Braucht MUC die 3. Runway und den Satelliten? (bis 12/2013)

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Nicht offen für weitere Antworten.
@flymunich: Kurz noch nen kleiner Nachtrag. Hatte ja versprochen mich zu melden, sobald die erste Landng in Dresden auf der neuen Bahn landet. Also, am 30. August war es soweit.

Spatenstich 28.07.2006 - erste Landung 30.08.2007 Sind also fast genau 13 Monate für den Bau. Darin sind ebenfalls die Vermessung der flugsicherungstechnischen Anlagen enthalten.

Grüße Eric:)
 
@Airdinger und allg. zum Thema Ausgleichsflächen:

Landräte sind Politiker.
Man darf ihnen nicht verwehren, ihre Wiederwahl im Sinn zu haben.

Ökologische Ausgleichsflächen werden gesetzlich vom Umfang her bestimmt. Richtig ist, dass bereits als ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesene Flächen nicht für zwei oder mehr "Ausgleicher" zu demselben Zweck dienen können.
Weiterhin gibt es planungsrechtlich Flächen, die durch andere Ausgleichsmaßnahmen bedingt als so etwas wie "ökologische Zinsen" bereits Verwendung finden.

Nach dieser Einleitung zurück zu den "schlauen", o.g. Politikern:
Die Ausgleichsflächen müssen mitnichten im Umfeld der Überbauungsmaßnahme (hier zB 3. Startbahn) geschaffen werden!
Davon hätten die Freisinger Bürger/innen etwas.
Das wäre teuer für den Bauherrn, denn die Grundstückspreise im Landkreis Freising sind trotz regionaler Unterschiede nicht gerade billig.

Gesetzlich ist dem Bauherrn die Möglichkeit eröffnet, ökologische Ausgleichsflächen "nahezu überall auf der Welt" (im Geltungsbereich eines formell und materiell wirksamen Bebauungsplanes) einzurichten, d.h. ein regionaler Zusammenhang ist gerade nicht gefordert.
Das ist eine nicht allgemein bekannte Tatsache, die gerade von der ortsansässigen Politik gerne verschwiegen wird, war es doch die Politik, die diese gesetzliche Grundlage "verbrochen" hat.

Der Bauherr hätte alle Lacher aus der Politik und seitens der Bürger/innen auf seiner Seite, wollte er in Analogie zu Aussagen des Namenspatrons des Flughafens "in Alaska Flächen renaturieren, um dort Ananas zu züchten".

Tatsächlich wird jeder Bauherr nur allzugerne in den Billigstregionen der Grundstückspreise ökologische Ausgleichsflächen herstellen wollen.
Das lässt sich zumeist weder durch den Bauherrn noch durch die Politik den Bürger/innen der Region "verkaufen".

Betrachtet man die verweigernde Vorgehensweise der eingangs bezeichneten Politik unter dem Grundsatz "cui bono" (wem nützt es?), kann deutlich werden, dass bei politischer Verweigerung der Region für Ausgleichsflächen in der Region unter Gesichtswahrung des Bauherrn die "Bahn frei" ist für die Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen in irgendeiner Billigstregion für Grundstückspreise.
("Man wollte ja in der Region für die Region, die Politik dieser Region hat uns aber nicht gelassen!")

Unter dem Deckmantel, politisch durch Verweigerungshaltung für die Bürger/innen zu handeln, werden realiter Interessen des Bauherrn vertreten. Den Bürger/innen wird der Hintergrund nicht erläutert, sondern wählerstimmenwirksam behauptet, man habe ja mit allen Mitteln versucht, die Interessen der Bürger/innen zu vertreten, es habe aber alles nichts genutzt.
Natürlich werde man in diesem Sinne auch stets weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger handeln, wenn man denn wiedergewählt werde.

Nachdem ich seit geraumer Zeit in diesem Forum nur als Lurker unterwegs war, ist mir nicht aufgefallen, dass ein Herr M., der natürlich selbst Politiker ist, auf die Konsequenz der regionalen Verweigerungshaltung für die Region hingewiesen hätte.

In der Hoffnung, nicht falsch verstanden zu werden ... :whistle:
 
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@flymunich: Kurz noch nen kleiner Nachtrag. Hatte ja versprochen mich zu melden, sobald die erste Landng in Dresden auf der neuen Bahn landet. Also, am 30. August war es soweit.

Spatenstich 28.07.2006 - erste Landung 30.08.2007 Sind also fast genau 13 Monate für den Bau. Darin sind ebenfalls die Vermessung der flugsicherungstechnischen Anlagen enthalten.

Grüße Eric:)

Hätte nicht gedacht das dies so schnell geht, Danke!!!
 
Hätte nicht gedacht das dies so schnell geht, Danke!!!

Aber selbst wir waren überrascht, dass die das so schnell hinbekommen haben! War aber auch ne Qual, fast nen halbes Jahr nur VOR-Approaches! Jetzt wird nur noch die alte Bahn weggerissen und die Taxiway's bis zur neuen Bahn verlängert, aber der Verkehr läuft trotzdem weiter! Also dauert's ja nicht mehr so lang bis zur Eröffnung der 3. Startbahn hier in MUC!;D
 
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Also dauert's ja nicht mehr so lang bis zur Eröffnung der 3. Startbahn hier in MUC!

Die 3. Startbahn wird fraglos kommen.
Das Planfeststellungsverfahren ist eingeleitet, mithin steht das ganze Theater möglicher Einwendungen z.B. durch Bürger, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange, Interessenvertreter, erst noch bevor.

Von der rechtlichen Relevanz der Begründungen bei vorgetragenen Einwendungen sowie eventueller Klagen wird abhängen, wie schnell es tatsächlich gehen kann und wird.
Die reine Bauzeit wird dabei das geringste Problem darstellen.

Betrachtet man sich die Unabhängigkeit bayerischer Justiz werden die streitbereiten Gegner so schnell wie möglich den Instanzenzug "raus aus Bayern" suchen und danach u.U. das BVerfG bemühen.

Sollte dabei wirklich ein einstweiliger Baustopp durchgesetzt werden können, wird es noch sehr, sehr viele Starts und Landungen nur auf den beiden vorhandenen Bahnen geben, bis sie dann tatsächlich kommt, die 3. Startbahn.

Ein Baustopp wird aber nur bei äußerst gravierenden Gegengründen gelingen können.

Ergänzung zur Hintergrunderläuterung bzgl. des Raumordnungsverfahrens aus 2006, das noch nicht einmal ein Zulassungs- und/oder Genehmigungsverfahren darstellt:

"Bis zum Ablauf der Anhörungsfrist am 10. November 2006 erreichten die Regierung von Oberbayern 27.451 schriftliche Äußerungen von Bürgern, 95 Prozent davon sind weitgehend übereinstimmende, vorgefertigte Äußerungen, sogenannte Musteräußerungen. Da noch nicht alle Gemeinden die bei ihnen eingegangenen Äußerungen an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet haben, ist damit zu rechnen, dass die Gesamtzahl noch höher sein wird. Außerdem haben insgesamt 85 Kommunen, Fachbehörden/interne Fachdienststellen, Verbände/Vereine und sonstige Organisationen Stellungnahmen abgegeben."

Im Anschluss an das Planfeststellungsverfahrens kann die Genehmigung des Bauvorhabens erteilt werden, Einwendungen sind zu berücksichtigen, Klagen werden möglich (s.o.), wobei im Ergebnis gleich "begründete" (Muster-)Einwendungen gesammelt bearbeitet werden können, man sich daher nicht von deren Menge beeindrucken lassen sollte.

Zumeist gelingt es nicht, Flächennutzungs- und Bebauungsplan fehlerfrei zu erstellen.
Grob kann unterschieden werden zwischen den baugesetzlich heilbaren und unheilbaren Fehlern.
Hierbei kann es theoretisch bis zur völligen Neuvornahme des Verfahrens kommen.

Weiterhin kommt es darauf an, in welchem Umfang die regional zuständige Justiz Fehler zugunsten der Planungs- und Genehmigungsbehörden deckelt, also z.B. keinen einstweiligen Rechtschutz iFv Baustopp bis zur Entscheidung in der Hauptsache zuläßt.

Von der sog. Gewaltenteilung, also der Unabhängigkeit von Legislative, Exekutive und Justiz sollten sich die Gegner in dieser Region nicht zuviel versprechen.
In Analogie zu einem allgemein bekannten Sinnspruch müßte sich bildhaft gesprochen ein und dieselbe Krähe selbst eines ihrer Augen aushacken.
 
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Wenn du in MUC mehr bauen mußt, wirst du auch länger brauchen als in DRS.Ganz einfach. Das sollten die "42% mehr" aussagen.
Ich gehe nicht davon aus, daß man die Bahn innerhalb von 12 Monaten fertig bekommen und betreiben kann wie in DRS.

Die werden nicht an drei Stellen anfangen, die Bahn zu bauen um dann festzustellen, das man am Ende an den Treffpunkten jeweils einen minimalen Versatz drin hat.
 
... und außerdem bedarf extrem viele Abrollwege und Taxiways.
Laut meiner Schätzung geht unter 18 Monaten hier in MUC gar nichts, tendenziell sogar 24 Monate. ;)
 
... und außerdem bedarf extrem viele Abrollwege und Taxiways.
Laut meiner Schätzung geht unter 18 Monaten hier in MUC gar nichts, tendenziell sogar 24 Monate.

Daran anknüpfend die Konsequenzenseite weiterführend:

Einwendungen und Rechtstreitigkeiten mit Projektgegnern hemmen den Baubeginn nebst -fortschritt nur bei einstweiligem Baustopp.
Wird dem gerichtlicherseits zB auf dem Rechtsweg vor bayerischen Gerichten nicht entsprochen und die Bahn inkl. allen "Anbauteilen" betriebsfertig erstellt, bis auf dem Rechtsweg außerhalb Bayerns "irgendein Richter/innengremium" vielleicht auf eine andere Idee kommen könnte, kann ein Abriß bereits wegen der wirtschaftlichen Unverhältnismäßigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Sollten Nachteile zum Ausgleich übrig bleiben, wird dieser Ausgleich "nach billigem Ermessen" in mehr oder weniger Geld erfolgen.

In Abhängigkeit von den leicht- oder schwerwiegenden Begründungen der Projektgegner kann daher dem Zeitfaktor für die betriebsfertige Errichtung der Bahn plötzlich ganz entscheidende Bedeutung zukommen.

LugPaj's Ansatz ist daher gar nicht von der Hand zu weisen, wenngleich ich FlapsFull's Ansicht zuneige, dass man so nur vorgehen wird, wenn man das Versatzrisiko zeitlich und wirtschaftlich positiv kalkulieren kann.
Das kennt man als abstrahiertes Beispiel von sich "todsicher" im Berg genau treffenden Tunnelbauprojekten, zeitgleich durchgeführt von zwei Seiten.
 
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Ganz nebenbei braucht es auch wieder ein paar große stabile Brücken, da die Rollwege auch die zwischen die bestehende Nordbahn und die dritte Bahn zu verlegende Verbindungstrasse von Freising nach Erding überqueren müssen... das dauert, bis diese Bauwerke gebaut und befahrbar sind... :eyeb:

@ Hawkeye)
Kannst Du beurteilen, welche Auswirkung die Änderungen im Planungsrecht haben, die ich weiter vorne im Beitrag #1491 dieser Thread aus einem anderen Bericht zu zitieren versucht habe?
Ich nehme mal an, dass das alles schon längst berücksichtigt ist, oder? :think:
 
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Flughafenausbau und Flugzeuggrösse

Zur durchschnittlichen Flugzeuggrösse ist zu sagen , dass die Fluggesellschaften grösstenteils auf ihre eingesetzten Typen
für einen längeren Zeitraum zurückgreifen .
Deshalb meiner Meinung nach soviel Kloaglump in MUC .
zB. Cityline : Cl 65 , Ba 46 , Dash .
Dolomiti : ATR , Ba 46 .
Da die keine B 737 oder A 320 haben bzw. bekommen , wird in MUC
in diesen Fällen bei Bedarf nicht die Flugzeuggrösse zunehmen ,
sondern zusätzliche Frequenzen mit den kleinen geflogen .:rolleyes:

Was ich dennoch beobachten konnte , ist dass Flugziele zu immer
grösseren Fliegern nach und nach " durchgereicht " werden .

zB . KBP wurde am Anfang mit CL 65 - 700 , dann Ba - 46 und
heut mit A - 319 von MUC aus bedient .:)
 
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