Ausbau MUC: 3. Bahn (Neustart)

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Nicht offen für weitere Antworten.
Weil es dazu bislang keinen Beschluss gibt. Und weil sich Dinge und Ansichten einfach manchmal im Laufe eines Prozesses ändern.
Natürlich darf die Politik ihre Pläne ändern, so oft sie will, aber der Preis für die Steuerzahler für eine wankelmütige Politik ist sehr hoch. Bestes Beispiel für "rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln" ist der Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg aus der Kernenergie. Das hat die Steuerzahler Milliarden gekostet.

Investoren erwarten ein politisch stabiles Umfeld, damit sie Planungssicherheit haben. Wenn Sie das nicht vorfinden, werden sie woanders hingehen.

Zudem müssen sich Unternehmen auf die Zusagen von Politikern verlassen können. Ein Plan in Auftrag zu geben und dann nicht durchführen zu lassen, das ist ein Paradebeispiel für zum Fenster hinausgeschmissenes Geld. (Wo bleibt da eigentlich der ORH?)

Und wenn ein Politiker da keine Betonkopfpolitik betreibt, wird er dankbar Gelegenheiten für eine neue Einschätzung wahrnehmen,
Es gibt keine neue Einschätzung. Am Bedarf für die 3. Bahn hat sich nichts geändert.

... gerade wenn ein Projekt noch in der Planungsphase ist.
Muss ich Dich jetzt wirklich erinnern, dass die Planungsphase seit 5 Jahren abgeschlossen ist? Das Projekt ist seit 5 Jahren baureif. Mit jedem Tag, der ungenutzt verstreicht, erhöhen sich die Kosten für das Projekt.

Selbst wenn eine derartige Klage berechtigt wäre - ist sie nicht - und wenn so eine Klage Aussichten auf Erfolg hätte - hat sie sehr wahrscheinlich nicht - so könnte doch so eine Klage nicht von Erwin Huber als Popularklage eingebracht werden. Also mindestens daher "nebulös bis lächerlich".
Das ist Deine Meinung. Ich denke, falls die Landeshauptstadt tatsächlich einmal gegen den Bau der 3. Bahn stimmen sollte, dann hat eine Klage von Freistaat und Bund auf Schadenersatz wegen der Kosten für die Planung ganz gute Aussichten auf Erfolg.

Ich würde eine faire, bayernweite Entscheidung akzeptieren
Du vielleicht schon, aber sei doch mal ehrlich: für einen großen Teil der Ausbaugegner kann es nur ein "Nein" zum Ausbau geben. Da gibt es keinen Kompromiss.

Welche "Kompromisse oder Bedingungen" würden denn die Ausbaubefürworter eingehen?
Da brauchst Du gar nicht in die Zukunft blicken. Die FMG hat im Rahmen der Planung Entschädigungs- und Ausgleichsmaßnahmen zugesichert, die weit über das gesetzliche vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehen. Auch der Umlandfonds über € 100m ist eine freiwillige Leistung der FMG.

Er hätte auch sagen können, "ich habe keine Lust, mir darüber als Bürger eine Meinung zu bilden". Sein gutes Recht, aber auch das gute Recht anderer Bürger, mehr politische Verantwortung zu übernehmen. Argumentativ kann ich dem Kommentar (ergo subjektive Meinung) von Herrn Müller nicht zustimmen. Entweder ist der Ausbau des Flughafens ein Projekt von bayernweiter Bedeutung - dann sollen auch alle abstimmen - oder eben nicht - dann ist aber die Planung und Genehmigung grundlegend falsch, da hier bei Abwägungen stets das überwiegende öffentlich Interesse betont wird.
Non sequitur. In einer repräsentativen Demokratie wie der unseren werden Volksvertreter vom Volk gewählt, damit sie die Interessen der Öffentlichkeit vertreten. Wenn es also keinen Volksentscheid gibt, dann ist das demokratisch völlig in Ordnung. Es gefällt Dir vielleicht nicht, aber das ist ein ganz anderes Thema.

Das sagen Sie jetzt aber nicht bloß, weil Umfragen eine Mehrheit gegen die Bahn erkennen lassen?
Nein. Meine ablehnende Haltung zu Bürgerentscheiden hatte ich hier im Forum schon mal im Februar ausführlich dargelegt.
 
Seehofer wird grundsätzlich:

Sein Politikstil scheint dagegen zu sein, dass man solange abstimmt, bis einem das Ergebnis passt. Warum eigentlich sucht er die politische Lösung in Attaching, wenn es doch die Stadt München ist, die blockiert? Attaching wird sich niemals für die dritte Bahn aussprechen.
Mir scheint, dem Ministerpräsidenten sind seine Drehungen der Vergangenheit nicht bekommen. Er wirkt desorientiert und verwirrt.
Ich glaube, es gibt noch einen weiteren Aspekt in Seehofers Verhalten. Er besteht so vehement auf einem Referendum, weil er zu feige ist, eine unpopuläre Entscheidung zu treffen. Bei der 3. Startbahn ist es genauso wie beim Rauchverbot: egal, wie man sich entscheidet, eine Seite wird unzufrieden sein. Also will Seehofer die Entscheidung in die Hand des Volkes legen, damit er sich bequem zurücklehnen und zusehen kann. Wie immer die Entscheidung ausfällt - er war's ja nicht. Und ob der Freistaat eine 3. Startbahn braucht oder nicht, das scheint ihm dabei ziemlich egal zu sein.
 
Nun, jetzt hat der Mitforist, der die SZ fortlaufend einer Kampagne bezichtigt, sich zu wundern. Aber das ist Nebensache.

Die Argumentation von Frank Müller in der SZ, man könne den Kreis der Abstimmungsberechtigten nicht bestimmen, geht als Kriterium für die Abstimmung daneben und ist den einschlägigen Gesetzen komplett unbekannt. Das kann auch nicht verwundern, denn das Problem gibt es bei jeder Abstimmung, deren Wirkungen sich nicht gießkannenmäßig über Bayern verteilen, also insbesondere allen kommunalen und regionalen Belangen. Müllers Verdikt würde wohl fast allen bisherigen und künftigen Abstimmungen treffe. Daher nochmals das harte Verdikt von jurisitischer Seite: Quark.

Das war schon klar dass den Gegnern (dich eingeschlossen) der artikel nicht schmecken wird.
 
Nun, jetzt hat der Mitforist, der die SZ fortlaufend einer Kampagne bezichtigt, sich zu wundern. Aber das ist Nebensache.
Genau wie eine Schwalbe bekanntlich noch keinen Sommer macht, ändert ein ausgewogener Artiekl noch nichts an der allgemeinen Tendenz. Im Übrigen bezieht Frank Müller in seinem Kommentar gar keine Position für oder gegen den Ausbau des Flughafens. Er lehnt einfach nur einen Bürgerentscheid auf kommunaler und auf Landesebene ab. Ob er den Ausbau des Flughafens für richtig oder falsch hält, erwähnt er in dem Artikel überhaupt nicht.

Die Argumentation von Frank Müller in der SZ, man könne den Kreis der Abstimmungsberechtigten nicht bestimmen, geht als Kriterium für die Abstimmung daneben und ist den einschlägigen Gesetzen komplett unbekannt. Das kann auch nicht verwundern, denn das Problem gibt es bei jeder Abstimmung, deren Wirkungen sich nicht gießkannenmäßig über Bayern verteilen, also insbesondere allen kommunalen und regionalen Belangen. Müllers Verdikt würde wohl fast allen bisherigen und künftigen Abstimmungen treffe. Daher nochmals das harte Verdikt von jurisitischer Seite: Quark.
Das harte Verdikt von jurisitischer Seite lautet sowieso, dass ein Volksentscheid zum Ausbau des Flughafens auf Landesebene rechtlich nicht zulässig ist. Das einzige, was machbar wäre und was auch Seehofer vorschwebt, ist eine rechtlich unverbindliche Volksbefragung.
 
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...Das harte Verdikt von jurisitischer Seite lautet sowieso, dass ein Volksentscheid zum Ausbau des Flughafens auf Landesebene rechtlich nicht zulässig ist. Das einzige, was machbar wäre und was auch Seehofer vorschwebt, ist eine rechtlich unverbindliche Volksbefragung.
Man könnte per Volksbegehren-/entscheid nicht direkt über den Bau abstimmen, aber - jedenfalls theoretisch - eine Gesetzesvorlage einbringen, die, u.Umst. auf einer allg. Basis, hier regelnd eingreift.
 
Nun, ein direkter Entscheid über die Zulässigkeit der 3. Bahn ist nicht nach hM nicht zulässig, aber gleichwohl jeder Entscheid über Vorfragen - etwa so wie bei dem Münchner Bürgerentscheid von 2012, dort die Vorfrage, ob der FMG- Gesellschafter Landeshauptstadt München dem Bauvorhaben zustimmt.

Daher die Frage: Wer stellt in Zweifel, dass nicht erneut die Wahlbevökerung Münchens oder (erstmals) die Wahlbevökerung Bayerns den jeweilgen FMG- Gesellschaftern durch Entscheid Vorgaben machen können?
 

Naja Vorfrage ist das flasche Wort. Eher einen anderen Willen aufgezwungen. Vor dem Bürgerentscheid haben sich schließlich alle Beteiligten (inkl. die Stadt München) vehement für die 3. Bahn ausgesprochen.
Warum stellst du dieses Vorgehen nicht in Frage? Weil es von Seiten der Gegner kam?

Daher die Frage: Wer stellt in Zweifel, dass nicht erneut die Wahlbevökerung Münchens oder (erstmals) die Wahlbevökerung Bayerns den jeweilgen FMG- Gesellschaftern durch Entscheid Vorgaben machen können?

Ich stelle das z.B. in Zweifel. Die Planungen für die 3. Bahn wurden vor langer Zeit von allen Beteiligten in Auftrag gegeben. Viele Millionen und zig Arbeitsstunden sind seitdem da hineingeflossen. Jetzt wo die Gegner einen Weg gefunden haben, den Bau vorerst zu verhindern (Bürgerbegehren), wird dieser plötzlich als legitimes Mittel angepriesen? Das sehe ich nicht so! Nur weil dieses Mittel von Seiten der Gegner das gewünschte Ergebnis gebracht hat, ist es deswegen nicht weniger fragwürdig! Andererseits werden sogar die höchsten Gerichtsentscheidungen seitens der Gegner nicht anerkannt, weil sie das "falsche" Ergebnis gebracht haben.
Und wenn ich dann solche Aktionen von diesen ... sehe (http://www.sueddeutsche.de/muenchen...tartbahngegner-stellen-strafanzeige-1.2980537), wo auf Steuerverschwendung gepocht wird, frage ich mich, warum eine Sabotage der Planungen für eine 3. Bahn denn keine Steuerverschwendung ist...
Aber wie so immer seitens der Gegner: Wasser Predigen und Wein saufen.
 
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Weiterhin:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/dritte-startbahn-mehr-chance-als-schrecken-1.2977430

"Wenn man sagt, man will die dritte Startbahn, dann muss man eben sehen, wie kann man sie realisieren. Und das geht nur mit der Beteiligung der Bevölkerung". Nach Herrmanns Einschätzung könne es da nur auf die Wiederholung des Münchner Bürgerentscheides hinauslaufen - und auch nur dann, wenn sich die Fakten ändern, also sich die Zahl der Starts und Landung signifikant erhöhen würden. "Ich glaube, dass sich auch dann die Mehrheit der Bevölkerung gegen den Startbahnbau aussprechen wird. Dann ist sie aber meiner Ansicht auch politisch erledigt, man kann ja nicht so lange abstimmen lassen, bis es passt", so Herrmann. Und weiter: "Für die Startbahngegner wäre das also eine Chance."

Man sieht, dass die Gegner ständig auf den Bürgerentscheid pochen, weil sie sicher sind, dass unabhängig der Faktenlage dagegengestimmt wird.
Dieses Vorgehen wird allerdings immer als gegeben gesetzt - und das ist der Fehler!
Dieser "neue Politikstil" mag sich ja toll anhören, allerdings wird er nur zu auf der Stelle treten führen. Die Bürger sind träge und entscheiden im Zweifel immer für "alles so lassen". Das jetzt als Vorgabe für die Politik zu nehmen ist der größe Unsinn überhaupt. Warum wählt man denn die Herren - damit sie für die Bevölkerung zu dessem Wohl entscheidet. Und nicht, dass die der Bevölkerung in den A**** kriecht und auf ein paar Stimmen mehr bei der nächsten Wahl hofft.
Man stelle sich nur vor, wo Bayern jetzt wäre, wäre Seehofer schon früher Ministerpräsident geworden. Wahrscheinlich währen wir immer noch ein reiner Agrarstaat und würden statt in den Länderfinanzausgleich einzuzahlen groß aus ihm beziehen.
 
Zumindest was bayernweite Bürgerentscheidungen angeht, entspricht das nicht den Tatsachen. Die überwiegende Mehrheit gerade der jüngeren Abstimmungen haben zu einer Veränderung des Status Quo geführt.https://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung_in_Bayern

Beispiele bitte!
Die Beispiele auf Wikipedia zu Volksentscheiden sind GESETZESÄNDERUNGEN. Das hat nix, aber auch überhaupt nix mit einer Entscheidung über ein Bauvorhaben zu tun.
Und die Quote der Volksbegehren ist doch eher mau...

Ich bleibe dabei - viele Volksbeteiligungen enden nur so, dass die den Politikern mal eins auswischen (egal ob positiv oder negativ - hauptsache gegen die Meinung "der da oben"). Das mag manchmal ganz gut so sein - bei Infrastrukturprojekten mit weitreichender Wirkung hat das nichts zu suchen!
Ob nun das Rauchverbot da ist oder nicht, wird nichts an der wirtschaftlichen Entwicklung Bayerns ändern. Ob nun die Infrastruktur da ist oder nicht aber sehr wohl.
 
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Beispiele bitte!
Die Beispiele auf Wikipedia zu Volksentscheiden sind GESETZESÄNDERUNGEN. Das hat nix, aber auch überhaupt nix mit einer Entscheidung über ein Bauvorhaben zu tun.
Was spielt das denn für eine Rolle, Ihre Aussage oben und Ihre allgemeine Ablehnung von Volks- und Bürgerentscheiden hat sich ja nicht speziell auf solche Zu Bauvorhaben bezogen. Im übrigen dürfen sich Volksentscheide - anders als Bürgerentscheide - überhaupt nur auf (Landes-)Gesetze beziehen. Anders Bürgerentscheide, da geht es in der Tat oft auch um Bauvorhaben https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerbegehren_und_Bürgerentscheid_in_Bayern

... Jetzt wo die Gegner einen Weg gefunden haben, den Bau vorerst zu verhindern (Bürgerbegehren), wird dieser plötzlich als legitimes Mittel angepriesen? Das sehe ich nicht so! Nur weil dieses Mittel von Seiten der Gegner das gewünschte Ergebnis gebracht hat, ist es deswegen nicht weniger fragwürdig! ...
Nachdem Sie hier anhaltend die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids zur 3. Bahn in Frage stellen, bitte mal konkret und stichhaltig Ihre Argumentation. Welches Gesetz, welche Verordnung sehen Sie verletzt?
Als Gesellschafter der FMG hat die Stadt München repräsentiert durch den Stadtrat selbstverständlich das Recht über Belange dieser Beteiligung zu beraten und abzustimmen, ganz egal, ob der Flughafen nun auf Münchner Gebiet liegt, oder nicht. Auch die Stadtwerke München haben einen Kundenkreis, der weit über die Stadt hinausgeht. Soll der Stadtrat deshalb auch nicht über Angelegentheiten der SWM abstimmen dürfen?
Wenn aber die Stadträte darüber abstimmen dürfen, dann darf das auch ein Bürgerentscheid, da die Ausnahmen nach GO Art. 18a, Abs. 3 offensichtlich nicht vorliegen. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO
Wie genau begründen Sie also die Illegitimität des Bürgerentscheides zur 3. Bahn?
 
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Was spielt das denn für eine Rolle, Ihre Aussage oben und Ihre allgemeine Ablehnung von Volks- und Bürgerentscheiden hat sich ja nicht speziell auf solche Zu Bauvorhaben bezogen. Im übrigen dürfen sich Volksentscheide - anders als Bürgerentscheide - überhaupt nur auf (Landes-)Gesetze beziehen. Anders Bürgerentscheide, da geht es in der Tat oft auch um Bauvorhaben https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerbegehren_und_Bürgerentscheid_in_Bayern

Nachdem Sie hier anhaltend die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids zur 3. Bahn in Frage stellen, bitte mal konkret und stichhaltig Ihre Argumentation. Welches Gesetz, welche Verordnung sehen Sie verletzt?
Als Gesellschafter der FMG hat die Stadt München repräsentiert durch den Stadtrat selbstverständlich das Recht über Belange dieser Beteiligung zu beraten und abzustimmen, ganz egal, ob der Flughafen nun auf Münchner Gebiet liegt, oder nicht. Auch die Stadtwerke München haben einen Kundenkreis, der weit über die Stadt hinausgeht. Soll der Stadtrat deshalb auch nicht über Angelegentheiten der SWM abstimmen dürfen?
Wenn aber die Stadträte darüber abstimmen dürfen, dann darf das auch ein Bürgerentscheid, da die Ausnahmen nach GO Art. 18a, Abs. 3 offensichtlich nicht vorliegen. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO
Wie genau begründen Sie also die Illegitimität des Bürgerentscheides zur 3. Bahn?

Genauso rechtmäßig ist auch die Umwandlung der FMG in eine AG und der darauffolgende Bau der 3. Bahn. Warum wird dieser dann seitens der Gegner verteufelt und allgemein als "Trickserei" betitelt?
Er ist doch genauso legitim wie die Volksbefragung/-entscheidung/etc. Demzufolge wäre das zwar auch rechtmäßig aber dann ja eine Trickserei seitens der Gegner..
Wo bleibt der Merkur/ die SZ mit der reißerischen Story...?
 
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Sie räumen also implizit ein, für die angebliche Nichtrechtmäßigkeit des Bürgerentscheides keine stichhaltigen Argumente angeben zu können?
Genauso rechtmäßig ist auch die Umwandlung der FMG in eine AG und der darauffolgende Bau der 3. Bahn. Warum wird dieser dann seitens der Gegner verteufelt und allgemein als "Trickserei" betitelt?
Er ist doch genauso legitim wie die Volksbefragung/-entscheidung/etc. Demzufolge wäre das zwar auch rechtmäßig aber dann ja eine Trickserei seitens der Gegner..
Wo bleibt der Merkur/ die SZ mit der reißerischen Story...?
Die Frage, ob die Stadt München gegen ihren Willen zu einer Umwandlung der FMG in eine AG gezwungen werden kann, läßt sich ohne Kenntnis des Gesellschaftervertrages nicht beantworten. Im UmwG §217 ist für eine Umwandlung Einstimmigkeit der Gesellschafter gefordert, dies läßt sich allerdings per Gesellschaftervertrag in eine 3/4 Mehrheit abändern. Ob das rechtswirksam geschehen ist, kann ich nicht beurteilen.
Völlig unabhängig von der juristischen Situation - und da sind sich die relevanten Politiker wohl scheinbar einig - wäre eine Umwandlung in eine AG gegen den Willen der Stadt ein böses Foul. Von daher ist diese Option also kaum einer Diskussion wert.
 
Daher die Frage: Wer stellt in Zweifel, dass nicht erneut die Wahlbevökerung Münchens oder (erstmals) die Wahlbevökerung Bayerns den jeweilgen FMG- Gesellschaftern durch Entscheid Vorgaben machen können?
Ich habe ganz starke Zweifel an Deiner Kenntnis der Bayerischen Verfassung. Nach Artikel 73 der BV ist ein Volksentscheid zu Haushaltsfragen unzulässig. Da der Freistaat Bayern Mehrheitseigner der FMG ist und da der Bau der 3. Bahn eine Milliarden-Investition darstellt, hat eine Entscheidung über Bau oder Nichtbau eine direkte Wirkung auf den Haushalt. Eine derartige Entscheidung kann nicht vom Volk direkt getroffen werden.
 
Völlig unabhängig von der juristischen Situation - und da sind sich die relevanten Politiker wohl scheinbar einig - wäre eine Umwandlung in eine AG gegen den Willen der Stadt ein böses Foul. Von daher ist diese Option also kaum einer Diskussion wert.
Welche relevanten Politiker haben wann und wo die Umwandlung in eine AG "ein böses Foul" genannt? Mir scheint, das sind wohl eher Deine eigenen Worte.

Wenn hier jemand ein böses Foul begangen hat, dann doch die Landeshauptstadt München. Als Minderheiteneigner stellt sie sich gegen den Willen der Mehrheitseigner. Da liegt das eigentliche Problem.
 
Nachdem Sie hier anhaltend die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids zur 3. Bahn in Frage stellen, bitte mal konkret und stichhaltig Ihre Argumentation. Welches Gesetz, welche Verordnung sehen Sie verletzt?
Berührt die Entscheidung zum Bau oder Nichtbau der 3. Bahn nicht den Haushalt der Landeshauptstadt?
Wurde 2012 geprüft, ob die Bedingungen von GO Art. 18a, Abs. 3 erfüllt sind?

...
Wenn aber die Stadträte darüber abstimmen dürfen, dann darf das auch ein Bürgerentscheid, da die Ausnahmen nach GO Art. 18a, Abs. 3 offensichtlich nicht vorliegen. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO
Warum offensichtlich? Ich sehe Deine Schlußfolgerung noch nicht. Warum liegen die Ausnahmen nicht vor?
 
@Ikarus: Sie dürfen gerne meine Argumentation zur Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheides bekriteln. Nur, meinen Sie nicht, dass diese Frage von mindestens einer der drei Parteien FMG, Stadt München und Land Bayern schon vor der Abstimmung detailliert geprüft wurde? Welchen Grund gäbe es, dass der Entscheid durchgeführt wurde, obwohl trifftige Gründe für die Nichtrechtmäßigkeit bekannt gewesen wären?
Zur bisherigen Ablehnung des Baues durch die Stadt München. Die Stadt nimmt hier das allen (!) Minderheitsgesellschaftern zustehende Vetorecht in Anspruch, das dediziert im Gesellschaftervertrag vom Mehrheitsgesellschafter eingeräumt wurde, und das doch sicher nicht in der Absicht, dass dies nie zum Tragen kommen würde. Keinesfalls ist es auch verwerflich, wenn die Stadt hier ihre eigenen Interessen und Belange als Minderheitsgesellschafter wahrt. Wenn man davon ausgehen könnte, dass alle Gesellschafter grundsätzlich übereinstimmende Interessen hätten oder nur nach den Interessen der gemeinsamen Gesellschaft abstimmen, bräuchte es ja das Vetorecht nicht. Auch der Zeitpunkt der Ablehnung ist vernünftig und kaum zu kritisieren. Die Stadt hat der Planung zugestimmt, nach deren Erkenntnissen und nachdem man nun auch eindrücklich auch die Meinung der Bürgerschaft kennt, hat man dem Bau unter den derzeit vorliegenden Umständen bisher nicht zugestimmt. Nicht anders würde sich ein freier und besonnener Unternehmer verhalten. Ein Projekt wird erst geplant und dann erst unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten die Durchführung beschlossen oder auch nicht. Wenn man der Stadt hier Treulosigkeit oder geschäftsschädigendes Verhalten vorwerfen möchte, sollte man erst einmal eine vergleichende Kosten-Nutzen Rechnung vorlegen. Ich bin schon sehr neugierig.
 
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@Ikarus: Sie dürfen gerne meine Argumentation zur Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheides bekriteln. Nur, meinen Sie nicht, dass diese Frage von mindestens einer der drei Parteien FMG, Stadt München und Land Bayern schon vor der Abstimmung detailliert geprüft wurde? Welchen Grund gäbe es, dass der Entscheid durchgeführt wurde, obwohl trifftige Gründe für die Nichtrechtmäßigkeit bekannt gewesen wären?
Zur bisherigen Ablehnung des Baues durch die Stadt München. Die Stadt nimmt hier das allen (!) Minderheitsgesellschaftern zustehende Vetorecht in Anspruch, das dediziert im Gesellschaftervertrag vom Mehrheitsgesellschafter eingeräumt wurde, und das doch sicher nicht in der Absicht, dass dies nie zum Tragen kommen würde. Keinesfalls ist es auch verwerflich, wenn die Stadt hier ihre eigenen Interessen und Belange als Minderheitsgesellschafter wahrt. Wenn man davon ausgehen könnte, dass alle Gesellschafter grundsätzlich übereinstimmende Interessen hätten oder nur nach den Interessen der gemeinsamen Gesellschaft abstimmen, bräuchte es ja das Vetorecht nicht. Auch der Zeitpunkt der Ablehnung ist vernünftig und kaum zu kritisieren. Die Stadt hat der Planung zugestimmt, nach deren Erkenntnissen und nachdem man nun auch eindrücklich auch die Meinung der Bürgerschaft kennt, hat man dem Bau unter den derzeit vorliegenden Umständen bisher nicht zugestimmt. Nicht anders würde sich ein freier und besonnener Unternehmer verhalten. Ein Projekt wird erst geplant und dann erst unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten die Durchführung beschlossen oder auch nicht. Wenn man der Stadt hier Treulosigkeit oder geschäftsschädigendes Verhalten vorwerfen möchte, sollte man erst einmal eine vergleichende Kosten-Nutzen Rechnung vorlegen. Ich bin schon sehr neugierig.
Die Argumentation ist natürlich schon ein bisschen eigenwillig. Sofern der Gesellschaftervertrag es zuließe, dass man die GmbH in eine Aktiengesellschaft umwandele, dann bezeichnen Sie es als "böses Foul", obwohl auch das nur die Inanspruchnahme der juristisch eingeräumten Möglichkeit wäre. Genauso wie die Stadt München ihr Vetorecht beansprucht.
Ich kann nicht erkennen, dass das eine ein "böseres Foul" als das andere wäre.
Was den Bürgerentscheid meiner Ansicht nach u.a. so fragwürdig macht, ist dass sich für die Stadt München keinerlei Gründe für die Blockade erkennen lassen, da sie weder von einem Ausbau, noch von einem Nichtausbau betroffen ist. Im Gegenteil dürfte man sogar erwarten, dass nach einem Ausbau der Flughafen mehr Gewinne erwirtschaftet als vorher, sodass das Interesse der Stadt München eigentlich klar auf Ausbau stehen müsste.
Die Blockade dient den Interessen der Freisinger und Attchinger aber kaum denen der Münchner.
Was das geschäftsschädigende Verhalten angeht, so war in den Informationen zum Bericht des obersten Rechnungshofes zu lesen, dass der Satellit angeblich niemals profitabel werden kann ohne die dritte Startbahn. Na dann muss man das doch nur einmal beziffern und hat den Wert, mit dem die Stadt München schädigt. Da sie mehrfach in der Vergangenheit für den Ausbau gestimmt hat, zuletzt mit dem Ratsbegehren auch den Ausbauwillen klar zum Ausdruck gebracht hat, könnte man schon untersuchen, ob sie mit ihrer eigenwilligen Haltung die Geschäfte dadurch schädigt.
Sollte aufgrund dessen außerdem das Baurecht und die Planfeststellung verloren gehen, was man dann möglicherweise erneute beantrage und durch alle Instanzen durchfechten müsste, wäre die Geschäftsschädigung evident. Auch eine Verlagerung der Lufthansa zurück nach Frankfurt oder zu einem anderen Flughafen wäre ein geschäftliches Desaster für die FMG. All dies ließe sich einzig auf die Blockade durch die Stadt München zurück führen.
 
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