Da hab ich mich wohl unklar ausgedrückt: ein "böses Foul" wäre es in politischer Hinsicht, da alle maßgeblichen Politiker eine Umwandlung in eine AG zur Durchsetzung der 3. Bahn ausgeschlossen haben. Ob die Umwandlung in eine AG sich gegen die Stadt München durchsetzen ließe, ist eine andere, eine juristische Frage, die aber vom politischen Foul unabhängig ist.Die Argumentation ist natürlich schon ein bisschen eigenwillig. Sofern der Gesellschaftervertrag es zuließe, dass man die GmbH in eine Aktiengesellschaft umwandele, dann bezeichnen Sie es als "böses Foul", obwohl auch das nur die Inanspruchnahme der juristisch eingeräumten Möglichkeit wäre. ...
Ansonsten würde ich einer tatsächlichen Klage gegen die Stadt München mit froher Hoffnung entgegensehen. Wenn da nicht deutlich bessere Argumente für ein angebliches Fehlverhalten der Stadt angeführt werden können, wird ein eventueller Prozess im politischen Effekt ein Begräbnis erster Klasse für die 3. Bahn.
Zuletzt bearbeitet: