"...Dem Gesellschafter vllt. nicht, aber der Aufsichtsrat, kann selbstverständlich Einblick in solche Unterlagen nehmen. Falls der Verdacht bestünde, dass bei Zuschüssen und Beihilfen internationale, nationale oder auch nur firmeninterne Bestimmungen verletzt wurden..."
Mal wieder das typische Antiflughafen-im-Nebel-Herumgestochere...
Die Bundesregierung wurde gefragt.
Als Gesellschafter hat sie diese operative Info nicht und es besteht keinerlei Grund zur Annahme (Verdacht), dass irgend etwas nicht sauber gelaufen wäre.
Daher keine Notwendigkeit, als Aufsichtsrat vertiefend nachzufragen (was im Übrigen schon vor Jahren passiert ist).
Und eine Antwort hätten die Linken dann hierzu dennoch nicht bekommen.
Aber die Fragstellung zeigt, dass es nicht um die Startbahn, sondern gegen den Flughafen als ganzes geht.
Was nun nicht neu ist, aber hier mal eben wieder bestätigt wurde.
Mal wieder das typische Antiflughafen-im-Nebel-Herumgestochere...
Die Bundesregierung wurde gefragt.
Als Gesellschafter hat sie diese operative Info nicht und es besteht keinerlei Grund zur Annahme (Verdacht), dass irgend etwas nicht sauber gelaufen wäre.
Daher keine Notwendigkeit, als Aufsichtsrat vertiefend nachzufragen (was im Übrigen schon vor Jahren passiert ist).
Und eine Antwort hätten die Linken dann hierzu dennoch nicht bekommen.
Aber die Fragstellung zeigt, dass es nicht um die Startbahn, sondern gegen den Flughafen als ganzes geht.
Was nun nicht neu ist, aber hier mal eben wieder bestätigt wurde.