Sorry, aber da bin ich anderer Meinung: Die Stadt München hat in der Gesellschafterversammlung jahrelang alle Entscheidung zum Bau der 3. Bahn mitgetragen. Die FMG hat bestimmt schon einen mehrstelligen Millionenbetrag aufgewendet (inkl. der Grundstückskäufe), um das Projekt bis zur Baureife zu bringen. Und jetzt auf einmal fällt diesem einen Gesellschafter ein, dass er das Projekt doch nicht realisieren möchte?
Wenn die Bahn nicht gebaut wird, dann waren die bisherigen Ausgaben umsonst. Das ist eindeutig geschäftsschädigendes Verhalten.
Geschäftsschädigendes Verhalten laut allgemeinem Sprachgebrauch eventuell ja. Nur: um gesellschaftsrechtlich was bewegen zu können braucht man gesellschaftsschädigendes Verhalten. Und da ist die Rechtsprechung recht anspruchsvoll. Da mußt Du schon ganz andere Nummern abziehen, daß die anderen Gesellschafter was wegen gesellschaftsschädigenden Verhaltens gegen Dich machen können.
Das wäre ziemlich unglaubwürdig und hätte wohl auch keinen Bestand vor Gericht.
Eben doch.
(Und sei es, weil es grundsätzlich nicht Aufgabe der Judikative ist, in den Gestaltungsspielraum der Exekutive einzugreifen - so dieser im vorgegebenen Rahmen ausgeübt wird - daran dürfte bei der Reiter-Entscheidung kein Zweifel bestehen - auch nicht über den Umweg des Gesellschaftsrechtes - letztlich ist der Grund der Verweigerung der Zustimmung aber auch wurscht, solange die Verweigerung an sich nicht als gesellschaftsschädigendes Verhalten gewertet werden muß, und da sind die ANforderungen wie gesagt eher höher)
Whoops