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Wer im Voraus bereits die AG-Lösung ausschließt, braucht sich dann auch nicht mehr wundern, wenn es plötzlich eine Festgefahrene Situation gibt.
Die Wahljahre abwarten... das kommt mir bekannt vor. Wollte man das nicht schon bei der letzten Wahl?
Sehr suspekt das Ganze.
Leider wahr - mich überkommt mittlerweile auch ein ungutes Gefühl, dass die Politiker nicht den Mumm haben notwendige Projekte umzusetzen und dafür lieber einfache, unnötige Projekte durchziehen.Wollte man ja.
Mir dauert die Sache eh schon deutlich zu lange. Meine Befürchtungen, dass man die Entscheidung immer aufs neue verschiebt scheint sich zu bewahrheiten. Wenn mann sich derzeit so die ganzen Schlagzeilen durchliest, bekommt man den Eindruck noch weiter weg von einer Entscheidung zu seien als jemals davor. Mein einziger Hoffnungsträger Herr Seehofer macht sich anscheinend auch schon in die Hosen:thbdwn:
Wo soll das noch hinführen....
Nach deutschem GmbH-Recht braucht es deutlich mehr gesellschaftsschädigendes Verhalten als das, um zu irgend etwas verpflichtet werden zu können. Wenn ein Gesellschafter der Meinung sein sollte, die Ziele des Flughafens werden am besten ohne dritte Bahn gefördert, dann darf er dieser Meinung sein, ohne dass seine Gesellschaftsstellung in Frage steht.
Also wäre es doch durchaus legitim, ganz Bayern (als größte Eignergruppe) abstimmen zu lassen und darin recht elegant das Votum der Münchner in einem neuen Votum der Obermenge ("alle Münchner sind Bayern" - nicht ganz exakt, aber hinreichend) aufzulösen, und gleichzeitig die Anomalie beseitigen, daß die unmittelbarst betroffenen (Attachinger als Bayern) eben ausgerechnet nicht gefragt wurden.
Gilt erst dann, wenn das Baurecht erlischt. Vorläufig also nicht. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Projektstand früherer Legislaturperioden.Wenn die Bahn nicht gebaut wird, dann waren die bisherigen Ausgaben umsonst. Das ist eindeutig geschäftsschädigendes Verhalten.
Und die Gesellschafterdarlehen stehen immer noch als Gesellschafterdarlehen auf der Bilanz, auch 2014...
Legitim vielleicht, aber nicht im Einklang mit der Bayerischen Verfassung. Da der Bau oder Nichtbau der 3. Bahn den bayerischen Haushalt tangiert, wäre ein Volksbegehren unzulässig.
Gilt erst dann, wenn das Baurecht erlischt. Vorläufig also nicht. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Projektstand früherer Legislaturperioden.
...und je länger man mit dem Bau der 3. Bahn wartet, desto niedriger die Rentabilität. Egal wie Du es drehst, das Verhalten der Stadt ist geschäftsschädigend.Zur Rentabilität eines Investments kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Durchführung an.
Bereits die Tatsache, daß nach und bei erfolgreich abgeschlossener Baurechtserringung die Bauausführung eines separaten Gesellschafterbeschlusses bedarf, ist Indiz dafür, daß Baurecht gerade nicht unmittelbar in den Bau führen sollte, also Anerkenntnis, daß weitere, unabhängige Faktoren davon Abstand nehmen lassen können sollen. Warum? Gerade um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.Da bin ich wieder anderer Meinung. Sobald die Stadt zum ersten mal in der Gesellschafterversammlung mit "Nein" zum weiteren Ausbau stimmt, ist sie den anderen Gesellschaftern gegenüber Rechenschaft schuldig.
Dieses schlichte Je-desto sehe ich so nicht....und je länger man mit dem Bau der 3. Bahn wartet, desto niedriger die Rentabilität. ...
... Wenn ein Gesellschafter der Meinung sein sollte, die Ziele des Flughafens werden am besten ohne dritte Bahn gefördert, dann darf er dieser Meinung sein, ohne dass seine Gesellschaftsstellung in Frage steht. ...
... Und da darf man als Gesellschafter schon der Meinung sein, dass die Risiken ... die Chancen überwiegen.
Die dritte Bahn hat Auswirkungen auf Arbeits- und Lebensverhältnisse zahlreicher Gruppen am Flughafen, die mit guter Wahrscheinlichkeit wohnhaft im Umkreis, darunter auch Stadt München sind. Daher halte ich Hubers Munich, shut up. auch politisch für verfehlt.
Steuergelder?
Bereits die Tatsache, daß nach und bei erfolgreich abgeschlossener Baurechtserringung die Bauausführung eines separaten Gesellschafterbeschlusses bedarf, ist Indiz dafür, daß Baurecht gerade nicht unmittelbar in den Bau führen sollte, also Anerkenntnis, daß weitere, unabhängige Faktoren davon Abstand nehmen lassen können sollen. Warum? Gerade um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.
Dein Claim, Deine Beweispflicht.Nur im konkreten Fall bleibst Du die Antwort schuldig: warum sollte die Stadt München glaubhaft machen können, der Bau der 3. Bahn füge der Gesellschaft Schaden zu?
Der ö.r. Gesellschafter Stadt München hat mittels verfassungsgemäßem Procedere sein Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversammlung einer einstimmig entscheidenden GmbH bestimmt.Das wäre ziemlich unglaubwürdig und hätte wohl auch keinen Bestand vor Gericht.