Alles zum Thema Alitalia (update)

Bei Streik gibt es prinzipiell nichts (höhere Gewalt).
Ich gehe davon aus dass du im Falle einer Pleite rechtzeitig informiert und umgebucht wirst. Dann gibt es in der Regel nichts.
Solltest du es erst an dem Tag des Fluges erfahren sollten dir die normalen Entschädigungszahlungen nach EU-Richtlinie zustehen.
 
Wiso sollten die im Falle einer Pleite ihn umbuchen? Woher sollte denn das Geld dazu herkommen? Pleite ist pleite, oder?
 
Man kennt das finanzielle Problem und man weiss wie streiklustig die Mitarbeiter sind.


Es gibt so viele Airlines, welche die gleichen Zielorte anbieten.
Daher wuerde ich fuer den Moment nicht Alitalia buchen.
 
Bei Streik gibt es prinzipiell nichts (höhere Gewalt).
Ich hoffe, Du meinst prinzipiell (=grundsätzlich) im juristischen Sprachgebrauch.

Solltest du es erst an dem Tag des Fluges erfahren sollten dir die normalen Entschädigungszahlungen nach EU-Richtlinie zustehen.
Wie kommst Du denn auf diese Idee? Was hat es damit zu tun, wann Du die Information erhälst? Die Frage ist auch, ist eine Pleite eine Annulierung i.S.d. EG-Verordnung 261/2004?

Wen Fluggastrechte interessieren, der ist herzlich ins skultaim-Forum eingeladen.
 
Eskimos oder Chinesen??

Der italienischen Regierung schwant langsam, dass sie froh sein können wenn überhaupt wer den Laden haben will:

"Wenn sie es denn könnten, würden wir selbst Eskimos oder die Chinesen als Käufer begrüßen", sagte Europaministerin Emma Bonino. :resp:


" Ob die von Bonino wenig schmeichelhaft als letzter Ausweg gesehenen chinesischen Investoren oder ein eskimoisches Volk, etwa die Inuit, überhaupt Interesse an Alitalia haben, ist bislang nicht bekannt. " ;D

http://www.n-tv.de/830403.html
 
Alitalia ist halt eine besondere Airline. Mittlerweile geniesse ich es sehr, mit ihr zu fliegen. Diesen Genuss muss man sich als dolce-far-niente-unfähiger Geschäftsflieger halt erst mal hart erarbeiten.

Ich hatte früher auch diese Phase, einen Eintagesauftrag in Italien an einem Tag erledigen zu wollen. Geduldig hat man mich eines besseren belehrt. Mal einen Flug einfach so gestrichen oder einfach umgeroutet. Oder der Full-Credit-Voucher für den Leihwagen lag nicht vor. Damals konnte ich die daraus resultierenden Aufenthalte an unvorhergesehenen Lokalitäten noch nicht geniessen. Versuchte sogar mit Mega-Stress, die verlorene Zeit durch extrem effizientes Arbeiten wieder rein zuholen. Heute für mich und damals für die Einheimischen vollkommen unverständlich. Eben typisch deutsch.

Heute nehme ich mir für einen Eintagestripp südlich des Appenins 3 Tage Zeit. Da gerät man nicht in Stress. Kann mit seinen Geschäftspartnern ausgiebig essen gehen und parlieren und kommt so in der Regel mit weiteren Aufträgen zurück.
 
ich denke diese ganze italienische Streikkultur trägt auch dazu bei einen Konzern zu schwächen!

Oder sind es primär andere Probleme die diese Airline so hat??
 
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Gestreikt wird wo anders auch, daran alleine wird es nicht liegen.

Das allerdings ein eher kleiner Network-Carrier quasi 3 "Hauptflughäfen" (MXP, LIN, FCO) hat, ist zumindest suboptimal.

Celestar
 
Hat jetzt nicht direkt was mit den wirtschaftlichen Problemen der AZ zu tun, aber denk ich bin hier doch richtig:

Und zwar flieg ich ja am SA mit AZ nach FCO.

Jetzt wollte ich mal fragen, wie so der Service an Bord ist. Gibts da auch Zeitungen etc? Gibts da nen Snack am Bord?

(Ist mein erstes Mal ausm T1 und ich denke mal, dass da ned so komfortabel ist mit Zeitungen und Kaffee etc. wie im T2)

Danke schon mal!
 
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Wie kommst Du denn auf diese Idee? Was hat es damit zu tun, wann Du die Information erhälst? Die Frage ist auch, ist eine Pleite eine Annulierung i.S.d. EG-Verordnung 261/2004?

Solltest du die Information länger als 14 Tage im Voraus erhalten, so ist die Airline nicht verpflichtet Entschädigung zu zahlen.
Von 14 bis 7 Tagen nur dann nicht, wenn sie dich so umbucht dass du nicht mehr als 2 Stunden früher als geplant abfliegst bzw. 4 Stunden später ankommst. Innerhalb von 7 Tagen ist es dann konform wenn dich die Airline so umbucht, dass du nicht mehr als 1 Stunde früher abfliegst aber nicht mehr als 2 Stunden später am Ziel ankommst.
 
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@imglashaus:
Du hast jetzt aus Art 5 I c. der EG-Verordnung 261/2004 zitiert. Durchaus richtig. Fraglich ist aber inwieweit dies hier anwendbar ist, da wir von einer Annulierung anlässlich einer (noch fiktiven) Alitalia-Pleite ausgehen.
Da die Frage dann speziell von Bedeutung ist, wenn man eben nicht automatisch umgebucht wird, also schlicht keine Beförderung mehr stattfinden wird, dann wäre diese Regelung doch äußerst unbefriedigend, oder? Zudem wäre ja Art 5 I d. einschlägig, denn die Airlines wird dann wohl keine Angaben über eine mögliche anderweitige Beförderung machen können.
Des Weiteren - und dies ist mein Kritikpunkt, bzw. Grund meiner Rückfrage - bin ich mir nicht sicher, wie Du deine Aussage meinst. Wirklich so absolut, wie Du (auch) schreibst? Zudem gehst Du ja auch meine gestellten Fragen nicht ein.
Denkbar ist zudem, dass man Ansprüche auch außerhalb der EG-Verordnung 261/2004 haben kann. Die Frage ist aber natürlich immer, hat man die Chance am Ende überhaupt etwas von einem Insolventen Unternehmen zu bekommen. Und hierbei ist es im Ergebis völlig egal, wann Du von der Pleite erfährst. Daher meine Intervention.
 
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Ich denke dass eine Pleite keiner Sonderregelung unterliegt.
Sollten diese Flüge also gestrichen werden stehen Ansprüche zu.
Inwiefern das jetzt in der Praxis umgesetzt werden kann (eine Pleite-Firma hat i.d.R. kein Geld für Entschädigungszahlungen) ist eine andere Frage...
 
Aber irgendwie ist das doch die einzig relevante Frage :whistle:
Natürlich ist sie dies. Aber das ist ja weniger eine Frage der Fluggastrechte als des Insolvenzrechts. Du kannst Dir Deinen Vertragspartner ja aussuchen, i.d.R. gibt es Alternativen. Wenn Du dich für einen Vertragspartner entscheidest, der leider Insolvent wird, dann kannst Du nur hoffen, dass Du etwas aus der Insolvenzmasse bekommst, was i.d.R. aber kaum etwas sein wird.
In der Praxis versucht man die Passagiere auf andere Flüge der Allianz der jeweiligen gegroundeten Fluggesellschaft umzubuchen, dass man wenigstens ans Ziel, oder noch wichtiger, nach Hause kommt. Dann könnten natürlich wieder Ansprüche aus EG-Verordnung 261/2004 entstehen, aber ob die Durchsetzbar sind, wage ich zu bezweifeln.
 
Um kurz von den wirtschaftlichen Turbulenzen wegzugehen!

Bin ja jetzt mit AZ von MUC nach FCO und Retour geflogen und wir waren wirklich sehr positiv überrascht.
Ich meine, man geht ja durchaus etwas voreingenommen an die AZ ran (Streik, Verspätungen, Chaos in FCO etc...) aber wir hatten nocht von dem allen.

Unser ERJ 145 ging pünktlich in MUC weg, wir hatten einen ruhigen Flug nach FCO und bekamen innerhalt kürzester Zeit unser Gepäck.

Beim Rückflug ebenfalls.
Keine Verpätung, netter, gut deutsch-sprechender Flugbegleiter und angenehmer Flug.

Vielleicht hatte ich auch nur Glück, aber ich kann nun nichts schlechtes über AZ sagen!
 
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Vielleicht hatte ich auch nur Glück, aber ich kann nun nichts schlechtes über AZ sagen!

Schlicht und ergreifend, ja.

Ein paar mal hatte ich auch schon Glück. Hauptsächlich sind die Ursachen für Verspätungen und Unannehmlichkeiten im Flughafen Fiumiccino zu finden.
Da könnte ich Bücher schreiben.

Die einzig sinnvolle Art dagegen zu steuern, siehe oben Post 183
 
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Alitalia will Start- und Landerechte in Mailand abgeben

19.9.2007, Die krisengeschüttelte Fluggesellschaft Alitalia will nach Angaben des lombardischen Präsidenten tatsächlich Start- und Landerechte am Mailänder Flughafen Malpensa abgeben. Roberto Formigoni, Präsident der Region, bestätigte nach einem Treffen mit Alitalia-Aufsichtsratschef Maurizio Prato im Grundsatz entsprechende Presseberichte. Darin hatte es geheißen, Alitalia wolle im Zuge ihrer Umstrukturierung die Hälfte ihre 340 täglichen Flüge von und nach Malpensa streichen.
 
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