Ausbau MUC: 3. Bahn (Neustart)

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OK, ich korrigiere mich: die FMG hat seit 2004 für jedes Jahr die Gesellschafterdarlehen verzinst. Es waren auch Jahre dabei, in denen die Zinsen rückwirkend gezahlt wurden. Die Gründe für die Bilanzverluste sind hinlänglich bekannt. Man muss schon ganz schöne politische Scheuklappen aufhaben, wenn man eine Investition in Infrastruktur als "Verlust" bezeichnet.(...)

Die FMG hat die Zinsen für die Gesellschafterdarlehen bezahlt - ist das jetzt ein Erfolg, der Lobgesänge rechtfertigt oder schlicht eine Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen? Bekomme auch ich ein Lob, wenn ich diesen Monat die Miete für meine Kanzleiräume und die Umsatzsteuer pünktlich zahle?

Kann man einen Bilanzverlust rechtfertigen, weil man Investitionen getätigt hat? Meine Antwort: Ja! Aber dann bitte nicht so tun, als sei die FMG der Goldesel, der immerwährend Zins und Tilgung (??) zahlt und zudem Gewinne abwirft: Ein Bilanzverlust ist ein Bilanzverlust, basta.

Die FMG macht einen guten Job. Sie betreibt einen von mir überaus hochgeschätzen Flughafen und sponsort unter - von kompetenter Seite (>ORH- Bericht) kritisierter - Verwendung von Steuermitteln die LH (T2, T2Sat), meinen Lieblingscarrier. Gefällt mir im Ergebnis, ist aber haushaltspolitisch sehr fragwürdig, um einen höflichen Begriff zu verwenden.

Ja, der Flughafen ist eine reine Freude, aber die Politik der FMG und seines inkompetenten Aufsichtsratsvorsitzenden entfernt sich immer mehr von den Leuten, die das Rückgrat der Gesellschafter sind: Der Bevölkerung.
 
Die FMG hat die Zinsen für die Gesellschafterdarlehen bezahlt - ist das jetzt ein Erfolg, der Lobgesänge rechtfertigt oder schlicht eine Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen? Bekomme auch ich ein Lob, wenn ich diesen Monat die Miete für meine Kanzleiräume und die Umsatzsteuer pünktlich zahle?
Und wenn Dir jemand unterstellt, Du zahlst nicht pünktlich, dann korrigierst Du das, oder etwa nicht? Genau das Gleiche mache ich hier auch. Der Quatsch, dass die FMG seit 1972 nur 3 mal Zinsen gezahlt habe, stand ja immerhin in einem öffentlich frei zugänglichen Argumentationspapier von MdL Dr. Christian Magerl.

Kann man einen Bilanzverlust rechtfertigen, weil man Investitionen getätigt hat? Meine Antwort: Ja! Aber dann bitte nicht so tun, als sei die FMG der Goldesel, der immerwährend Zins und Tilgung (??) zahlt und zudem Gewinne abwirft: Ein Bilanzverlust ist ein Bilanzverlust, basta.
Wer hat denn hier wann und wo irgendetwas von "Goldesel" gesagt? Oder wer hat geschrieben, dass er "immerwährend Zins und Tilgung" zahlt? Das sind doch alles Deine Worte. Bitte hier keine Strohmann-Argumente posten, OK?
Zaungast wollte uns gestern (zum wiederholten mal) weismachen, dass die FMG eine schlechte Investition für die Gesellschafter wäre und das habe ich korrigiert.
Wenn der Bund eine Autobahn baut, dann sagt ja auch kein Mensch, das Verkehrsministerium habe einen Bilanzverlust gemacht. Die Bereitstellung von Infrastruktur ist eine öffentliche Aufgabe und wenn man dafür Geld ausgibt, dann ist das kein Verlust.

Die FMG macht einen guten Job. Sie betreibt einen von mir überaus hochgeschätzen Flughafen und sponsort unter - von kompetenter Seite (>ORH- Bericht) kritisierter - Verwendung von Steuermitteln die LH (T2, T2Sat), meinen Lieblingscarrier. Gefällt mir im Ergebnis, ist aber haushaltspolitisch sehr fragwürdig, um einen höflichen Begriff zu verwenden.
Ich wäre da noch ein bisschen vorsichtiger mit einem Urteil. Der Bericht des ORH ist derzeit leider nicht öffentlich zugänglich. Ich kenne nur einen Bericht aus der SZ - Information aus zweiter Hand also. Und die SZ ist ja in Sachen Berichterstattung über den Flughafen bekanntermaßen alles andere als objektiv. Der Bericht in der SZ hat jedenfalls eine Menge Fragen offen gelassen.
 
Nein, der Flughafen "sponsort" die FMG nicht.

Das hat der ORH erstmals 2011 gemeint, das wurde widerlegt und fertig.

Dann gräbt man denselben Müll ein paar Jahre später wieder aus (was anderes haben die Flughafengegner ja nicht mehr) und das Spielchen geht von vorne los.
Es bleibt aber genauso falsch wie damals, da ist nichts "haushaltpolitisch fraglich". Eher sind solche Behauptungen "intellektuell fraglich", moralisch auf jeden Fall.

Im übrigen mietet die FMG nichts. Sie ist eine Infrastruktur, die, anders als Schulen oder Ampelanlagen Gewinne erwirtschaften und keine Kosten verursacht. Insofern wären in der Tat "Lobgesänge" angebracht, wenn man es überhaupt in Erwägung zieht, Infrastrukturen zu besingen.

Aber Ihrem letzten Satz entnehme ich ja nun, dass die Inkompetenz ja nun eher bei Ihnen liegt, wenn Sie sich argumentativ nur noch mit längst Widerlegtem und Beleidigungen zu helfen wissen.
 
Interessantes Detail aus dem Prüfbericht des ORH. In der SZ vom 3. April schreibt Fr. Riedel in ihrem Bericht "Seitenweise Tadel für den Münchner Flughafen" folgendes:

"Die Rechnungsprüfer bemängeln, dass die FMG in der gemeinsamen Betriebsgesellschaft für das Terminal 2 zwar die Mehrheit halte, alle Entscheidungen aber einstimmig fallen müssten. Sie sehen darin einen Widerspruch zur Bayerischen Haushaltsordnung. Die verlangt, dass der Freistaat bei diesem Verhältnis auch die Mehrheit der Stimmen haben müsse."

Schön, dass das jetzt festgestellt ist. Es ist ein Widerspruch gegen die Bayerische Haushaltsordnung, wenn der Freistaat in einer Gesellschaft die Mehrheit hält, alle Entscheidungen aber einstimmig fallen müssen. Gilt das dann für die FMG selbst auch?

Ist das Einstimmigkeitsprinzip in der Gesellschafterversammlung der FMG ein Verstoß gegen die Bayerische Haushaltsordnung? Hat das der ORH ebenfalls beanstandet?
 
...Das hat der ORH erstmals 2011 gemeint, das wurde widerlegt und fertig....
Danke für den Link auf die betr. PM der FMG. Ich kann darin allerdings nur die Gegenrede der FMG unter Verweis auf ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten von PWC erkennen, nicht aber, dass sich der ORH dieser Einlassung inhaltlich voll angeschlossen hat. Gibt es denn vom ORH eine solche Aussage?
 

Das lesen ja leider nur noch die, die an dem Thema wirklich interessiert sind. Die Stammtischpunkte hat (wieder einmal) die Gegenfraktion eingesammelt und die Schmierenkampagne der Süddeutschen Zeitung bleibt im Gedächtnis hängen.

Vielleicht sollte sich der Süddeutsche Verlag mal genauer ansehen, warum seine Lokalredaktion zwei wichtige Kunden permanent mit Dreck bewirft.
 
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Meinen Sie mit "Das" das Gutachten von PWC? Würde ich gerne lesen, habe aber leider keine Veröffentlichung gefunden.
Zu Ihrem Hinweis auf das bayr. Haushaltsrecht: Sie übersehen da den entscheidenden Punkt. "alle Entscheidungen aber einstimmig fallen müssten"
Im Gesellschaftervertrag der FMG ist Einstimmigkeit ja nur für wichtige Fragen vorgesehen, ansonsten sind die Gremien und Stimmrechte entsprechend der Anteile besetzt. Wenn im Gesellschaftsvertrag der Terminalbetriebsges. aber in allen Punkten Einstimmigkeit gefordert ist, trotz Anteilsmehrheit der FMG, dürfte dies BayHo Art. 65 Abs. 3 widersprechen.
...Vielleicht sollte sich der Süddeutsche Verlag mal genauer ansehen, warum seine Lokalredaktion zwei wichtige Kunden permanent mit Dreck bewirft.
Sollte die SZ denn (Werbe)-Kunden besonders nachsichtig oder zuvorkommend behandeln?
 
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Danke für den Link auf die betr. PM der FMG. Ich kann darin allerdings nur die Gegenrede der FMG unter Verweis auf ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten von PWC erkennen, nicht aber, dass sich der ORH dieser Einlassung inhaltlich voll angeschlossen hat. Gibt es denn vom ORH eine solche Aussage?

Weißt Du, was der ORH in seinem Prüfbericht genau beanstandet hat? Solange der Bericht nicht öffentlich ist, stehen eine Behauptung und ein Widerspruch im Raum.

Wie ich bereits vorgestern geschrieben hatte, sollte man bei der Faktenlage noch etwas vorsichtig sein. Der Bericht der Süddeutschen über den Prüfbericht des ORH war jedenfalls an mehrerern Stellen fragwürdig.
 
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Wissen Sie denn, was der ORH in seinem Prüfbericht genau beanstandet hat? Solange der Bericht nicht öffentlich ist, stehen eine Behauptung und ein Widerspruch im Raum. Wie ich bereits vorgestern geschrieben hatte, sollte man bei der Faktenlage noch etwas vorsichtig sein.
Das sehe ich genauso. Insofern halte ich aber auch eine Aussage wie "das wurde widerlegt und fertig" von @nonstop für etwas verfrüht.
Der Bericht der Süddeutschen über den Prüfbericht des ORH war jedenfalls an mehrerern Stellen fragwürdig.
Zumindest blieben Fragen offen. Ich frage mich nur, wann und von wem diese beantwortet werden. Oder ist das nicht nötig?
 
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Meinen Sie mit "Das" das Gutachten von PWC? Würde ich gene lesen, habe aber leider keine Veröffentlichung gefunden.
Nein. Mit "das" meinte ich die Antwort der FMG auf den Artikel der Süddeutschen. Ich wollte eigentlich den Beitrag von nonstop zitieren. Das habe ich jetzt korrigiert.

Lesen würde ich gerne den Prüfbericht des ORH. Ich würde mir gerne selber ein Bild machen. Die Berichterstattung der Süddeutschen ist mir in der Sache nicht zuverlässig genug.

Zu Ihrem Hinweis auf das bayr. Haushaltsrecht: Sie übersehen da den entscheidenden Punkt. "alle Entscheidungen aber einstimmig fallen müssten"
Im Gesellschaftervertrag der FMG ist Einstimmigkeit ja nur für wichtige Fragen vorgesehen, ansonsten sind die Gremien und Stimmrechte entsprechend der Anteile besetzt. Wenn im Gesellschaftsvertrag der Terminalbetriebsges. aber in allen Punkten Einstimmigkeit gefordert ist, trotz Anteilsmehrheit der FMG, dürfte dies BayHo Art. 65 Abs. 3 widersprechen.
Warum sollte es einen Unterschied machen, ob eine oder alle Entscheidungen einstimmig fallen müssen. Wer entscheidet, welche Frage "wichtig" ist und welche nicht? Das ist in meinen Augen nur ein Ablenkungsmanöver. Ist die BayHO öffentlich einsehbar oder kannst Du den Artikel 65 posten?

Sollte die SZ denn (Werbe)-Kunden besonders nachsichtig oder zuvorkommend behandeln?
Nein, sie soll ihre Kunden nur nicht mit Dreck bewerfen. Bitte verdrehe hier nicht meine Worte. Seidem der Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht wurde, fährt die Süddeutsche eine Kampagne. Mag sein, dass Du das nicht sehen willst, weil Du nicht objektiv bist, aber wenn Du darauf bestehst, dann poste ich gerne ein paar Links zu Schmankerln aus der Berichterstattung der SZ der letzten 5 Jahre. Objektiv sieht anders aus.
 
...Lesen würde ich gerne den Prüfbericht des ORH. ...
Ich würde gerne beides lesen, ORH und PWC. Das wird vermutlich aber ein unerfüllter Wunsch bleiben.
...Warum sollte es einen Unterschied machen, ob eine oder alle Entscheidungen einstimmig fallen müssen. Wer entscheidet, welche Frage "wichtig" ist und welche nicht? Das ist in meinen Augen nur ein Ablenkungsmanöver. Ist die BayHO öffentlich einsehbar oder kannst Du den Artikel 65 posten?......
Ich bin kein Jurist, aber die Unterscheidung "ein oder alle" dürfte hier sehr wesentlich sein https://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/wohnungsamt/rueckkehrhilfen/Veranstaltung/solid-fonds/Bayerische-Haushaltsordnung/Bayerische%2520Haushaltsordnung%2520(BayHO).pdf
...Nein, sie soll ihre Kunden nur nicht mit Dreck bewerfen. Bitte verdrehe hier nicht meine Worte. Seidem der Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht wurde, fährt die Süddeutsche eine Kampagne. Mag sein, dass Du das nicht sehen willst, weil Du nicht objektiv bist, aber wenn Du darauf bestehst, dann poste ich gerne ein paar Links zu Schmankerln aus der Berichterstattung der SZ der letzten 5 Jahre. Objektiv sieht anders aus.
Ich bestehe nicht, aber ich bitte darum. Im übrigen muss die Redaktion einer Zeitung m.W.n. nicht objektiv berichten, v.a. nicht wenn es sich um Kommentare handelt.
P.S.: Halten Sie Ihre Meinung für "objektiv"?
 
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Ich bin kein Jurist, aber die Unterscheidung "ein oder alle" dürfte hier sehr wesentlich sein https://www.muenchen.de/rathaus/dms...g/Bayerische%20Haushaltsordnung%20(BayHO).pdf

Vielen Dank für den Link. Ich poste hier mal Art. 65 für alle:

Art. 65 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen

(1) Der Staat beteiligt sich, außer in den Fällen des Absatzes 5, an der Gründung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder einem bestehenden Unternehmen in einer solchen Rechtsform nur, wenn

1. ein unmittelbares, wichtiges Interesse des Staates vorliegt und sich der vom Staat angestrebte Zweck nicht ebenso gut oder besser auf andere Weise erreichen läßt,

2. die Einzahlungsverpflichtung des Staates auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist,

3. der Staat einen angemessenen Einfluß, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan erhält,

4. gewährleistet ist, daß der Jahresabschluß und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft werden.

Ich bin ebenfalls kein Jurist und man kann darüber streiten, was angemessen bedeutet. Wenn aber der ORH das Einstimmigkeitsprinzip im Joint Venture der FMG auf Basis dieses Artikels beanstandet, dann ist das Einstimmigkeitsprinzip in der Gesellschafterversammlung der FMG ebenfalls zu beanstanden und zwar unabhängig davon, ob das jetzt "nur" für wichtige Entscheidungen oder alle Entscheidungen gilt. Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass es keinen Unterschied macht, wenn man das Einstimmigkeitsprinzip auf wichtige Entscheidungen beschränkt. Die wichtigen Entscheidungen sind doch genau die, auf die es in einem Unternehmen ankommt. Bei den unwichtigen Entscheidungen ist es doch völlig egal, ob die mit einfacher oder absoluter oder 100% Mehrheit getroffen werden.


 
Ich würde mir ja den Verweis auf BayHO in Hinsicht Zulässigkeit eines Vetorechtes der Minderheitsgesellschafter gut überlegen. Träfe dies nämlich wirklich zu, wäre ja nicht der Gesellschaftervertrag ungültig, sondern der Freistaat dürfte an der FMG gar keine Beteiligung halten. Ich mag dem Urteil des Freisinger Stadtrates nicht vorgreifen, aber ich denke die Stadt würde die Anteile Bayerns im Falle einer notwendigen Zwangsveräusserung für einen symbolischen Euro übernehmen.
... keine Panik, um der HO Genüge zu tun, müßte Bayern ja nur seinen Mehrheitsanteil aufgeben - also ein paar Prozent abgeben. Zudem wäre dann der Mißstand beseitigt, wonach uagerechnet die Kommune, die am stärksten betroffen ist, bislang kein politisches Mitspracherecht hat. Ich könnte mich mit so einer Veräusserung von Anteilen durchaus anfreunden.
 
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Ich würde mir ja den Verweis auf BayHO in Hinsicht Zulässigkeit eines Vetorechtes der Minderheitsgesellschafter gut überlegen. Träfe dies nämlich wirklich zu, wäre ja nicht der Gesellschaftervertrag ungültig, sondern der Freistaat dürfte an der FMG gar keine Beteiligung halten. Ich mag dem Urteil des Freisinger Stadtrates nicht vorgreifen, aber ich denke die Stadt würde die Anteile Bayerns im Falle einer notwendigen Zwangsveräusserung für einen symbolischen Euro übernehmen.
... keine Panik, um der HO Genüge zu tun, müßte Bayern ja nur seinen Mehrheitsanteil aufgeben - also ein paar Prozent abgeben. Zudem wäre dann der Mißstand beseitigt, wonach uagerechnet die Kommune, die am stärksten betroffen ist, bislang kein politisches Mitspracherecht hat. Ich könnte mich mit so einer Veräusserung von Anteilen durchaus anfreunden.

Umwandlung in eine AG. Problem erledigt und alle glücklich.
 
Ich bestehe nicht, aber ich bitte darum.
OK, dann setze ich mich heute Abend mal hin. Ich freue mich schon drauf.

Im übrigen muss die Redaktion einer Zeitung m.W.n. nicht objektiv berichten, v.a. nicht wenn es sich um Kommentare handelt.
Was ist denn das für ein Quatsch? Lies Dir bitte nochmal genau durch, was Du da geschrieben hast. Der Unterschied zwischen Bericht und Kommentar ist Dir schon klar?

Die Berichte einer Zeitung sollten immer objektiv sein. Eine Zeitung, die nicht objektiv berichtet, ist es nicht wert, gelesen zu werden. Das ist ja gerade das Problem mit der "Berichterstattung" der Süddeutschen.
Der Artikel zur Eröffnung des Satellitenterminals ist ein gutes Beispiel. Schwer zu sagen, ob das jetzt ein Bericht war oder ein Kommentar oder eine Rezension. Das war so ein eigenartiges Mischwerk aus vielen Formen. Wenn es ein Bericht sein sollte, dann ist er jedenfalls ziemlich missraten. Wenn es keiner war, dann fehlt der Bericht zur Eröffnung.

Bei den Kommentaren hast Du recht. Da ist keine Objektivität erforderlich. Aus der Summe der Kommentare kann man dann die Position einer Zeitung ablesen. Die Position der Süddeutschen ist klar gegen die 3. Bahn (es gibt deutlich mehr Kommentare gegen den Ausbau als dafür).


P.S.: Halten Sie Ihre Meinung für "objektiv"?
Objektiv genug, um zu erkennen, dass die Süddeutsche eine Kampagne gegen den Flughafen fährt.
 
Ich würde mir ja den Verweis auf BayHO in Hinsicht Zulässigkeit eines Vetorechtes der Minderheitsgesellschafter gut überlegen.
Ich möchte ja vorerst nur wissen, ob der ORH mit zweierlei Maß misst. Hat der ORH den Gesellschaftervertrag jemals beanstandet? Und wenn nein, warum hat er dann jetzt ein Problem mit dem Joint Venture der FMG mit Lufthansa?

Träfe dies nämlich wirklich zu, wäre ja nicht der Gesellschaftervertrag ungültig, sondern der Freistaat dürfte an der FMG gar keine Beteiligung halten. Ich mag dem Urteil des Freisinger Stadtrates nicht vorgreifen, aber ich denke die Stadt würde die Anteile Bayerns im Falle einer notwendigen Zwangsveräusserung für einen symbolischen Euro übernehmen.
Träum weiter...

... keine Panik, um der HO Genüge zu tun, müßte Bayern ja nur seinen Mehrheitsanteil aufgeben - also ein paar Prozent abgeben. Zudem wäre dann der Mißstand beseitigt, wonach uagerechnet die Kommune, die am stärksten betroffen ist, bislang kein politisches Mitspracherecht hat. Ich könnte mich mit so einer Veräusserung von Anteilen durchaus anfreunden.
Da gibt es auch noch andere Optionen, die dir wahrscheinlich nicht so gut gefallen würden...
 
Plane Stupid Germany und aufgemuckt haben am Montag Abend mal wieder ihre Muskeln spielen lassen!

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Protestaktion am Flughafen

Jetzt findet die "Veranstaltung" schon um 18:00 statt und es kommen trotzdem nur die die auch vormittags schon Zeit haben... :think:
Und ich freue mich schon auf nächsten Montag, da gibt's dann NEUE Transparente!!
 
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Damit ist auch bewiesen, dass sich die FMG an Recht und Gesetz hält und Demonstrationen dort zulässt, wo es erlaubt ist.
Das Foto selbst spricht Bände. Zukunft sieht anders aus.
 
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