Unfälle (Zwischenfälle/Sicherheitslandungen) mit Flugzeugen

@Tschikago
Sollte ich hier falsche Begriffe gewählt haben, bitte ich um Nachsicht und Korrektur.
Nach meinem Verständnis wäre aber eine unberechtigte Nutzung der 300 m juristisch gesehen, nicht faktisch, ein Overrun und Bruch des Stuhr-Vertrages, aber eben kein Ausflug in die Landschaft, was dann eine Runway Excursion wäre. Die wäre dann aber kein Bruch des Stuhr-Vertrages, sondern ein Unfall.
Liege ich damit definitionsmäßig richtig?
 
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Nach meinem Verständnis wäre aber eine unberechtigte Nutzung der 300 m juristisch gesehen, nicht faktisch, ein Overrun und Bruch des Stuhr-Vertrages, aber eben kein Ausflug in die Landschaft, was dann eine Runway Excursion wäre. Die wäre dann aber kein Bruch des Stuhr-Vertrages, sondern ein Unfall.
Liege ich damit definitionsmäßig richtig?

[Haarspalterei on]

Nein! Zumindest was den Begriff 'Unfall' angeht (wenn nichts weiter passiert als das der Vogel dort hinrollt/rutscht). In diesem Fall wäre es eine schwere Störung.

Unfall ist lt. BFU, S. I, rechts oben so definiert.



[Haarspalterei off/]
 
Die BFU weiß im Gegensatz zu manchen Anderen das mehr als 2 Geschwindigkeitsanzeigen vorhanden sind :whistle:
Natürlich!
Aber weiß sie auch, wie Piloten während des Takeoff Runs in Sekundenbruchteilen herausfinden sollen, welche der drei (bis sechs) denn nun stimmt (bzw. gestimmt hat)? Es soll Situationen gegeben haben, in denen die einzig richtige Anzeige für falsch gehalten wurde, weil alle anderen so schön gleich falsch und damit scheinbar "richtig" waren... :rolleyes:

Viele Grüße
Tschikago
 
[Haarspalterei on]

Nein! Zumindest was den Begriff 'Unfall' angeht (wenn nichts weiter passiert als das der Vogel dort hinrollt/rutscht). In diesem Fall wäre es eine schwere Störung.

Unfall ist lt. BFU, S. I, rechts oben so definiert.



[Haarspalterei off/]
Ach Du mein Robert, Haare spalten kann ich genau so gut wie Du. :yes:
Lt. BFU wird es auch als Unfall bezeichnet, wenn:
2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und
- dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und
- die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde;
.......
Und, da ich davon ausging, daß ein Ausflug in die Landschaft in BRE zumindest an mindestens einem der Fahrwerke einen solchen Schaden bewirkt, wäre es dann doch ein Unfall. Alles roger? ;D
 
Aber weiß sie auch, wie Piloten während des Takeoff Runs in Sekundenbruchteilen herausfinden sollen, welche der drei (bis sechs) denn nun stimmt (bzw. gestimmt hat)? Es soll Situationen gegeben haben, in denen die einzig richtige Anzeige für falsch gehalten wurde, weil alle anderen so schön gleich falsch und damit scheinbar "richtig" waren... :rolleyes:
Mindestens der Kapitän hat doch langjährige Flugerfahrung. Inwieweit ist man mit einer solchen Erfahrung in der Lage, mit dem "Popometer" die tatsächliche Geschwindigkeit abzuschätzen? Im Auto merke ich doch auch ohne Instrumente, ob ich 120 oder 180 km/h fahre.
 
Mindestens der Kapitän hat doch langjährige Flugerfahrung. Inwieweit ist man mit einer solchen Erfahrung in der Lage, mit dem "Popometer" die tatsächliche Geschwindigkeit abzuschätzen? Im Auto merke ich doch auch ohne Instrumente, ob ich 120 oder 180 km/h fahre.

Dummerweise liegt das Limit für einen Startabbruch aber bei einer angezeigten Geschwindigkeits-Differenz von 6 Knoten und nicht 60 km/h (beim A320 beispielsweise). Ok?

Ansonsten geht diese Einschätzung meilenweit an der Praxis vorbei.

Gruß MAX
 
@Tschikago
Sollte ich hier falsche Begriffe gewählt haben, bitte ich um Nachsicht und Korrektur.
Von uns beiden ist es meine Wenigkeit, die um Nachsicht bitten muss.
Ich habe - vor allem aus sprachlichen Gründen, um nicht zwei Mal dasselbe Wort benutzen zu müssen - "Runway Excursion" und "Overrun" als Synonyme verwendet. Das war zugegebenermaßen nicht ganz exakt forumuliert.

Nach meinem Verständnis wäre aber eine unberechtigte Nutzung der 300 m juristisch gesehen, nicht faktisch, ein Overrun(...)
So hätte ich es schreiben müssen.
Danke. :)

Liege ich damit definitionsmäßig richtig?
Ohne jetzt ein Luftfahrtlexikon befragt zu haben denke ich mal: ja! ;)

Es ging mir nicht ums Erbsenzählen, sondern darum, dass ich die zusätzlichen 300m pro Landerichtung in Bremen aus verschiedenen Gründen nicht in meine Überlegungen für die Takeoff Performance einbeziehe. Sie sind für mich "hartes Gras", das mir unter gewissen Umständen mediale Aufmerksamkeit ersparen kann, weil Flugzeug und Passagiere heil bleiben, nicht aber den Ärger mit diversen Behörden.

Jetzt klar?

Viele Grüße
Tschikago
 
Zuletzt bearbeitet:
Mindestens der Kapitän hat doch langjährige Flugerfahrung. Inwieweit ist man mit einer solchen Erfahrung in der Lage, mit dem "Popometer" die tatsächliche Geschwindigkeit abzuschätzen? Im Auto merke ich doch auch ohne Instrumente, ob ich 120 oder 180 km/h fahre.
Das "Popometer" ist für die komplexe Entscheidung für oder gegen einen Startabbruch vollkommen ungeeignet, weil zu grob und ungenau. Gerade bei der Kombination von schwerem Flugzeug + kurzer Bahn kommt es auf jeden einzelnen Knoten an!

Zusätzlich war im konkreten Fall von Dortmund sehr wahrscheinlich die Sicht zu schlecht (Dunkelheit und Schneefall), sodass die visuellen Anhaltspunkte am Rande des Sichtfeldes gefehlt haben dürften. Die braucht man ja im Auto auch, um die Geschwindigkeit abzuschätzen. Bei Nebel oder starkem Niederschlag hat's das "Popometer" richtig schwer! ;)

Viele Grüße
Tschikago
 
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