http://www.news-ticker.org/pm.php?news_id=4588430&aktion=nf
5. Ueber einen buergerentscheid soll zusammen mit der Kommunalwahl in Muenchen abgestimmt werden
6. Die Landes-SPD + Gruenen + Naturschutzverbaende + Gewerkschaften (Anm.: Was machen die denn da???) sollen ein landesweites Volksbegehren ausarbeiten
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid:
Bürgerbegehren/Bürgerentscheide sind nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde zulässig. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister, in Gemeinden der Größe Stadt München heißt er Oberbürgermeister, obliegen, Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, die Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bürgermeister und der Gemeindebediensteten und die Haushaltssatzung.
Unter Berücksichtigung meiner bisherigen Ausführungen, die lediglich die Rechtslage widerspiegeln, zu 3.Bahn, Sat., TR und Fachplanungsprivilegien, könnte es sich um politisches Donnergrollen handeln, um bei den anstehenden Kommunalwahlen gut abschneiden zu können - wer hatte hier doch gleich die wundervolle Signatur, alle POlitiker/innen in einen Sack, usw.?
Volksbegehren/Volksentscheid (Thema Gesetzesvorlage):
Einleitung Volksbegehren:
Ausgearbeiteter Gesetzentwurf und Unterschriften v. 25.000 Wahlberechtigten.
Falls Genehmigung (+):
In Frist von 14 Tagen 10% Prozent der Abstimmungsberechtigten müssen sich in Listen eintragen. Eintragung nur in amtlichen Eintragungsräumen.
Landtag = Volksbegehren (-):
Volksentscheid. Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.
Die Ausarbeitung eines Volksbegehrens bedeutet daher Ausarbeitung eines formell und materiell rechtmäßigen Gesetzesentwurfs (Gelächter ist erlaubt), zu verabschieden durch den bayer. Landtag. Sagt der Nein = (-), kann die Gesamtheit des "Stimmvieh's" mit einfacher Mehrheit im sog. Volksentscheid entscheiden.
Also ein "bayer. Transrapidverhinderungsgesetz"?
Warten wir mal ab, was dabei herauskommen wird.