Na, so klitzklein war ja der Unterschied von deiner und meiner Position nicht, er war vielmehr sehr groß: Du hast vermeldet der Bürgerentscheid sei überhaupt gar nicht "gültig", dann hast du zuerst auf "nicht mehr gültig" und zuletzt auf "nicht mehr bindend" reduziert. Dies alles ist fasch, er ist gültig und ist bindend, so lange - wie wir im ersten Absatz jetzt gemeinsam zutreffend festgehalten haben - nicht durch einen Stadtratsbeschluß (alternativ: neuen Bürgerentscheid) revidiert wird. Nun der Stadtrat will aber nicht - daher meine Berürwortung eines neuen Bürgerentscheides!
du hast es nicht verstanden - oder willst es nicht verstehen.
Ich persönlich sehe den Bürgerentscheid als von vorn herein unzulässig, an, da ein Ausschlußthema betreffend an. Ein durchgeführtes Bürgervotum über eine unzulässige Fragestellung kann man wohl als ungültig bezeichnen, ohne, daß dem Juristenkopf sämtliche Paragrafen aus dem Bücherregal fallen.
So oder so ist der aktuelle Stadtrat in seinen aktuellen oder zukünftigen Entscheidungen nicht mehr an das Votum - na was? GEBUNDEN (sic...) , sondern kann frei nach eigenem Gutso entscheiden, was zu tun, bzw. zu lassen ist.
Es gab auch mal einen - formell nie aufgehobenen - Stadtratsberschluß, die Trambahn in München völlig abzuschaffen. Dieser ist im Printzip immer noch gültig,und bindend, und überhaupt. Trotzdem hat man es inzwischen geschafft, neue Trambahnen zu beschließen, und auch zu bauen. Meinetwegen können wir auch in die Jahre 1933-45 zurück gehen, da finden sich noch so mache Blüten von Beschlüssen, welche formell nie aufgehoben wurden, und de jure immer noch volle Gültigkeit besitzen. Trotzdem schert man sich da heute keinen Deut mehr darum, und es wird wohl niemand auf die Idee kommen, irgenwelche Uralt-Beschlüsse rauszukremen, und nur, weil anno dazumal so entschieden wurde, heute nicht anders entschieden werden darf.
Denn letztendlich hat die FMG auf einer offiziellen Gesellschafterversammlung bis heute noch nicht endgültig die Frage zum Bau der Bahn 3 gestellt - da man ja weiß, wie der Gesellschafter LHM aktuell stimmen würde, wenn man ihn fragte, womit die Einstimmigkeit, wleche nach derzeitigem Gesellschafetervertrag gefordert ist, nicht zu erzielen wäre.
Und das ist letzten Endes der Punkt, auf den es ankommt. Wenn nun die LHM 2016 in dieser Versammlung gefragt wird, kann sie entscheiden, wie immer sie entscheiden will, und ist an gültige oder ungültige, wirksame oder unwirksame kommunale Beschlüsse aus 2012 nicht mehr (sic...) gebunden.