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Nein. Nach Artikel 14 unseres Grundgesetzes sind Enteignungen erlaubt, wenn sie im öffentlichen Interesse sind. Dabei ist es unerheblich, wie dicht die Besiedlung an einem Standort ist.Da wird aber andersrum auch ein Schuh daraus.
Beim Bau der Bahnstrecke Richtung Augsburg wusste auch keiner, dass diese irgendwann teilweise 6 gleisig werden wird. Also sollte man das sofort zurückbauen!
Celestar
Was eine gute Begründung dafür wäre, bei Lärmbelästigung oder anderen negativen Auswirkungen eine BI zu gründen, möglichst viele Unterstützer zu finden (ev. sogar eine bayernweite Mehrheit für Ihr Anliegen) und die Sache dann der Obrigkeit vorzulegen. Immerhin hat man bei der Bahn jedenfalls theoretisch die Möglichkeit, den Lärm vorteilhaft an der Quelle zu reduzieren.Beim Bau der Bahnstrecke Richtung Augsburg wusste auch keiner, dass diese irgendwann teilweise 6 gleisig werden wird. Also sollte man das sofort zurückbauen!
Celestar
Danke für diese sicher notwendige Belehrung. Bitte aber auch nicht ein paar Artikel im GG vergessen, die numerisch und in ihrer Bedeutung vor Art. 14 Abs. 3 stehen.Nein. Nach Artikel 14 unseres Grundgesetzes sind Enteignungen erlaubt, wenn sie im öffentlichen Interesse sind. Dabei ist es unerheblich, wie dicht die Besiedlung an einem Standort ist.
Ich würde auch jedem, der nach 1979 in die Gegend gezogen ist, das Recht absprechen, sich über den Ausbau aufzuregen. Genauso, wie man die 'Alteingesessenen' bit ausreichend/großzügig entschädigen sollte.
Was Ihr hier fordert ist im Grunde eine vorauseilende Enteignung ohne jegliche Entschädigung.
Die Mobilität, die sie von den Anwohnern als selbstverständlich voraussetzen, könnten sie im Übrigen auch selber aufbringen: Die Welt ist voller aufstrebender Flughäfen, an denen man sich vor Ort erfreuen kann.
Was Ihr hier fordert ist im Grunde eine vorauseilende Enteignung ohne jegliche Entschädigung. Da die Lage einer dritten Bahn vor dem Raumordnungsvervahren offen war (zumindest aus rechtlicher Sicht), hätte man in einem großen Umkreis um den Flughafen prophylaktisch auf jeglichen Wohnbau verzichten müssen. Die Anwohner hätten demnach also weder selber bauen dürfen, noch den Grund als Bauland an andere veräußern dürfen? In Konsequenz wäre das Umland in den letzten Jahrzehnten langsam ausgeblutet. Der Flughafen stünde inmitten sterbender Ortschaften. So ist es aber natürlich nicht gekommen. Erstens war der Siedlungsdruck zu groß, und zweitens gab es vor 2006 kleine offizielle Angaben über die Lage einer dritten Bahn. Hätten die Anwohner hier mehr wissen müssen als das Luftamt, das selbst heute (2015) nicht in der Lage ist, die genauen Flugrouten für die dritte Bahn festzulegen? Schon klar: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Ein wenig mehr Empathie hätte ich aber selbst von den Ultra-Befürwortern erwartet. Die Mobilität, die sie von den Anwohnern als selbstverständlich voraussetzen, könnten sie im Übrigen auch selber aufbringen: Die Welt ist voller aufstrebender Flughäfen, an denen man sich vor Ort erfreuen kann.
Einer dieser aufstrebenden Flughäfen IST doch MUC!!! Oder habe ich das so zu verstehen, dass man woanders gerne ausbauen darf/kann etc., Hauptsache nicht in MUC?
Wer sagt das? Der Bürgerentscheid? Ich lach mich schlapp...Wenn die Mehrheit der Bevölkerung dagegen ist - wie in Bayern -
Nein, den BE braucht's dafür nicht. Nach der Veröffentlichung der Umfrage von Sat1.Bayern, wonach eine Mehrheit der Bayern gegen die Startbahn seien, waren die Kommentare der Befürworter so verhalten, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass erstens auch andere (unveröffentlichte) Umfragen dieses Meinungsbild bestätigen und zweitens die ablehnende Mehrheit klar genug ist. Von der Politik kam nahezu kein Kommentar, von der FMG gar nix.Wer sagt das? Der Bürgerentscheid? Ich lach mich schlapp...
Übrigens: so etwas machen grundsätzlich die Moderatoren, nicht andere Nutzer.
... Nach der Veröffentlichung der Umfrage von Sat1.Bayern, wonach eine Mehrheit der Bayern gegen die Startbahn seien, waren die Kommentare der Befürworter so verhalten, ...
Wieviele Bürger wurden denn bei der/den Umfragen befragt, die die FMG dazu durchführen lies?...weil eine "Umfrage" unter 1011 Befragten nicht ernst zu nehmen ist!
Knapp über 1000 ist doch eigentlich ein typisches Sample für Repräsentativität?...weil eine "Umfrage" unter 1011 Befragten nicht ernst zu nehmen ist!
Someone,
Definitiv NEIN!!! Das hat hier niemand gefordert und wird auch niemand fordern. Eine Entschädigung steht vollkommen außer Frage....