Max Reverse
Gold Member
Nun sehe ich aber auch (bei Wikipedia), dass das ArbZG nicht für die Besatzung von Luftfahrzeugen gilt. Stattdessen steht dort etwas von einer "Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät". Was steht dort drin? Warum gilt das ArbZG nicht für die Besatzung von Luftfahrzeugen?
Als die Gesetze, mit denen sich das fliegende Personal heute noch herumschlagen muss veraschiedet wurden, war LH noch eine Staatsairline und brauchte keine Lobby. Gesetze wurde auf dem 'kleinen Dienstweg' erlassen.
Daher ist das fiegende Personal nicht nur von ArbZG ausgenommen sonder so ziemlich von allen Schutzvorschriften die den Arbeitgeber Geld oder/und Produktivität kosten könnten.
Verordnung über Bildschirmarbeitsplätze - Gilt nicht!
Strahlenschutz - Brauchen wir nicht!
Betriebsverfassungsgesetz - Wofür das denn? (es gibt keinen Anspruch auf einen 'Betriebsrat' für Flieger ohne Einverständnis des AG)
Sicherlich wäre der Ansatz, über die Politik etwas zu erreichen sinnvoll und zielführend. Allerdings ist der Weg lange und steinig, das Ziel der Reise ungewiß. Selbst ein Berufsverband wie die VC, die was das Lobbying betrifft auf nationaler und europäischer Ebene schon sehr erfahren und fähig ist, musste mehr als einmal merken, dass gegen die Airlines kaum anzukommen ist.
Wenn dann nur nachdem man eine massive Öffentlichlichkeitskampagne gestartet hat und einzelne (!) Politiker mit etwas Schmalz in der Birne in die Gänge kommen. Die Breite Masse der Volksvertreter sieht das fälschlicherweise wie die Öffentlichkeit selbst: Fliegen ist doch sowieso sicher - warum also etwas vorschreiben, was die 'armen' Airlines Geld kostet?
Auf Europäischer Ebene wird das Ganze dann nochmal 'lustiger', denn hier werden von den Airlines/Staaten bei einer anstehenden Neuregelung die untauglichsten Elemente der alten nationalen Vorschriften in einen großen Topf geworfen und nach langem Rühren dann ein buntes Allerlei für ganz Europa daraus gemacht.
Bei der letzten 'Reform' der Flugdienst- und Ruhezeiten im Rahmen der JAR-OPS-Einführung ist es der ECA (European Cockpit Association) trotz massivster Bemühungen (incl. Demonstrationen in Brüssel bzw. Luxembourg) nicht gelungen durchzusetzen, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Dies war zwar anfangs ausdrücklich und einvernehmlich so beschlossen worden, wurde aber von den Airlines 'weg-lobby-iert'.
Das Nachfolgemodell EU-OPS enthält dann zwar eine Alibi-Version der Biorhythmus-Kompensation (Window of Circadion Low), dies wurde aber in bester EU-Manier durch ingesamt längere Dutytimes überkompensiert.
Du siehst also mit Vernunft und Sicherheitsargumenten kommt man gegen die Interessen der großen Firmen in der Politik kaum an. Daher ist der Weg solche Verbesserungen bei den größten Firmen auf TV-Ebenen zu erreichen einfacher und auch eleganter. Dies dewegen, weil ja die Firma danach kaum sinnvoll argumentieren kann, warum sie gegen ein Gesetz ist, das einen Tatbestand fordert der schon im eigenen Hause tarifiert ist.
Gruß MAX