Jetstream
Mitglied
Genau das Gegenteil habe ich geschrieben. Lesen ist das Eine, Das Gelesene VERSTEHEN was Anderes.. Dein zweites Postulat ist "Weil beide Schalter Exakt zeitgleich umgelegt wurden, kann das nur ein Mensch getan haben"
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Genau das Gegenteil habe ich geschrieben. Lesen ist das Eine, Das Gelesene VERSTEHEN was Anderes.. Dein zweites Postulat ist "Weil beide Schalter Exakt zeitgleich umgelegt wurden, kann das nur ein Mensch getan haben"
Die Schalter sind ähnlich im 737 757 767 777 und der 787 installiert.
Die Schalter werden nicht nur zum Anlassen vor dem Rollen bzw. zum Stillegen der Triebwerke auf der Parkposition genutzt, sondern auch in kritischen Situationen, z.B. bei Meldungen über ein „Engine Fire“. Insofern macht die Verortung auf dem Panel vor den Schubhebeln schon Sinn.Für mich übrigens dennoch unbegreiflich, warum man ausgerechnet die cut off Switches aus dem overhead Panel bei der 787 dorthin platziert hat.
Sorry, aber die Kommunikationsstrategie des AAIB - wenn es überhaupt eine gibt - ist doch wohl sehr fragwürdig. Erst hört man wochenlang so gut wie gar nichts über den Fortschritt der Untersuchungen (was zu ungehindertem Wildwuchs an Spekulationen führt), dann gibt man beim Zwischenbericht einen dubios anonymisierten Hinweis darauf, dass ein Pilot den anderen kurz nach dem Abheben fragt, weshalb dieser die Treibstoffzufuhr abgestellt habe. Wie naiv muss man denn sein, um zu glauben, dass die Medien sich genau auf diese Passage nicht sofort stürzen werden? Entweder ich kommuniziere offen, oder aber ich lasse diesen Auszug des Dialogs aus dem Zwischenbericht ganz draußen. Wie sich das Ganze jetzt verselbstständigt, ist auch eine vorhersehbare Entwicklung der grottenschlechten Pressearbeit dieser Behörde.Der Leiter der Behörde weist darauf hin, das Untersuchungen nicht in der Öffentlichkeit und in der Presse gemacht werden sollen:
Wo steht in meinem Beitrag etwas hinsichtlich einer Erwartung nach täglichen „Wasserstandsmeldungen“? Völliger Blödsinn, was hier unterstellt wird. Mir ist sehr wohl bewusst, wie so eine Untersuchung üblicherweise läuft.Tägliche Updates über die Menge und Konsistenz des Stuhlgangs des Teams nutzt niemanden etwas
Die Inder haben ein eigenes Labor und haben nach sorgfältiger Prüfung die Flugschreiber ausgelesen- Dann das ganze Hickhack um den Ort, wo die Aufzeichnungsgeräte ausgelesen werden sollen. Vielleicht in die USA schicken? Oder doch lieber nach Frankreich? Vielleicht eines dahin, das andere dorthin? Ach nein, jetzt machen wir es doch selbst in Indien. Wir haben seit April ja ein eigenes Labor vor Ort.
Der Zwischenbericht kam genau nach ICAO Regel 30 Tage nach dem Unfall- Und wann veröffentlichen wir eigentlich den Zwischenbericht? In drei Monaten. Ach nee, ICAO sagt ja eigentlich nach vier Wochen.
Beobachter sind nur in bestimmten Fällen erlaubt, besonders wenn die Informationen sehr sensibel sind. Das deutsche FIUUG schreibt z.B. folgendes vor:- Zunächst lehnt man die Teilnahme eines ICAO-Beobachters an den Ermittlungen ab, dann darf er kurze Zeit später doch dabei sein.
§ 14
(1) Am Untersuchungsverfahren nehmen auf ihr Verlangen je ein bevollmächtigter Vertreter nicht-deutscher Staaten teil (Teilnehmer), und zwar 1.
des Eintragungsstaats, des Entwurfstaats, des Herstellerstaats sowie des Halterstaats;
2.von weiteren Staaten mit Zustimmung der Bundesstelle.
(2) Die bevollmächtigten Vertreter sind berechtigt, Berater hinzuzuziehen, die unter der Aufsicht des Untersuchungsführers an der Untersuchung in einem Umfang teilnehmen dürfen, der es dem bevollmächtigten Vertreter ermöglicht, seine Mitwirkung so wirkungsvoll wie möglich zu gestalten.
(3) Die Teilnahme an der Untersuchung erstreckt sich unter der Aufsicht des Untersuchungsführers auf alle Bereiche der Untersuchung, insbesondere auf
1.die Besichtigung der Unfallstelle,2.die Untersuchung des Luftfahrzeugs oder seines Wracks,3.
die Einsicht in die Ergebnisse der Zeugenbefragungen mit der Möglichkeit, Befragungen zu weiteren Sachbereichen vorzuschlagen,
4.den schnellstmöglichen Zugang zu allen wesentlichen Nachweismitteln,5.
den Erhalt von Ablichtungen aller sachdienlichen Dokumente,
6.die Teilnahme an den Auswertungen vorgeschriebener Aufzeichnungen,7.
die Teilnahme an weiterführenden Untersuchungen einschließlich der Beratungen über die Ergebnisse, Ursachen und Sicherheitsempfehlungen,
8.Anregungen zum Untersuchungsumfang.Die Teilnahme der Vertreter von Staaten nach Absatz 1 Nr. 2 kann auf solche Bereiche beschränkt werden, für die die Bundesstelle ihre Zustimmung erteilt hat.
(4) Der Untersuchungsführer kann Sachverständige und Helfer als Verwaltungshelfer hinzuziehen. Der Umfang ihrer Mitwirkung wird vom Untersuchungsführer bestimmt.
(5) Bei der Untersuchung gefährlicher Begegnungen bedient sich der Untersuchungsführer von ihm ausgewählter Sachverständiger mit hoher flugsicherungsfachlicher Qualifikation.
(6) Die Einleitung und Durchführung der Untersuchung an der Unfallstelle ist nicht von der Anwesenheit der Teilnehmer und deren Beratern abhängig.
(7) Teilnehmer und deren Berater, Sachverständige und Helfer dürfen sich ohne die ausdrückliche Zustimmung der Bundesstelle nicht zum Stand der Untersuchung oder zu einzelnen Ergebnissen öffentlich äußern. Sie sind nachdrücklich darauf hinzuweisen. Die Mitarbeiter der Bundesstelle, die Untersuchungsführer und die Untersuchungsfachkräfte sind zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.
(8) Teilnehmer und deren Berater, Sachverständige und Helfer sind von der Untersuchung auszuschließen, wenn sie gegen die Regeln dieses Gesetzes verstoßen.
(9) Soweit die in den Absätzen 1 bis 8 genannten Personen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, gilt § 26 Abs. 4 entsprechend.
Kommunikativ alles ein ziemliches Desaster und von daher bestens geeignet alle möglichen Verschwörungstheorien zu nähren… Was ja dann auch eintrat („da wird versucht was zu vertuschen“ u.ä.m.).
Eben nicht, wie ich Dir exemplarisch an einem Fall (Washington) bereits bewiesen habe.Westliche Untersuchungsbehörden machen es genau so
Die südkoreanische Untersuchungsbehörde hat in einem Zwischenbericht festgestellt, dass der Absturz der B737-800 der Jeju Air auf dem internationalen Flughafen Muan möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass der Pilot nach einem Vogelschlag irrtümlich das falsche Triebwerk abschaltete.In Muan ist eine 737-800 der Jeju Air beim Versuch einer Gear Up Landung nach Vogelschlag und Hydraulikausfall über die Landebahn hinausgeschossen.