Apron:
Drohungen ja - Verhandlungsbereitschaft nein
24.07.06 betrifft: Vorfeldkontrolle
Tarifstreit an den Flughäfen Frankfurt und München:
Drohungen ja - Verhandlungsbereitschaft nein
Dies ist, auf eine Kurzformel gebracht, das wenig erfreuliche Ergebnis eines knapp eineinhalbstündigen Gesprächs zwischen Vertretern der kommunalen Arbeitgeberverbände Hessen und Bayern sowie der beiden involvierten Flughäfen (FRAPORT und FMG) einerseits und Vertretern der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) andererseits.
Das Treffen, an dem auch Vertreter der Frankfurter und Münchener APRON-Beschäftigten teilnahmen, begann bereits in einer gereizten Atmosphäre, nachdem die Arbeitgeberseite die GdF-Delegation, die eigens aus mehreren Städten angereist war, ohne Angabe von Gründen
oder Entschuldigung ca. 45 Minuten warten ließ. Der Gesprächsverlauf entsprach dann im Wesentlichen dem Auftakt.
Der alleinige Zweck dieses zweiten Treffens – das erste hatte bereits am 25. Mai, seinerzeit noch ohne die Flughafenvertreter, stattgefunden – bestand eigentlich darin, endgültig abzuklären, ob auf Arbeitgeberseite eine Bereitschaft zur zeitnahen Aufnahme von Tarifverhandlungen besteht. Aus Sicht der GdF ist die Notwendigkeit von Tarifgesprächen zwischen den Parteien schon hinreichend dadurch legitimiert, dass die APRON-Mitarbeiter der Flughäfen Frankfurt und München nahezu vollständig in der Gewerkschaft der Flugsicherung organisiert sind und wiederholt ihr Interesse an einem eigenen, von der GdF verhandelten Tarifvertrag nachdrücklich zum Ausdruck gebracht haben. Ungeachtet dessen hatte die GdF die inhaltlichen Themen, Verhandlungsgegenstände und deren Begründung in der ersten Unterredung mit der Arbeitgeberseite im Mai bereits eingekreist.
Den Vertretern von KAV, FRAPORT und FMG schien dies keineswegs ausreichend. So lange man nicht vom Gegenteil "überzeugt" werde, gehe man davon aus, dass die Tätigkeit der APRON-Mitarbeiter sich von der anderer Flughafenmitarbeiter nicht sonderlich unterscheide und es deswegen kein Bedürfnis für eigenständige tarifliche Regelungen geb
Dies gipfelte in der Behauptung, APRON-Mitarbeiter seien mit anderen Mitarbeitern im operativen Flugverkehrskontrolldienst "überhaupt nicht vergleichbar" und seien daher auch "nicht wie Lotsen" zu behandeln, obwohl die Vorfeldkontrolle an den meisten anderen deutschen Flughäfen von den Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) durchgeführt wird.
Die Frage, ob die Arbeitgeberseite angesichts der seit einigen Jahren insbesondere im Luftfahrtsektor zu beobachtenden Entwicklung und des eindeutigen Bekenntnisses der APRON-Mitarbeiter zur GdF als ihrer Gewerkschaft ernsthaft glaube, die Aufnahme von Tarifverhandlungen
verweigern zu können, wurde mit offenen Drohungen beantwortet. Hierbei tat sich insbesondere der FRAPORT-Vertreter hervor, der – immer an die Adresse der am Tisch sitzenden APRON-Kollegen gerichtet – einen Katalog von Sanktionen ankündigte, in dem arbeitsrechtliche Konsequenzen, Schadensersatzforderungen und unternehmensorganisatorische Maßnahmen enthalten waren. Inzwischen sind bei den Mitarbeitern der Vorfeldkontrolle des Frankfurter Flughafens Schreiben der FRAPORT eingegangen, die massive Drohungen und Einschüchterungsversuche enthalten.
Das bisherige Zwischenergebnis lautet demnach:
Obwohl man von der GdF bereits in diesem Stadium dezidierte inhaltliche Begründungen für einzelne Tarifforderungen verlangte, war die Arbeitgeberseite nicht einmal bereit, die Gründe für ihre Ablehnung von Tarifverhandlungen zumindest dahingehend zu konkretisieren, ob sie auf
- rechtlichen Vorbehalten,
- ungeklärter Zuständigkeit auf Arbeitgeberseite (KAV oder VKA)
- oder der Einschätzung fehlender "Erforderlichkeit"
beruht.
Die GdF bewertet dies so, dass es den Arbeitgebern von Anfang an nicht darum ging, Entschei-dungsparameter für eine offene Frage (Tarifverhandlungen ja/nein bzw. zu welchen Themen?) zu erhalten, sondern Erkenntnisse zu gewinnen, wie man eine bereits feststehende Grundsatzentscheidung (keine eigenen Tarifregelungen für APRON-Mitarbeiter) am effektivsten verfolgen kann.
Es ist nicht Aufgabe der Gewerkschaft der Flugsicherung, den Arbeitgebern dabei behilflich zu sein. Die historischen Erfahrungen gerade der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass eigene Tarifverträge für bestimmte, auf Grund ihrer besonderen Arbeitsbedingungen abgrenzbare Arbeitnehmergruppen weder rechtlich noch faktisch zu verhindern sind. FRAPORT und FMG irren,
wenn sie glauben, sie könnten eine Ausnahme bilden und kämen mit einer reinen Vermeidungsstrategie durch.
Die Erfahrung lehrt auch, dass es für die später zu führenden Tarifverhandlungen und deren Ergebnis nicht ohne Bedeutung ist, unter welchen Bedingungen sie zustande kommen. In der Hoffnung, dass auch hier die Vernunft siegt, wird die GdF die beteiligten Arbeitgeber über ihre
rechtlichen Vertretungen nun ein letztes Mal zur Aufnahme von Tarifverhandlungen für die APRON-Mitarbeiter auffordern. Bleibt es bei der starren Verweigerungshaltung, wird der schon jetzt spürbare Druck weiter erhöht werden müssen.
******************************************************************************************************************************* Die Gewerkschaft der Flugsicherung vertritt derzeit ca. 2.900 Mitglieder in der Flugsicherung, in allen deutschen Regionalkontrollstellen, in den Towern, bei der militärischen Flugsicherung und bei den Vorfeld-Controllern.
Ihr Ansprechpartner:
Marek Kluzniak, GdF-Pressesprecher, 0171 7487442