Schadensersatz ?

Airoso

Mitglied
Hallo zusammen,
hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage :
ich bin Montag Abend von SVQ nach HAM unterwegs gewesen.
wie immer mit Deutschlands zweitgrösster Airline;)
die Maschine in SVQ kam mit einer derartigen Verspätung,
dass wir den Anschlussflug in PMI verpassten
( obwohl es ein Flug derselben Airline war:mad: )
wir mussten nach Münster fliegen und von dort aus mit
dem Bus ( !!!! ) nach HAM
wo wir statt Montag Abend 23 erst Dienstag früh 6 Uhr ankamen.
Frage : 7 Stunden Verspätung und dazu Bus statt Airbus -
was kann ich da fordern ???
danke für Antworten
bin dermassen stinkig:mad::mad::mad:

Airoso
 
Zuletzt bearbeitet:
Normalerweise müsste es da schon was geben. Wieviel kann ich aber nicht sagen.
Bei uns kam mal mit AB unser Gepäck (auch wegen so einer Verspätung) nicht an. Dafür gabs nach einer schriftlichen Beschwerde einen Gutschein über 30EUR.

Wenn die allerdings mittlerweile so arbeiten wie Air India, dann hast du verloren. Da bekam ich für 5h Verspätung und Ausfall von Terminen nicht mal eine Antwort auf mein doch freundliches Beschwerdeschreiben.
 
Zuerst müsste man wissen, warum die Maschine zu spät in SVQ ankam. War es "höhere Gewalt" (unvorhersehbare Ereignisse oder außergewöhnliche Umstände, z.B. Gewitter etc.) sind die Airlines frei von Schadensersatzzahlungen.

Ansonsten hast du bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden das Recht den gesamten Ticketpreis erstattet zu bekommen.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/reise/artikel/519/54465/12/

Viel Glück!
 
Hallo!

Also für die Ersatzbeförderung per Bus wirst du leider keine gesonderte Leistung erhalten.
Nachdem du einen Beförderungsvertrag mit der Airline hast von A nach B hast, in welchem leider nicht das Verkehrsmittel festgelegt ist, ist nicht entscheidend, wie du von A nach B kommst.
Für die Verspätung stehen dir nach EU-Regularien Mahlzeiten, Erfrischungen und Telefonate (zwei) zu. Wenn dein Flug erst am nächsten Tag (ab 00:01) des ursprünglichen Fluges war, steht dir auch noch eine Hotelübernachtung und die zugehörigen Transfers zu.
 
Zuerst müsste man wissen, warum die Maschine zu spät in SVQ ankam. War es "höhere Gewalt" (unvorhersehbare Ereignisse oder außergewöhnliche Umstände, z.B. Gewitter etc.) sind die Airlines frei von Schadensersatzzahlungen.

Ansonsten hast du bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden das Recht den gesamten Ticketpreis erstattet zu bekommen.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/reise/artikel/519/54465/12/

Viel Glück!
Bei o.g. höherer Gewalt (z.B. auch: Flug wird wegen dichtem Nebel am Zieflughafen - und der daraus resultierender Staffelung bis Betriebsschluß - gestrichen) darf man sich glücklich schätzen Rabattgutscheine für eine Übernachtung im Hotel auf dem Flughafengelände bzw. in Flughafennähe und eine kostenlose Umbuchung auf den nächsten Tag zu erhalten... :whistle:
 
@airdinger:

und hier sehe ich einen von vielen Gründen, weshalb viele Passagiere LH als Airline auswählen.
Ich möchte nicht wissen, wie viele Hotelübernachtungen jedes Jahr von LH übernommen werden, die eigentlich garnicht in deren Schadensersatzleistungen gefallen wären (rechtlich).
Fast jeden Tag bei diesem Wetter kommen Flieger verspätet rein und die Passagiere bekommen dennoch ein Hotel inkl. Mahlzeiten.
 
@airdinger:

und hier sehe ich einen von vielen Gründen, weshalb viele Passagiere LH als Airline auswählen.
Ich möchte nicht wissen, wie viele Hotelübernachtungen jedes Jahr von LH übernommen werden, die eigentlich garnicht in deren Schadensersatzleistungen gefallen wären (rechtlich).
Fast jeden Tag bei diesem Wetter kommen Flieger verspätet rein und die Passagiere bekommen dennoch ein Hotel inkl. Mahlzeiten.
Stimmt... war LH... :yes:.
Ich durfte mal im Herbst in HAJ übernachten... und wurde für den nächsten Morgen auf den ersten Flug nach MUC gebucht. :thbup:
(Hab aber im Hotel schon auch zugezahlt... trotzdem: ;D)
 
...und ich wundere mich immer wieder, warum Laien quasi Rechtsberatungen geben! :rolleyes:

EG-V 261/2004 sollte man sich mal genauer ansehen, danach die Erfolgsaussichten durchdenken. Ein paar Hinweise/Materialien haben wir seit Jahren im Forum, der "Recht"-Bereich wird übrigens von Profis betreut.

http://www.skultaim.de/thread.php?threadid=1658&sid=


Solltest du etwas zu korrigieren haben, würde ich dich darum bitten dies hier öffentlich für alle User zu tun!,
 
Nein, das werde ich nicht (mehr) tun.

Das hat mehrere Gründe. Primär liegt es daran, dass ich es Leid bin, dass Schüler, Azubis und ander Hobby-Juristen glauben, die Materie zu überblicken und beraten zu können. Verstehen diese Leute die Gesetzes-Dogmatik, überblicken Sie die aktuelle Rechtsprechung, können sie Erfolgsaussichten realistisch einschätzen? Das sie es gar nicht dürfen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Davon abgesehen, wir sind uns hier wohl einig, dass Flugsimulator-Spieler besser auch nicht den Piloten vom Sitz verscheuchen, oder?

Der andere Grund ist, dass es erstens nichts bringt, denn ich habe es oft genug in Foren erlebt, dass irgendwer etwas geplappert hat und der unbedarfte User dies geglaubt hat, weil er es glauben wollte (es passte zu seinem "Rechtsempfinden"). Die wahre Antwort ist dann häufig für die Katz' und man liest Wochen später, dass genau das passiert ist, was man vorausgesagt hat. Das ist für mich persönlich kein Problem, denn jeder darf sich die Quelle aussuchen, der er/sie vertrauen möchte. Ob diese gut oder schlecht ist kann er/sie aber kaum einschätzen, jeder hat das Recht falsch beraten zu werden, der der falsch berät haftet dann eben.
Zweitens sehe ich es nicht (mehr) ein, mir den Arsch für andere aufzureißen - kostenlos. Wir bieten die Plattform, der Recht-Bereich wird von Profis betreut (kostenlos!) - die Beratung muss dort aber auch Grenzen haben, alles andere wäre unseriös und dämlich (immerhin ist es unser Beruf, beim Bäcker bekomme ich ja mein Brot auch nicht gratis! Es bleibt am Ende jedem Rechtsanwalt überlassen wie weit er kostenlos berät).

Verrate mir aber mal, was dem Threadersteller das Wissen bringt, welches Du ihm vermittelst, dass er nach 5 Stunden zurück zum Ausgangsflughafen gebracht werden würde. Er ist zu Hause, dort will er hin. Er will Geld, nicht zurück nach SVQ (früher hat man hier noch diskutieren können, ob dies der Ausgangsflughafen ist oder nicht!) - gut dies mag eine Antwort auf die Aussage davor sein, aber es ist dennoch nicht zielführend.
Deine nächste Aussage ist bedingt richtig. Natürlich schließt man eine Befördigungsleistung von A nach B. Aber auch eine Zeit wird vereinbart (die Aussage, man macht kein Verkehrsmittel aus, macht mir bei einem "Flug"-Ticket auch ein wenig Bauchschmerzen...). Also sollte man mal ins Gesetz schauen, in dem Fall wohl EU-V 261/2004. Dort hast Du wohl die Sache mit der Hotelübernachtung gefunden. Super. Leider bringt es dem Fluggast nichts, weil - das sagst Du ja selbst - die Ankunft einen Tag später war, nicht der Abflug. Über die Verspätung bei Abflug haben wir keine verwertbaren Angaben (dann berate mal seriös!).
Bliebe die Ausgleichszahlung. Bei der Bestimmung wird gerne übersehen, dass nicht immer der volle Betrag fällig wird (die Airline kann in bestimmten Fällen bis zu 50 % kürzen). Aber auch da wird in der EU-V 261/2004 von Abflug gesprochen...

Ich hoffe, Du und die anderen Leser verstehen, dass es eben nicht so einfach ist seriös zu beraten oder Auskunft zu geben - es hat wenig mit Arroganz oder sonst etwas in der Richtung zu tun! Man muss Rückfragen stellen und - ganz wichtig - Fristen beachten, dann muss man überlegen, welche Ansprüche man hat (z.B. auch aus BGB) und ob es sich am Ende lohnt oder welche Vorgehensweise erfolgversprechender sein könnte. Wir haben in Deutschland auch kein Case-Law-System, d.h. Musterurteile gibt es nicht, auch wenn die Presse es gerne so verkauft. Ich sammle seit einigen Jahren Urteile zum Thema (in Frankfurt läuft da ja einiges...) und beschäftige mich seit Jahren aus Interesse mit diesem Nebengebiet. Auch da das Forum seriös bleiben soll, sollte man hier auf wilde Rechtsberatung von Laien verzichten. Daher enthält mein Beitrag auch keine Lösung, was Airoso "fordern kann".

Ich wiederhole gerne nochmals die Einladung, wer über die Thematik diskutieren möchte (auch und insbesondere wissenschaftlich!) ist herzlich zu www.skultaim.de eingeladen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@justinian:

kurze Stellungnahme zu deinen Fragen:

...und ich wundere mich immer wieder, warum Laien quasi Rechtsberatungen geben!
weil danach gebeten wurde!

Davon abgesehen, wir sind uns hier wohl einig, dass Flugsimulator-Spieler besser auch nicht den Piloten vom Sitz verscheuchen, oder?
Aber wir sind uns doch einig, dass der Flugsimulator-Spieler, wenn der Herr Pilot das an dieser Stelle nicht tut/tun möchte, doch das Recht hat, eine Frage zum Thema "fliegen" zu beantworten, soweit er das beurteilen kann?

Verrate mir aber mal, was dem Threadersteller das Wissen bringt, welches Du ihm vermittelst, dass er nach 5 Stunden zurück zum Ausgangsflughafen gebracht werden würde.
Vielleicht hast du übersehen, dass der betreffenden Post nicht an den Threadersteller, sondern an ein anderen User gerichtet war???


Ferner ist es mir nicht ganz nachvollziehbar, weshalb du ein solch großes Problem in meinem Post mit dem Umfang der Leistungen hast.
Zum einen ist es sehr generell gehalten und stellt meiner Meinung nach keinen Versuch einer Rechtsberatung dar und zum anderen habe ich in dem Post lediglich die (überall für den Passagier einsehbaren) Rechte gemäß EU-VO zitiert, wie sie in den Prospekten und Flyern abgedruckt sind.

Dass ein Rechtsanwalt in solch einer Sache konkretere Aussagen treffen kann, ist klar. Nicht umsonst studiert man jahrelang nichts anderes und es liegt mir fern, so etwas in Frage zu stellen. Unterm strich bin ich jedoch der Meinung, dass eine solche Aussage immerhin weiter hilft als keine Aussage. Ist die Information nicht umfassend genug oder nicht überzeugend genug, so kann sich jeder an einschlägige Foren wenden, wo professioneller Rechtbeistand gewährleistet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
weil danach gebeten wurde!
Die Frage war ganz konkret gestellt: was kann der Threadersteller fordern. Dies deutet auf eine konkrete Rechtsberatung hin, die eben so nicht möglich ist (Ausführungen siehe meinen letzten Beitrag). Es wäre also möglich gewesen auf Gesetze/Urteile zu verweisen (leider haben wir bisher maximal Urteile vom OLG zum Thema (nur selten frei zugänglich online), abgesehen von dem erst vor einigen Tagen gesprochenen EuGH-Urteil). Wenn man z.B. nicht auf unsere Sammlung verweisen möchte, dort kann sich der User selbst einen Überblick verschaffen und evtl. Fragen stellen, dann kann man an einen Rechtsanwalt verweisen.
Davon abgesehen... wenn man alles erfüllen würde, wonach gebeten wird... das kann ins Auge gehen.

Vielleicht hast du übersehen, dass der betreffenden Post nicht an den Threadersteller, sondern an ein anderen User gerichtet war???
Nein, habe ich nicht, steht sogar explizit in meinem Beitrag. ;)

Ferner ist es mir nicht ganz nachvollziehbar, weshalb du ein solch großes Problem in meinem Post mit dem Umfang der Leistungen hast.
Zum einen ist es sehr generell gehalten und stellt meiner Meinung nach keinen Versuch einer Rechtsberatung dar und zum anderen habe ich in dem Post lediglich die (überall für den Passagier einsehbaren) Rechte gemäß EU-VO zitiert, wie sie in den Prospekten und Flyern abgedruckt sind.
Vor ein paar Monaten hatte ich Dich ja schon mal zum Thema "Rechtsberatung" angeschrieben...
Ich habe Deine Beiträge zum Anlass genommen, weil Du quasi darum gebeten hast und ich nicht nur theoretisch motzen wollte, sondern aus Gründen der Fairness auch konkrete Beispiele nehme. Da ist es doch klar, dass ich Deine Ausführungen als Beispiel nehme.
Das Problem ist, dass die Grenze zwischen Beratung und allgemeinen Auskünften häufig fließend ist.
Flyer und Prospekte sind ein guter Anfang (wenn sie gut gemacht sind), leider passen sie auf den eigenen Fall fast nie zu 100 %. Zudem habe ich leider schon häufiger erlebt, dass Urteile in der Presse schlicht falsch wiedergegeben wurden (z.B. falsche Schlüsse gezogen wurden).

Dass ein Rechtsanwalt in solch einer Sache konkretere Aussagen treffen kann, ist klar. Nicht umsonst studiert man jahrelang nichts anderes und es liegt mir fern, so etwas in Frage zu stellen. Unterm strich bin ich jedoch der Meinung, dass eine solche Aussage immerhin weiter hilft als keine Aussage. Ist die Information nicht umfassend genug oder nicht überzeugend genug, so kann sich jeder an einschlägige Foren wenden, wo professioneller Rechtbeistand gewährleistet wird.
Zunächst mal möchte ich mit einem Irrglauben aufräumen, den Kollegen natürlich gerne in der Welt belassen. Nicht jeder Rechtsanwalt, Jurist... kennt sich in jedem Fachbereich aus.
Wie oben schon angedeutet, widerspreche ich Dir, dass "unterm Strich" eine solche Aussage weiter hilft als keine Aussage.
Ich wiederhole mich, die Frage war konkret: was kann ich fordern. Die Antworten waren allesamt Themenverfehlungen oder so ungenau, dass sie dem Fluggast genau nichts bringen. Gefährlich würde es, wenn er daraus etwaige Ansprüche schließen würde und dann damit bei der Fluggesellschaft vorstellig werde würde. Es macht es der Fluggesellschaft einfach, die Forderung abzulehnen - falsche Anspruchsgrundlagen. Der Fluggast bekommt nichts. Hätte er sich mal richtig informiert.
Was ist "überzeugend genug"? Das kann bei Lichte betrachtet ein Laie nicht einschätzen, schon gar nicht im Internet.
Dazu kommt noch eine weitere Problematik, die man immer wieder von Rechtsanwälten hört. Die Mandanten informieren sich zunächst im Internet. Vielleicht probieren sie es auch schon mal selbst. Erfolglos. Nun geht es zum Anwalt. Dem wird kaum geglaubt, dass die eigene Meinung (Rechtsauffassung) nicht ganz korrekt ist oder kaum durchzusetzen ("im Internet haben aber alle gesagt..."). Häufig liegt das Kind dann schon im Brunnen und man kann kaum mehr etwas retten.

Ich habe gerade noch überlegt, Dir auch noch einen real erlebten kleinen Fall hier einzustellen. Das würde aber den Rahmen sprengen.



Ich denke man sollte zwei Dinge bei solchen "Fragen" bedenken:
  • Der Fragensteller sollte vor falschen und ungenauen Aussagen geschützt werden, denn sie können mehr kaputt machen als helfen.
  • Der antwortende Laie sollte sich selbst schützen.
Ansonsten hat jeder das Recht sich falsch beraten zu lassen! :whistle:
Abschließend (hoffe ich!): Ich hoffe es wird deutlich, dass es mir nicht darum geht etwas zu verheimlichen oder andere User zu dissen. Mir geht es alleine darum, zu verdeutlichen, dass es Grenzen geben muss, da der Betroffene kaum einschätzen kann ob die Antwort hilfreich ist oder nicht und i.d.R. wichtige Informationen rund um die Frage fehlen. Natürlich mag es für den Betroffenen zunächst kaum verständlich sein, warum so ein Tanz aufgeführt wird, er möchte doch nur wissen wieviele Euros er fordern kann. In seinem Interesse hoffe ich, er kann es nach alledem ein wenig verstehen, es ist zu seinem Schutz!
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe mir gerade den Thread nochmal durchgelesen...

- mein Empfinden dabei, der Threadstarter hat in seinem leichten Frust eine durchaus berechtigte Frage -gerade in einem Luftfahrtforum - gestellt.
- es wurde freundlicherweise geantwortet was bekannt war. Warum nicht? Einen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird wohl niemand in dem Falle erwarten können... Jedoch könnte jeder Tipp oder Hinweis aber hilfreich sein. Eine genauere Quellenangabe wäre hier noch hilfreicher gewesen
- Das ein Jurist grundsätzlich dabei leichte Kopfschmerzen bekommt kann ich aber ebenfalls nachvollziehen. Nur kann das hier nicht als 'Fachberatung' im Forum gewertet werden.
- prima finde ich den angenehmen Ton um die unterschiedlichen Sichtweisen zu klären. Respekt.
 
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