Nein, das werde ich nicht (mehr) tun.
Das hat mehrere Gründe. Primär liegt es daran, dass ich es Leid bin, dass Schüler, Azubis und ander Hobby-Juristen glauben, die Materie zu überblicken und beraten zu können. Verstehen diese Leute die Gesetzes-Dogmatik, überblicken Sie die aktuelle Rechtsprechung, können sie Erfolgsaussichten realistisch einschätzen? Das sie es gar nicht dürfen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Davon abgesehen, wir sind uns hier wohl einig, dass Flugsimulator-Spieler besser auch nicht den Piloten vom Sitz verscheuchen, oder?
Der andere Grund ist, dass es erstens nichts bringt, denn ich habe es oft genug in Foren erlebt, dass irgendwer etwas geplappert hat und der unbedarfte User dies geglaubt hat, weil er es glauben wollte (es passte zu seinem "Rechtsempfinden"). Die wahre Antwort ist dann häufig für die Katz' und man liest Wochen später, dass genau das passiert ist, was man vorausgesagt hat. Das ist für mich persönlich kein Problem, denn jeder darf sich die Quelle aussuchen, der er/sie vertrauen möchte. Ob diese gut oder schlecht ist kann er/sie aber kaum einschätzen, jeder hat das Recht falsch beraten zu werden, der der falsch berät haftet dann eben.
Zweitens sehe ich es nicht (mehr) ein, mir den Arsch für andere aufzureißen - kostenlos. Wir bieten die Plattform, der Recht-Bereich wird von Profis betreut (kostenlos!) - die Beratung muss dort aber auch Grenzen haben, alles andere wäre unseriös und dämlich (immerhin ist es unser Beruf, beim Bäcker bekomme ich ja mein Brot auch nicht gratis! Es bleibt am Ende jedem Rechtsanwalt überlassen wie weit er kostenlos berät).
Verrate mir aber mal, was dem Threadersteller das Wissen bringt, welches Du ihm vermittelst, dass er nach 5 Stunden zurück zum Ausgangsflughafen gebracht werden würde. Er ist zu Hause, dort will er hin. Er will Geld, nicht zurück nach SVQ (früher hat man hier noch diskutieren können, ob dies der Ausgangsflughafen ist oder nicht!) - gut dies mag eine Antwort auf die Aussage davor sein, aber es ist dennoch nicht zielführend.
Deine nächste Aussage ist bedingt richtig. Natürlich schließt man eine Befördigungsleistung von A nach B. Aber auch eine Zeit wird vereinbart (die Aussage, man macht kein Verkehrsmittel aus, macht mir bei einem "Flug"-Ticket auch ein wenig Bauchschmerzen...). Also sollte man mal ins Gesetz schauen, in dem Fall wohl EU-V 261/2004. Dort hast Du wohl die Sache mit der Hotelübernachtung gefunden. Super. Leider bringt es dem Fluggast nichts, weil - das sagst Du ja selbst - die Ankunft einen Tag später war, nicht der Abflug. Über die Verspätung bei Abflug haben wir keine verwertbaren Angaben (dann berate mal seriös!).
Bliebe die Ausgleichszahlung. Bei der Bestimmung wird gerne übersehen, dass nicht immer der volle Betrag fällig wird (die Airline kann in bestimmten Fällen bis zu 50 % kürzen). Aber auch da wird in der EU-V 261/2004 von Abflug gesprochen...
Ich hoffe, Du und die anderen Leser verstehen, dass es eben nicht so einfach ist seriös zu beraten oder Auskunft zu geben - es hat wenig mit Arroganz oder sonst etwas in der Richtung zu tun! Man muss Rückfragen stellen und - ganz wichtig - Fristen beachten, dann muss man überlegen, welche Ansprüche man hat (z.B. auch aus BGB) und ob es sich am Ende lohnt oder welche Vorgehensweise erfolgversprechender sein könnte. Wir haben in Deutschland auch kein Case-Law-System, d.h. Musterurteile gibt es nicht, auch wenn die Presse es gerne so verkauft. Ich sammle seit einigen Jahren Urteile zum Thema (in Frankfurt läuft da ja einiges...) und beschäftige mich seit Jahren aus Interesse mit diesem Nebengebiet. Auch da das Forum seriös bleiben soll, sollte man hier auf wilde Rechtsberatung von Laien verzichten. Daher enthält mein Beitrag auch keine Lösung, was
Airoso "fordern kann".
Ich wiederhole gerne nochmals die Einladung, wer über die Thematik diskutieren möchte (auch und insbesondere wissenschaftlich!) ist herzlich zu
www.skultaim.de eingeladen.