Heute habe ich meine Tochter vom Flughafen abgeholt, Terminal 1 Modul A. Da in der Kurzparkerzone keine Plätze mehr frei waren, schnell in die Tiefgarage 1, damit man die Koffer nicht so weit schleppen muss. Dabei hatte ich im Hinterkopf die Idee, meine Tochter am Flughafen zum Essen einzuladen und die dann erhaltene Zeitgutschrift mit der Parkgebühr zu verrechnen.
Soweit so gut, Tochter gut angekommen, Essen im Mangustin Terminal 2 hervorragend.
Aber dann kam das dicke Ende:
Die Zeitgutschrift galt nicht fürs Parkhaus 1. Es gibt neue Bestimmungen, dass man Zeitgutschriften von bestimmten Lokalitäten nur in bestimmten Parkhäusern anrechnen kann. Man braucht jetzt quasi einen "Durchblickerlehrgang" wo man parken muss, um an bestimmten Bereichen zu verzehren oder zu shoppen.
Muss ich jetzt das Parkhaus wechseln, wenn ich in verschiedenen Bereichen des Flughafens einkaufen gehe?
Was hat sich die FMG dabei gedacht? Sollen die Verkehrsströme geordnet werden? Hat man sich dabei überhaupt was gedacht oder ist das ein Produkt eines unterbeschäftigten Mitarbeiters?
Wie auch immer: Herr Kerkloh hat jetzt einen unzufriedenen Kunden.
Soweit so gut, Tochter gut angekommen, Essen im Mangustin Terminal 2 hervorragend.
Aber dann kam das dicke Ende:
Die Zeitgutschrift galt nicht fürs Parkhaus 1. Es gibt neue Bestimmungen, dass man Zeitgutschriften von bestimmten Lokalitäten nur in bestimmten Parkhäusern anrechnen kann. Man braucht jetzt quasi einen "Durchblickerlehrgang" wo man parken muss, um an bestimmten Bereichen zu verzehren oder zu shoppen.
Muss ich jetzt das Parkhaus wechseln, wenn ich in verschiedenen Bereichen des Flughafens einkaufen gehe?
Was hat sich die FMG dabei gedacht? Sollen die Verkehrsströme geordnet werden? Hat man sich dabei überhaupt was gedacht oder ist das ein Produkt eines unterbeschäftigten Mitarbeiters?
Wie auch immer: Herr Kerkloh hat jetzt einen unzufriedenen Kunden.