LH: Wann Anpassung Ticketpreis an Kapazität?

soweit ich es weiß ist in dem Punkt nur die vielgescholtene Ryanair kulant was den Verfall eines Legs angeht. Aber ich würde es auch nicht unbedingt testen wollen ...

Ist bei AB glaub auch kein Problem, weil die ja sowieso die Legs als Oneways bepreisen. In jedem Fall könnte man bei AB einfach zwei Oneways kaufen, kostet auch nicht mehr als die gleichen Flüge als Return-Ticket gebucht. Da ist AB mal wirklich eine rühmliche Ausnahme! :thbup:
 
Ist bei AB glaub auch kein Problem, weil die ja sowieso die Legs als Oneways bepreisen. In jedem Fall könnte man bei AB einfach zwei Oneways kaufen, kostet auch nicht mehr als die gleichen Flüge als Return-Ticket gebucht. Da ist AB mal wirklich eine rühmliche Ausnahme! :thbup:

Bei Lufthansa ist dies ein Problem, nachdem viele Flüge ohnehin zu 110% vergeben werden und auf einigen Rennstrecken am Montagmorgen oder Freitagnachmittag dann tatsächlich Beförderungsprobleme entstehen würden. Andere Airlines vergeben auf Rennstrecken eben nur die maximale Anzahl an Plätzen des jeweiligen Flugzeuges. Obgleich auch hier bekannt ist, dass 10 Paxe nicht am Gate erscheinen. Würde der Gesetzgeber die praktiken nicht mehr dulden, würde die Einnahmen auf einigen Flüge um 10% fallen. Insgesamt handelt es natürlich nur um eine relativ kleine Anzahl an Flüge, schätze hier im Bereich von 5 - 10% des Gesamtangebot, aber immerhin. ;)
Dadurch, wenn schon der Hinflug nicht angetreten wurde und den Rückflug verweigern kann, ist man im Hause Lufthansa ziemlich flexibel. Dies schätzen hauptsächlich Geschäftsreisende, Otto Normalverbraucher bleibt hier in Einzelfällen leider auf der Strecke. Und wie von Vorrednern erwähnt, nicht jede Airline praktiziert dies so.
 
Bei Lufthansa ist dies ein Problem, nachdem viele Flüge ohnehin zu 110% vergeben werden und auf einigen Rennstrecken am Montagmorgen oder Freitagnachmittag dann tatsächlich Beförderungsprobleme entstehen würden. Andere Airlines vergeben auf Rennstrecken eben nur die maximale Anzahl an Plätzen des jeweiligen Flugzeuges. Obgleich auch hier bekannt ist, dass 10 Paxe nicht am Gate erscheinen. Würde der Gesetzgeber die praktiken nicht mehr dulden, würde die Einnahmen auf einigen Flüge um 10% fallen. Insgesamt handelt es natürlich nur um eine relativ kleine Anzahl an Flüge, schätze hier im Bereich von 5 - 10% des Gesamtangebot, aber immerhin. ;)
Dadurch, wenn schon der Hinflug nicht angetreten wurde und den Rückflug verweigern kann, ist man im Hause Lufthansa ziemlich flexibel. Dies schätzen hauptsächlich Geschäftsreisende, Otto Normalverbraucher bleibt hier in Einzelfällen leider auf der Strecke. Und wie von Vorrednern erwähnt, nicht jede Airline praktiziert dies so.

Ähm, was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Die Praxis mit dem Streichen des Rückfluges bei Nichtantritt des Hinfluges hat doch mit Überbuchung nix zu tun! Das ist doch einfach eine Frage der Preisdifferenzierung, dass man halt Oneways unnötigerweise sauteuer verkaufen kann. Das Thema Überbuchung ist davon ja völlig losgelöst...:confused:
 
Ähm, was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Die Praxis mit dem Streichen des Rückfluges bei Nichtantritt des Hinfluges hat doch mit Überbuchung nix zu tun! Das ist doch einfach eine Frage der Preisdifferenzierung, dass man halt Oneways unnötigerweise sauteuer verkaufen kann. Das Thema Überbuchung ist davon ja völlig losgelöst...:confused:

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann verkauft LH durch diese Vorgehensweise auch Sitzplätze zweimal, und dies sicherlich nicht zum Billigstpreis. Aber vielleicht habe ich hier auch etwas missverstanden. :think:
Kurzfristig kommen Tickets also nochmals in den Verkauf bzw. werden durch Tickets, wo umbuchen erlaubt ist, genutzt. Und ich dachte, dies ist z.B. bei Nichtantritt der ersten Flugstrecke so für den Rückflugplatz?
Somit ist doch ein Zusammenhang vorhanden, wenn man auch das Rückflugticket nicht akzeptiert.
 
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann verkauft LH durch diese Vorgehensweise auch Sitzplätze zweimal, und dies sicherlich nicht zum Billigstpreis. Aber vielleicht habe ich hier auch etwas missverstanden. :think:
Kurzfristig kommen Tickets also nochmals in den Verkauf bzw. werden durch Tickets, wo umbuchen erlaubt ist, genutzt. Und ich dachte, dies ist z.B. bei Nichtantritt der ersten Flugstrecke so für den Rückflugplatz?
Somit ist doch ein Zusammenhang vorhanden, wenn man auch das Rückflugticket nicht akzeptiert.

Gut, das ist kurzfristig sicherlich richtig. Wenn der Rückflug aufgrund des nicht angetretenen Hinfluges durch die Airline "gevoided" (tolles Denglisch, gell!? :blush:) wird, kann man den Platz im Inventory natürlich nochmal aufmachen und erneut verkaufen.
Aber das ist trotzdem nicht der Grund für diese Regel, denn in diese Falle tappen ja nicht allzu viele Leute, da man ja von der Airline und/oder dem Reisebüro bereits bei der Buchung drauf hingewiesen wird.

Mit dieser Regelung will man schlichtweg Preisdifferenzierung bzw. Gewinnmaximierung betreiben, um Passagieren, welche auf Oneway-Tickets angewiesen sind (i.d.R. "zahlungswillige" Geschäftsreisende) die höheren Oneway-Tarife abzuknöpfen.

Manche Airlines wie z.B. AC gehen sogar noch einen Schritt weiter und sanktionieren dann im Nachhinein die darausregelmäßig folgende Konsequenz, wenn der Passagier statt dem teuren Oneway einen günstigen Return-Tarif bucht und nur den Hinflug antritt und den Rückflug verfallen lässt. Dies wird bei LH gegenwärtig i.d.R. aber nicht sanktioniert (außer dass man bei Wartelisten durch eine höhere No-Showrate eine schlechtere Position zugewiesen bekommt).

AC geht nun aber regelmäßig hin und belastet dem Passagier im Nachhinein die Differenz zwischen dem gebuchten Return-Ticket und dem eigentlich fällig gewesenden Oneway-Tarif. Ebenso verfährt man auch bei sogenannten Back-to-Back und Cross-over-Tickets. :o:thbdwn:
In Deutschland bin ich mir aber recht sicher, dass ein solches Vorgehen vor Gericht keinen Bestand hätte.
 
Dieses Urteil gab es.
Das OLG Köln hat jedoch vor 2 Monaten im Sinne von Lufthansa entschieden.

Lufthansa darf Unterlaufen ihres Tarifsystems durch Beförderungsbedingungen unterbinden

@imglashaus, weisst Du ob das Urteil des OLG Köln, auf das Du dich wahrscheinlich beziehst, entgültig ist? Oder sind da noch weitere Klagen anhängig? Denn die Vorinstanzen, wie in Frankfurt und Erding, haben ja genau anders entschieden.

Das ist interessant. Ich hab gerade mal nachgeschaut beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Bis auf das OLG Köln haben bisher wohl alle Gerichte im Sinne der Passagiere und gegen die Airlines entschieden (z.B. das LG Köln oder das OLG Frankfurt)
Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil des OLG Köln Revision eingelegt, sodass das Thema nun nächstes Jahr doch vor dem BGH landet und wir dann so oder so eine höchstrichterliche Entscheidung bekommen werden, ob solche AGBs/ Beförderungsbedingungen nun erlaubt sind oder nicht.

Übersicht über alle Klagen der Verbraucherzentralen gegen Airlines zu diesem und ähnlichen Themen hier:

http://www.vzbv.de/mediapics/fluggastrechte_verfahren_vzbv.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das nicht so, daß der Preis für das Flex-Ticket der Normalpreis ist und alle niedrigeren Preise Rabatt beinhalten? Die Rabattbedingungen legt der Verkäufer fest?
 
In anderen Bereichen als der Luftfahrt wäre das kein Thema: Da gäbe es die vereinbarte Vergütung (Ticketpreis) abzüglich ersparter Aufwendungen (Gebühren, Kerosin, ...) und Anrechnung des anderweitigen Erwerbs (Verkauf des gleichen Platzes an einen anderen Passagier). Kein Vertragspartner soll besser oder schlechter gestellt werden, als wenn die Transportleistung erbracht würde.

Ist eigentlich nur die Umsetzung der entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, das bei einem in Deutschland gekauften Ticket für einen Flug von und nach Deutschland zur Anwendung gelangt.

Schön zu sehen, daß wir auf dem Bau der Verkehrsluftfahrt auch mal voraus sind...:D

Ach ja, die Ermittlung der einzelnen Anteile führt, gerade bei größeren Streitsummen, auch auf dem Bau in schöner Regelmäßigeit vor den Kadi. Da sind dann wieder alle Branchen gleich.
 
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