naja, die Tiefen der Zulassungsvorschriften. Wer kennt sich da schon aus. Aus dem Bauch raus ohne die Paragraphen zu kennen, wenn die Bahnen weit genug auseinander sind, ist der Schwellenversatz egal, es ist ja nur so das man fehlenden Achsabstand durch Schwellenversatz 'ersetzen' kann, man muss aber keinen Versatz einbauen, wenn der Achsabstand ausreicht.
Wie gesagt, ohne fundiertes Wissen...
Saigor
Sehe ich aber ähnlich, denn ein Schwellenversatz bei Mindestachsabstand weitet ja höchstens die größte Annährung der vertiko-lateralen Trajektorien zweier Präzisionsanflüge auf. Im Feederbereich/Initial App. können ggf. zwei unterschiedliche Anschnitthöhen vorgesehen werden.
Beispiel: Beide 4000m-Bahnen haben einen Abstand von 1.525m und einen Schwellenversatz von 4000m. Mit Anwendung der 150/30-Regel dürften es jedoch nur 3.625m sein.
Und was ist
das für ein Bsp.? Und ich erkenne trotz eingehender Betrachtung nicht Deine Rechnung.
Eine 150-30-Regel finde ich übrigens bis jetzt nur erwähnt im
ICAO Doc 4444 Air Traffic Management, 6.7.3.5, Segregated
Parallel Operations für Bahnen unter 760m Abstand bei Schwelle gleichauf (d.i. getrennte Bahnen für Dep. und App., vgl. zB PTY/MPTO), für In-/Dependent Parallel Approaches ist nichts dgl. erwähnt. Wenn man diese Regel hin zu größeren Abständen anwendet (so vorgesehen), dann ergibt sich folgendes Bild:
1525m Abstand (Minimum für vollständig unabh. Betrieb)
minus 760m (segr. Betrieb)
gleich 765m
gleich 25,5 Schritte je 30m
korrespondieren zu 25,5 mal 150m = 3825m longitudinal
und das bedeutet, das landende Lfz ist 3825m an der Schwelle des startenden Lfz vorbeigeflogen, landet also
hinter dem Startpunkt des anderen. So ein Extremfall existiert zB in CDG für Landungen 08R hinter 09R mit rund 3658m Versatz. Nach o.z. Regel für den Modus
Segregated dürften beide Achsen auf 1492m aneinander heranrücken, tatsächlich sind sie ca. 3414m voneinander entfernt.
Wäre "weiter an die Regel gebunden sein" nicht ein Widerspruch zu "unabhängiger Betrieb"?
Klar ist, daß die dreidimensionalen Schutzräume um Flugzeuge herum (Kugeln, wenn man so will, genauer eher Ellipsoide) nur unter bestimmten definierten Umständen sich in definierter Weise durchdringen dürfen; insofern kenne ich allerdings die theoretische Herleitung zu dem 1525m-Minimum nicht; vielleicht findet sie sich aber in ICAO Annex 14, Volume 1.