Kurioses und Luftfahrtspaß

Angesichts des Filmdesigns umso unverständlicher, wie ANZ sich für eine Scherenschnitt-Livery in Schwarz entscheiden konnte...

Naja, das neue Design (Schwarz und weiß) wirkt (für mich) aktueller, als das alte (Blau und Weiß)! Für mich persönlich symbolisiert die alte Livery in diesem Fall das "Alte" und schon etwas "verjährte" Image der Airline, die sie aber bei weitem nicht mehr ist!

Was meinst du mit Scherenschnitt?
 
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Hier wird ja vom Gericht hinterfragt, ob die Anforderung der LH sachlogisch substantiiert ist, insbesondere im Lichte der Tatsache, daß ein anderer Flugbetrieb desselben Konzerns eine andere Regelung anwendet.

Letztlich sind hier Ergonomen gefragt (die bereits das BAG hinzuziehen könnte).

(Insofern sehe ich das Thema eher in LH außerhalb MUC oder im Pilotenforum.)
 
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Hier wird ja vom Gericht hinterfragt, ob die Anforderung der LH sachlogisch substantiiert ist, insbesondere im Lichte der Tatsache, daß ein anderer Flugbetrieb desselben Konzerns eine andere Regelung anwendet.

Letztlich sind hier Ergonomen gefragt (die bereits das BAG hinzuziehen könnte).

(Insofern sehe ich das Thema eher in LH außerhalb MUC oder im Pilotenforum.)

Ja, wenn die 1,65m-Regel sich durch keinerlei Erfordernisse rechtfertigen lässt, dann kann man sie ja kippen bzw. die Grenze senken. Keine Frage.
Das Ganze aber über die Diskriminierungsschiene und das Fordern von über 100.000€ anzuleiern, ist aber durchaus kurios ;)
 
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Die Summe mag ohne Begründung (die aber in der Klage zu finden sein dürfte) kurios wirken, der Versuch eine Ungleichbehandlung nach Körpergröße in einen Zusammenhang zur verbotenen Ungleichbehandlung nach Geschlecht zu stellen, dürfte aber als typisch juristische Argumentation durchgehen.

Natürlich wird eine Bewerbung bei "swissair" von Instanz zu Instanz wahrscheinlicher, da ja die Anwaltsrechnung beglichen sein will.

Was allerdings an der Sache tatsächlich interessant ist: das Größenkriterium beeinflußt direkt die Grundgesamtheit der Kandidaten, die die Einladung im Namen der LH zum DLR erhalten können, ähnlich wie die übrigen gesundheitlichen Kriterien. Vielleicht schädigt sich LH durch diese Selbstbeschränkung sogar selbst. Ferner könnte man erforschen, ob die kürzeren Kandidaten der "swissair" auf dem Wege der Crossair in die Welt kamen, die auf einem bereits abgegrasten schweizer Markt rekrutieren mußte (und dabei auch auf Ready-Entries setzen mußte) oder ob die Schweiz vielmehr mit einem zehntel der Einwohner Deutschlands zu wenig schweizer Kandidaten für Swissair bot, die sicher nicht nur ein zehntel der Größe LHs hatte.

Interessanterweise wird (wohl aus datenschutzrechtlichen wie Kostengründen) das Medical zum Schulungsbeginn erst nach Bestehen der Auswahlverfahren angefertigt, so daß bis zu diesem Tag der Wahrheit auch Absätze hülfen. Männliche Kandidaten auf Absätzen in den Korridoren des DLR würden hier bereits eher auf sich aufmerksam machen.
 
@27Left

Lies dir deinen Post doch noch mal durch. Zumindest der erste Teil deines zweiten Satzes widerspricht dem ersten.

wenn die 1,65m-Regel sich durch keinerlei Erfordernisse rechtfertigen lässt, dann kann man sie ja kippen bzw. die Grenze senken …

Das Ganze aber über die Diskriminierungsschiene


Was ist es denn anderes als eine
Diskriminierung?

Und bevor jetzt auf mich eingeprügelt wird:

Wer sich die Artikel zu dem aktuellen Urteil als auch die zu dem aus der ersten Instanz durchgelesen hat, wird folgendes in Erinnerung haben:
Ja, es handelt sich um eine Diskriminierung. Allerdings um eine zu akzeptierende, die nicht das Persönlichkeitsrecht der Klägerin betrifft. Unser Rechtssystem kennt durchaus Fälle, in denen eine Diskriminierung gerechtfertigt oder zumindest zulässig ist.
Auch wenn es für uns Nicht-Juristen Wortklauberei sein mag: Jemanden ob gewisser Eigenschaften von etwas auszuschließen stellt eine Diskriminierung da. Es bleibt also letztendlich immer eine Frage der Zulässigkeit / Statthaftigkeit (oder wie das im Juristendeutsch auch immer heißt)

Der im jetzigen Urteil kritisierte Aspekt ist die "willkürliche" Diskriminierung durch die LH.
LH scheint wohl nur über 165 einzustellen, LX für selbes Fluggerät aber ab 160.
Im Umkehrschluss werden Menschen über eine gewissen Größe genauso diskriminiert.
Es ist also auch keine Frage des Geschlechts.

Gibt es eigentlich Vorschriften/Richtlinien seitens der internationalen Organisationen oder seitens der Hersteller?


Und noch was:
Das Einfordern einer gewissen Gehaltssumme ist nach deutschem Recht inzwischen möglich. Dies leitet sich daraus ab, dass bei einer Ausschreibung keine Diskriminierung erfolgen darf. Alle Bewerber haben gleich behandelt zu werden.
Um dies zu gewährleisten wurden gewisse monetäre Strafen eingeführt, die sich an dem jeweiligen Gehalt orientieren.
So ist es idR bei einer Stellenausschreibung sehr schädlich gewisse Altersvorgaben zu machen. Begründung: Na, was wohl …. ;)
 
Aber wohl nicht Jahresgehälter... § 15 AGG.

Danke dir für diese Präzisierung! :)

Da mir die genaue Höhe nicht mehr geläufig war, habe ich bewusst obige wage Formulierung gewählt. ;)

Wobei:
Vielleicht hat sich die Dame gefühlt auf den Posten des LH-Chefpiloten beworben … :p;)






Edit:
Da ich mich selber sonst immer darüber aufrege, wenn nur Links gepostet und kommentiert ohne dass einmal die Quintessenz des Inhalts genannt wird:
Machrihanish' Link sagt, dass nicht mehr als 3 Monatsgehälter eingeklagt werden können.
 
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Und bei Größen über 2 Meter dürften wohl eher Männer "diskriminiert" werden. Völlig lächerlich das als Diskriminierung zu bezeichnen.

Vor allem das Ganze mit "Lufthansa diskriminiert Frauen" zu betiteln... Das hat mit der Frau an sich nichts zu tun, wenn dann müsste es heißen "Lufthansa diskriminiert kleine Menschen", nur das wäre weniger dramatisch und reisserisch.
 
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