wernerhuss
Mitglied
mit "high speed approved" drückt der Lotse aus, dass er nichts dagegen hat, dass das Flugzeug unterhalb von 10000ft auf mehr als 250kt beschleunigt wird. Ausserhalb vom sog. Luftraum C gilt im Normalfall eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 250kt, um ggf VFR-Fliegern ausweichen zu können. Wenn keine Sichtflugbedingungen herrschen, kann diese Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden, eben mit dem o.a. Satz. Der Flugzeugführer kann dann, muß aber nicht, auf jede ihm genehme Geschwindigkeit beschleunigen. Dabei sollte er Wirtschftlichkeit, Pünktlichkeit, die Möglichkeit von Vogelschlag und nicht zuletzt auch Lärmgesichtpunkte berücksichtigen. Eine schwere Langstreckenmaschine in z.B. 3000ft über Grund über bewohntem Gebiet auf 320kt zu beschleunigen wäre da sicherlich nicht sehr sinnvoll.
Fliegbare, d.h. mit etwas Abstand zum "roten Strich" liegende Maximalgeschwindigkeiten beim A319/320/321 sind 340kt, beim A330/340 320kt.
mit freundlichem Gruß
Werner Huß
Fliegbare, d.h. mit etwas Abstand zum "roten Strich" liegende Maximalgeschwindigkeiten beim A319/320/321 sind 340kt, beim A330/340 320kt.
mit freundlichem Gruß
Werner Huß