Frage zu Air Dolomiti (LH)

Marc_H

Mitglied
Hallo,

ich will dieses Jahr wieder nach Rimini fliegen. Letztes Jahr flog ja noch TuiFly mit 737NG dort hin. Dieses Jahr nicht mehr :(, auch AB fliegt nur noch via CGN dort hin. Einzig Air Dolomiti bietet noch einen Direktflug an :).

Nun bin ich auch Hobbyfotograf und nehme etwas Ausrüstung mit den Urlaub. Der Flug wird ja über LH gebuch, also gelten dort die LH-Standards was Handgepäck angeht. Das heißt:
Ein Handgepäckstück darf nicht größer als 55x40x20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein.

Mein Fotorucksack ist von den Maßen her auch absolut konform damit, aber mit ~17,5 kg doch etwas schwerer als erlaubt.

Meine Frage, in wie weit wird das Handgepäck bei LH, und hier im Speziellen bei Air Dolomiti mit ATR 42-500 (= kleines LFZ) gewogen? Oder funzt der alte Trick mit einer zweiten Person beim Check-In noch ;D:D

Nein, ohne Witz, ich will das teure Equipment nicht im normalen Gepäck transportieren lassen :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde sagen, solange es nicht "schwer" ausschaut, wird da auch nicht gewogen. Kann mich nicht entsinnen, bei LH schonmal gesehen zu haben, dass Handgepäck gewogen wird. Kann höchstens sein, dass man dir am Flieger anbietet, dein Handgepäck da aufzugeben (delivery at aircraft). Weiß allerdings nicht, ob das ein Muss ist. Hab aber schon oft Leute einsteigen sehen, die einen Trolley dabei hatten (CRJ, ATR und Dash gleichermaßen). Ging auch immer.
 
Ich fliege eigentlich fast woechentlich mit Air Dolomiti. Hierbei ist mein Handgepaeck noch nie gewogen worden. Delivery at Aircraft wurde bei den ATRs aber fast immer angeboten. Allerdings hatte ich auch noch nie Probleme, wenn ich meinen Rucksack (mit Laptop und Aktenordnern) lieber mit ins Flugzeug nehmen wollte.

Viele Gruesse, Uwe
 
Wenn du am Check-In sagst was du transportierst und du es als Delivery at Aircraft deklarierst, sollte es eigentlich keine Probleme gelten!

Der Flug ist übrigens ein reiner EN Flug! LH hat zwar ein Codeshare-Abkommen, jedoch ist dies der einzige Flug von EN ex MUC bei der EN das wirtschaftliche Risiko trägt. Somit sind eigentlich auch die Handgepäcksbestimmungen von EN relevant, nicht die von LH.
 
Mein Fotorucksack ist von den Maßen her auch absolut konform damit, aber mit ~17,5 kg doch etwas schwerer als erlaubt.
:thbup:

Mehr Impuls pro Prallfläche!

Stellt sich die Frage, ob man eigentlich bei irgendeiner Bestimmung heutzutage davon ausgehen kann, daß irgendjemand noch den Sinn erkennt und daher g e w i l l t ist, sie ohne Strafandrohung einzuhalten und einfach von sich aus an der zuständigen Stelle (am Flughafen!) nachzufragen, statt hier vorab zu abzufühlen, ob nicht vielleicht ein kleiner Betrug einfacher wäre.

Wir hatten hier schonmal eine ähnliche Nachfrage, ebenfalls mit dem (verzeih mir, unverschämten) Tenor 'sei ja so wertvoll und könne man nicht und wolle man nicht' und ich habe damals geantwortet wie auch jetzt: Deine Tasche ist Cargo. Dort ist sie adäquat versicherbar. In der Obhut der Kabinenbesatzung wäre sie im Zweifel noch eher versichert, als in Deiner eigenen. Du wirst Dir wünschen, Du hättest Dein Haus nie verlassen, wenn Dein kleines Handgepäckstückchen einem Mitreisenden an den Kopf fliegt und er sich einen Halswirbel anreißt oder was der schönen chirurgischen Schäden noch mehr existiert.

Merke: wiegt mehr als das doppelte als "etwas schwerer" bezeichnen läßt eine - nicht mehr ganz milde - Realitätsverzerrung vermuten.
 
[...] wenn Dein kleines Handgepäckstückchen einem Mitreisenden an den Kopf fliegt und er sich einen Halswirbel anreißt oder was der schönen chirurgischen Schäden noch mehr existiert.

Merke: wiegt mehr als das doppelte als "etwas schwerer" bezeichnen läßt eine - nicht mehr ganz milde - Realitätsverzerrung vermuten.

Schweres und sperriges Handgepäck soll ja auch unter den Fordersitz ;) Ich persönlich pack meine Tasche ungern in die Gepäckfächer unten. Auf kurzen Flügen stört es auch kaum, wenn man die Tasche in Fußraum hat. Und wenn der Nachbarsitz frei ist, kann man da getrost das Gepäckstück aufbewahren.
 
:thbup:

Mehr Impuls pro Prallfläche!

Stellt sich die Frage, ob man eigentlich bei irgendeiner Bestimmung heutzutage davon ausgehen kann, daß irgendjemand noch den Sinn erkennt und daher g e w i l l t ist, sie ohne Strafandrohung einzuhalten und einfach von sich aus an der zuständigen Stelle (am Flughafen!) nachzufragen, statt hier vorab zu abzufühlen, ob nicht vielleicht ein kleiner Betrug einfacher wäre.

Wir hatten hier schonmal eine ähnliche Nachfrage, ebenfalls mit dem (verzeih mir, unverschämten) Tenor 'sei ja so wertvoll und könne man nicht und wolle man nicht' und ich habe damals geantwortet wie auch jetzt: Deine Tasche ist Cargo. Dort ist sie adäquat versicherbar. In der Obhut der Kabinenbesatzung wäre sie im Zweifel noch eher versichert, als in Deiner eigenen. Du wirst Dir wünschen, Du hättest Dein Haus nie verlassen, wenn Dein kleines Handgepäckstückchen einem Mitreisenden an den Kopf fliegt und er sich einen Halswirbel anreißt oder was der schönen chirurgischen Schäden noch mehr existiert.

Merke: wiegt mehr als das doppelte als "etwas schwerer" bezeichnen läßt eine - nicht mehr ganz milde - Realitätsverzerrung vermuten.
Ich könnte mir auch zwei Kameras mit schweren Teleoptiken um den Hals hängen. Dann hätte ich den Halswirbelvorfall, könnte ich in diesem Fall die Airline verklagen oder lässt hier meine Realitätsverzerrung grüßen ;D:p


Was ist denn "Delivery at Aircraft" :confused:
 
könnte ich in diesem Fall die Airline verklagen
Das möchte ich auf jeden Fall empfehlen; die Jungs im Justitiariat sind für jeden Lacher dankbar, und für jede Ausrede zu einem Ausflug in den Keller.

Und noch eine Frage vom Laien: wofür ein (zwei!) Tele in Rimini? Wegen der Überflüge? Die Brummer sind doch mE mit nacktem Okular gut erkennbar. Und was sagt die Frau Gemahlin dazu?


M.
 
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