Merpati
Mitglied
Wie steht es eigentlich um den Bestand der Baugenehmigung?
Der Planfeststellungsbeschluss gilt für zehn Jahre, kann aber auf Antrag um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Was den Beginn der Laufzeit angeht, vermute ich dass die Zeit läuft wenn der Beschluss rechtskräftig ist. Und da jetzt noch prozessiert wird, dürfte die Gültigkeit noch nicht wirksam sein.
Einen erneuten Bürgerbescheid wird es m.M. kaum geben, weil der vom Volk via Bürgerbegehren beantragt werden muss. Also müssten dafür die pro-Bürger Unterschriften sammeln etc...
Eher möglich ist da ein von den Fraktionen im Münchner Rathaus herbeigeführter Ratsbeschluss, der dann wieder die Bürger zur Abstimmung aufruft. Allerdings kommen SPD/Grüne/Linke derzeit auf 47 Sitze, CSU/FDP dagegen auf 27 Sitze, also ebenso aussichtslos.
Bleibt nur eine Veränderung der Gesellschafterstruktur. Ein Börsengang der FMG dürfte auch eher unwahrscheinlich sein. Bleibt nur der Stadt München ein unmoralisches Angebot zu machen, ihre Anteile zu verkaufen! Könnte nicht die FMG das Darlehen zurückzahlen und bekommt im Gegenzug die Anteile der Stadt, und verkauft sie wiederum als Mitarbeiterbeteiligung ans Personal!?
Da ist Kreativität gefragt, ich bin ratlos. :help: