Unsere Debatte frißt sich fest, daher nur zu einigen Punkten:
Deine Privatmeinung in allen Ehren, sie beseitigt aber nicht den angeblich unzulässigen Entscheid von 2012. Das könnte nur ein Gericht. Es war noch niemand so mutig, sich an das Gericht zu wenden.
Das ist richtig und ich bestätige dies dir auch noch 100 Male, falls erforderlich.
Die Vertreter der LH München in der Gesellschafterversammlung sind hierzu gar nicht entscheidungsbefugt. Den Entscheid von 2012 kann nur, das wurde doch jetzt schon in extenso durchgekaut, der gesamte Stadtrat oder ein Bürgerentscheid aufheben und sodann (!) könnten die Vertreter in der Gesellschafterversammlung die gute Nachricht der Zustimmung zum Baubeginn mitteilen.
(...) Ich persönlich sehe den Bürgerentscheid als von vorn herein unzulässig, an, da ein Ausschlußthema betreffend an. Ein durchgeführtes Bürgervotum über eine unzulässige Fragestellung kann man wohl als ungültig bezeichnen, ohne, daß dem Juristenkopf sämtliche Paragrafen aus dem Bücherregal fallen.
Deine Privatmeinung in allen Ehren, sie beseitigt aber nicht den angeblich unzulässigen Entscheid von 2012. Das könnte nur ein Gericht. Es war noch niemand so mutig, sich an das Gericht zu wenden.
So oder so ist der aktuelle Stadtrat in seinen aktuellen oder zukünftigen Entscheidungen nicht mehr an das Votum - na was? GEBUNDEN (sic...) , sondern kann frei nach eigenem Gutso entscheiden, was zu tun, bzw. zu lassen ist.
Das ist richtig und ich bestätige dies dir auch noch 100 Male, falls erforderlich.
(...)Wenn nun die LHM 2016 in dieser Versammlung gefragt wird, kann sie entscheiden, wie immer sie entscheiden will, und ist an gültige oder ungültige, wirksame oder unwirksame kommunale Beschlüsse aus 2012 nicht mehr (sic...) gebunden.
Die Vertreter der LH München in der Gesellschafterversammlung sind hierzu gar nicht entscheidungsbefugt. Den Entscheid von 2012 kann nur, das wurde doch jetzt schon in extenso durchgekaut, der gesamte Stadtrat oder ein Bürgerentscheid aufheben und sodann (!) könnten die Vertreter in der Gesellschafterversammlung die gute Nachricht der Zustimmung zum Baubeginn mitteilen.
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