muc-driver
Mitglied
Das Urteil zur kürzlich gefällten Entscheidung am BVerwG ist nun online.
Das BVerwG nimmt auch zu dem hier oft diskutierten Thema der Prognosen Stellung, da Beschwerde eingereicht wurde, weil sich die Flugbewegungen nicht wie die Prognosen entwickelt haben.
Das BVerwG stellt hierzu fest:
Wer selber nachlesen möchte:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/220615B4B59.14.0.pdf
Ab Seite 31 / Punkt 60
Das BVerwG nimmt auch zu dem hier oft diskutierten Thema der Prognosen Stellung, da Beschwerde eingereicht wurde, weil sich die Flugbewegungen nicht wie die Prognosen entwickelt haben.
Das BVerwG stellt hierzu fest:
[...]
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich davon überzeugt, dass die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegte Verkehrsprognose nach einer geeigneten Methode durchgeführt, der maßgebliche Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet worden ist.
[...]
[...]
Die Beweisanträge des Klägers zum Wachstum im Luftverkehr, der zu erwartenden Zahl von Flugbewegungen
bzw. der zu erwartenden Slot-Nachfrage durfte der Verwaltungsgerichtshof rechtsfehlerfrei mit der Begründung ablehnen, die in ihrer Qualität gesicherte Luftverkehrsprognose des Gutachters der Beigeladenen sei nicht ernsthaft erschüttert worden
[...]
Gegenstand der gerichtlichen Prüfung könne [...] ausschließlich die Frage sein, ob die der Planungsentscheidung zugrunde liegende Prognose den an sie gestellten Anforderungen genüge, nicht aber, ob die Prognose durch die spätere tatsächliche Entwicklung mehr oder weniger bestätigt oder widerlegt sei
[...]
Wer selber nachlesen möchte:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/220615B4B59.14.0.pdf
Ab Seite 31 / Punkt 60
Zuletzt bearbeitet: