Das deutsche Arbeitsrecht kennt nur 'gesund' oder 'krank', was im Hinblick auf die Fliegerei etwas an der Realität vorbei geht. Denn wenn ich mal wieder in einem der führenden Hotels der Welt eine Großbaustelle im Nebenzimmer habe und deshalb kaum bis garnicht schlafen kann und daraufhin die Firma anrufe und mitteile, dass ich nicht wie vorgeschrieben ausgeruht zum Dienst erscheinen kann, kommt reflexartig die Antwort: 'Sind Sie nun krank oder können Sie fliegen?. Damit dürfte dieser Teil Deiner Frage beantwortet sein...
Dazu hätte ich eine kleine Nachfrage, Max.
Und zwar durfte ich Anfang dieses Jahres einem Vortrag von Manfred Müller, eurem "Flugsicherheits-Anführer", zum Thema 'Risikovermeidung' lauschen.
Dort kam auch zur Sprache, dass sich ein Pilot bis soundsoviel Stunden vor Check-In ohne Konsequenzen fluguntauglich melden kann. Betonung auf fluguntauglich, nicht ausdrücklich "krank". Als Beispiel nannte er, dass sich ein Pilot wegen häuslichem Stress a.k.a. Eheprobleme fluguntauglich melden kann, wenn ihn diese so sehr belasten, dass er sich nicht in der Lage fühlt den jederzeit Flieger sicher zu steuern. In diesen Fällen würde dann eine Standby-Crew übernehmen, die LH hier und dort bereithält und sich einiges kosten lässt.
Hab ich alles falsch verstanden? Läuft das wirklich so? Ist das LH-Propaganda? *g* Oder ist das System doch ein bisschen straffer?