Wie tief darf man über München fliegen?

Egal mit welchem fliegenden Teil ein Terrorist einen Anschlag auf das Oktoberfest plant, die Schutzzone von 2NM Radius hat er so schnell durchflogen, da sitzen die Piloten der Alarmrotte noch vor dem Fernseher...

Man könnte am Eingang zum Oktoberfest auch Schilder aufstellen mit der Aufschrift "Zutritt für Terroristen verboten", das würde genausoviel bringen. Aber diese Regierung versucht ja auch, Stopschilder im Internet als Erfolg zu verkaufen :rolleyes:
 
Nochmal zur Ausgangsfrage zurück:

Zweiter Abschnitt
Allgemeine Regeln


§ 6
Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln


(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.
Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des §1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist.
Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser.
Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.

(2) Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden.

(3) Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 eine größere Höhe einzuhalten ist.
Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser dürfen unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2 angetreten oder durchgeführt werden, wenn die Einhaltung sonstiger Vorschriften und Festlegungen nach dieser Verordnung, insbesondere die Einhaltung der Luftraumordnung nach §10, der Sichtflugregeln nach §28 oder von Flugverkehrskontrollfreigaben, eine geringere Höhe erfordert.

(4) Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes für einzelne Flüge oder eine Reihe von Flügen Ausnahmen zulassen, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt. Wird ausnahmsweise eine Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe über Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten zugelassen, ist der Luftfahrzeugführer verpflichtet: 1. sich vor Antritt des Fluges bei einer von der Luftfahrtbehörde des Landes bestimmten Stelle zu melden und folgende Angaben zu machen: a) Ort und Zeit des Einsatzes des Luftfahrzeugs, b) voraussichtliche Dauer der Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe und c) Kennzeichen und Muster des Luftfahrzeugs, 2. vor Antritt des Fluges die Flugdurchführung mit der jeweils zuständigen Stelle abzustimmen, 3. während der Dauer der Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe eine ständige Funkempfangsbereitschaft zu halten und auf Warnsignale gemäß §4 der Anl. 2 zu achten, 4. sich nach Aufforderung der zuständigen Behörde unverzüglich aus dem Gebiet zu entfernen.
(5) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln gilt §36.

(6) Absatz 3 gilt nicht für militärische Tiefflüge und für Einsatzflüge der Bundespolizei, des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Polizeien der Länder.


D.h. die Maxime ist:
Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des §1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist.
Erst danach kommen die Minimumwerte 500/1000/2000 als weitere Einschränkung mit "which ever is higher" zur Anwendung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade bei einmotorigen Flugzeugen dient die Sicherheits-Mindest-Höhe ja auch dazu einen geeigneten Platz für eine Notlandung finden zu können falls einem der Motor mal ausgeht.

Bei einer Gleitzahl von ca. 1:10 für gängige 'Sportflieger' bleibt bei einem Motorausfall in 2.000 ft AGL bestenfalls eine Flugstrecke von 6 km bis zur Unfallstelle. Ob es einen über Downton Munich innerhalb dieser Disztanz gelingen wird eine ausreichend lange Wiese etc. zu finden, möchte ich mal schwer bezweifeln.

Höher fliegen wird leider durch die Luftraum-Struktur meistens unmöglich gemacht, von daher sehe ich die 'Kaffee-Fliegerei' über München ohnehin als mindestens grenzwertig an, erste recht wenn mit der Theresienwiese einer DER möglichen Notlandplätze schlechthin anderweitig 'belegt' ist...

Gruß MAX
 
So, ich war zufällig an besagtem Tag mit meiner Kamera auf der Wies'n.

Leider in diesem Moment recht minimalistisch nur mit einem 50mm-Objektiv an einer DSLR mit 1,5-fachem Cropfaktor. Im Endeffekt entspricht also das Bild einem Foto, das man mit einem 75mm-Objektiv auf Film gemacht hätte.

Ich habe mal aus den paar, die ich einfach mal so, in dem Wissen, daß es sowieso nix werden kann gemacht habe, das aussagekräftigste ausgesucht.

Und nun möchte ich fragen, warum man sich heutzutage nicht, so wie ich, über diesen Anblick freuen kann sondern nur ständig Angst vor allem hat.

Die deutsche Propagandamaschinerie arbeitet anscheinend sehr effektiv.

Heute war ich mit Fototasche und Kameraausrüstung auf der Wies'n und es war für mich absolut kein Problem, mit dem ganzen Kram unkontrolliert (also im Wortsinne) auf das Festgelände zu kommen. Man könnte sich diesen Bohei auch einfach sparen. Aber das ist jetzt OT.
 

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