Spezielle Frage zu Fluggastrechten

sethgecko83

Mitglied
Hallo!

Ich hätte eine spezielle Frage bzgl. der Betreuungsleistungen bei den Fluggastrechten:

Ich bin am Faschingsdienstag (24. Feb.) die Strecke MUC-SXF mit 4U geflogen. Leider hat genau an diesem Vormittag (bis etwa 09:30 Uhr) die Flughafenfeuerwehr in ganz Berlin gestreikt, sodass mein Hinflug um 08:25 Uhr annulliert wurde (die Maschine kam gar nicht erst nach MUC). Dies habe ich jedoch erst beim Check-In erfahren. Ich wurde daraufhin auf die Mittagsmaschine um 12:00 Uhr umgebucht (die im Endeffekt erst um 13:00 Uhr gestartet ist), da angeblich weder bei AB noch bei LH ein freier Platz auf dem TXL-Flug war. AB und LH hatten nämlich nicht annulliert, sondern waren lediglich verspätet.

Nun zu meiner Frage, um die es mir nur rein interessehalber geht:

Logischerweise habe ich aufgrund des Streiks keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen (250 Euro), das ist klar. Allerdings - so wie ich die EU-Verordnung verstanden habe - muss mir die Airline trotz Streiks Betreuungsleistungen (z.B. Essensgutscheine) anbieten. Die Germanwings-Mitarbeiterin sah dies jedoch anders.
[An dieser Stelle vielleicht der Hinweis, dass es mir hier nicht darum geht, den ein oder anderen Euro von der Airline herauszuschinden, sondern vielmehr interessiert es mich einfach, wie die Verordnung nun wirklich auszulegen ist!!!]
Jedenfalls behauptete die Dame am Schalter, dass 4U keinerlei Verpflichtungen mir gegenüber hätte, da der Streik ja Grund für die Annullierung war. Ich persönlich verstehe es aber so, dass lediglich keine Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen, wohl aber Betreuungsleistungen.
Schlussendlich hat mir die Dame nach Rücksprache mit der Zentrale in CGN einen 5 Euro-Verzehrgutschein in die Hand gedrückt, jedoch mit dem Hinweis, dass dies ausschließlich auf Kulanz seitens 4U gehe.

Hier die EU-Verordnung, bes. Art. 5 (1) b: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf

Wie seht ihr das, denn es geht mir wiegesagt nicht darum, ob ich nun ein paar Euro fürs Essen gesponsert kriege, sondern vielmehr ums Prinzip, wer denn nun im Recht war - die Dame von 4U oder ich!?
 
Meines Erachtens wird in dem Papier meist von einem Eigenverschulden der Airline ausgegangen. Dabei wäre die Lage bei einem rechtzeitigen Erscheinen des Fluggastes eindeutig.
Nicht aber in deinem Falle wie ich finde...
Ursächlich ging die Annullierung von Dritten, im Bsp. Airport Streik in Berlin, aus. In der Wirtschaft gibt es ein Produkthaftungsgesetz. Jeder hält sich am Nächsten schadlos. Vereinfacht ausgedrückt, der Kunde dort wo er ein fehlerhaftes Produkt erworden hat, und der Hersteller des Produkts beim Zulieferer des schadhaften Bauteils usw.

Wenn es so für die Luftfahrt geregelt sein sollte, habe ich lediglich auf Seite 1 bei Punkt 8 einen Hinweis diesbezüglich finden können...:think:

Aber unabhängig davon bin ich der Meinung das es ausreichen muss dem Kunden eine verspätete Ersatzbeförderung bei NICHT SELBST verschuldeten Gründen anzubieten. Alles andere wäre Unverhältnismäßig und uferlos. Alleine wenn man die wetterbedingten Ausfälle berücksichtigt.

Allerdings gibt es den Checkinstop bei absehbaren Annullierungen. Denn nach dem Einchecken kümmern sich die Airlines in aller Regel vollumfänglich um den Gast.

Passage Experten können dir das wahrscheinlich noch besser beantworten.
 
Vielen Dank für deine Antwort @MUCFLYER!

Ich frage mich aber, wie es gewesen wäre, wenn mal angenommen der Abendflug wegen des Streiks annulliert worden wäre und ich erst am nächsten Morgen hätte fliegen können. Denn zu den Betreuungsleistungen gehören doch m.E. ggf. auch Hotelübernachtungen. Hätte ich in diesem Fall darauf Anspruch oder müsste ich selber schauen, wie und wo ich die Nacht verbringe? :help:
 
Vielen Dank für deine Antwort @MUCFLYER!

Ich frage mich aber, wie es gewesen wäre, wenn mal angenommen der Abendflug wegen des Streiks annulliert worden wäre und ich erst am nächsten Morgen hätte fliegen können. Denn zu den Betreuungsleistungen gehören doch m.E. ggf. auch Hotelübernachtungen. Hätte ich in diesem Fall darauf Anspruch oder müsste ich selber schauen, wie und wo ich die Nacht verbringe? :help:

Schwieriger Fall, da bei Ersatzleistungen sehr viel auf Kulanz ohne einen Rechtsanspruch passiert, könnte ich mir folgendes vorstellen.
Wenn du eingecheckt warst, gibts Hotel und Essensvoucher. Warst du rechtzeitig am Airport und konntest aufgrund Checkinstop nicht einchecken, lässt man bei dir die Nichtumbuchungsfähigkeit des Tickets fallen und bucht dich nach Absprache auf die nächste Möglichkeit am Folgetag. Unter Umständen sogar mit LH. Das dürfte es dann aber gewesen sein.
Aber wie gesagt, nur meine Einschätzung...:think:
 
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