sethgecko83
Mitglied
Hallo!
Ich hätte eine spezielle Frage bzgl. der Betreuungsleistungen bei den Fluggastrechten:
Ich bin am Faschingsdienstag (24. Feb.) die Strecke MUC-SXF mit 4U geflogen. Leider hat genau an diesem Vormittag (bis etwa 09:30 Uhr) die Flughafenfeuerwehr in ganz Berlin gestreikt, sodass mein Hinflug um 08:25 Uhr annulliert wurde (die Maschine kam gar nicht erst nach MUC). Dies habe ich jedoch erst beim Check-In erfahren. Ich wurde daraufhin auf die Mittagsmaschine um 12:00 Uhr umgebucht (die im Endeffekt erst um 13:00 Uhr gestartet ist), da angeblich weder bei AB noch bei LH ein freier Platz auf dem TXL-Flug war. AB und LH hatten nämlich nicht annulliert, sondern waren lediglich verspätet.
Nun zu meiner Frage, um die es mir nur rein interessehalber geht:
Logischerweise habe ich aufgrund des Streiks keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen (250 Euro), das ist klar. Allerdings - so wie ich die EU-Verordnung verstanden habe - muss mir die Airline trotz Streiks Betreuungsleistungen (z.B. Essensgutscheine) anbieten. Die Germanwings-Mitarbeiterin sah dies jedoch anders.
[An dieser Stelle vielleicht der Hinweis, dass es mir hier nicht darum geht, den ein oder anderen Euro von der Airline herauszuschinden, sondern vielmehr interessiert es mich einfach, wie die Verordnung nun wirklich auszulegen ist!!!]
Jedenfalls behauptete die Dame am Schalter, dass 4U keinerlei Verpflichtungen mir gegenüber hätte, da der Streik ja Grund für die Annullierung war. Ich persönlich verstehe es aber so, dass lediglich keine Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen, wohl aber Betreuungsleistungen.
Schlussendlich hat mir die Dame nach Rücksprache mit der Zentrale in CGN einen 5 Euro-Verzehrgutschein in die Hand gedrückt, jedoch mit dem Hinweis, dass dies ausschließlich auf Kulanz seitens 4U gehe.
Hier die EU-Verordnung, bes. Art. 5 (1) b: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf
Wie seht ihr das, denn es geht mir wiegesagt nicht darum, ob ich nun ein paar Euro fürs Essen gesponsert kriege, sondern vielmehr ums Prinzip, wer denn nun im Recht war - die Dame von 4U oder ich!?
Ich hätte eine spezielle Frage bzgl. der Betreuungsleistungen bei den Fluggastrechten:
Ich bin am Faschingsdienstag (24. Feb.) die Strecke MUC-SXF mit 4U geflogen. Leider hat genau an diesem Vormittag (bis etwa 09:30 Uhr) die Flughafenfeuerwehr in ganz Berlin gestreikt, sodass mein Hinflug um 08:25 Uhr annulliert wurde (die Maschine kam gar nicht erst nach MUC). Dies habe ich jedoch erst beim Check-In erfahren. Ich wurde daraufhin auf die Mittagsmaschine um 12:00 Uhr umgebucht (die im Endeffekt erst um 13:00 Uhr gestartet ist), da angeblich weder bei AB noch bei LH ein freier Platz auf dem TXL-Flug war. AB und LH hatten nämlich nicht annulliert, sondern waren lediglich verspätet.
Nun zu meiner Frage, um die es mir nur rein interessehalber geht:
Logischerweise habe ich aufgrund des Streiks keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen (250 Euro), das ist klar. Allerdings - so wie ich die EU-Verordnung verstanden habe - muss mir die Airline trotz Streiks Betreuungsleistungen (z.B. Essensgutscheine) anbieten. Die Germanwings-Mitarbeiterin sah dies jedoch anders.
[An dieser Stelle vielleicht der Hinweis, dass es mir hier nicht darum geht, den ein oder anderen Euro von der Airline herauszuschinden, sondern vielmehr interessiert es mich einfach, wie die Verordnung nun wirklich auszulegen ist!!!]
Jedenfalls behauptete die Dame am Schalter, dass 4U keinerlei Verpflichtungen mir gegenüber hätte, da der Streik ja Grund für die Annullierung war. Ich persönlich verstehe es aber so, dass lediglich keine Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen, wohl aber Betreuungsleistungen.
Schlussendlich hat mir die Dame nach Rücksprache mit der Zentrale in CGN einen 5 Euro-Verzehrgutschein in die Hand gedrückt, jedoch mit dem Hinweis, dass dies ausschließlich auf Kulanz seitens 4U gehe.
Hier die EU-Verordnung, bes. Art. 5 (1) b: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf
Wie seht ihr das, denn es geht mir wiegesagt nicht darum, ob ich nun ein paar Euro fürs Essen gesponsert kriege, sondern vielmehr ums Prinzip, wer denn nun im Recht war - die Dame von 4U oder ich!?