Single Pilot Ops

Bruchpilot

Mitglied
Unter welchen Umständen genau darf ein Flugzeug von nur einem Piloten geflogen werden?

Bisher dachte ich immer, die Grenze liegt bei Turboprops mit maximal 2 Motoren und 19 Sitzen, aber inzwischen gibt es ja auch so einige kleine Jets, die ebenfalls Single Pilot geflogen werden dürfen, an den Prpos liegt es also nicht.

Sind die 19 Sitze die "Schallmauer"? Und/oder die 2 Motoren?

Oder Gewerblich/Privat? Frachter oder Ferry Flights werden - denke ich - auch immer mit voller Cockpit Crew geflogen.

John Travolta fliegt ja ganz gerne mit seiner privaten 707 durch die Gegend. Muss der immer einen Co dabei haben? Selbst, wenn: wie will man das kontrollieren, wenn der von einem privaten Airfield zu einem anderen privaten Airfield fliegt?

Gedanklich bin ich auch bei den Corporate Jets wie ACJ oder BBJ. Könnte man diese so umbauen, daß Single Pilot Ops zulässig würde? Oder wäre das von vorn herein aussichtslos?

Gibt es Ausnahmen?
Gerüchteweise sollen Kanada und Australien, die ich jetzt nicht zu den "Schwellenländern" zählen würde, deutlich laxere Regelungen haben, als Europa oder die USA.
In einem anderen Forum behauptet ein User, die An-12 besitze, obwohl eigentlich deutlich zu groß, wegen einer Regelungslücke, die zu spät geschlossen wurde, die Single-Pilot-Zulassung.
 
Grundsätzlich ist es nötig, dass das Flugzeug "Single Pilot" zugelassen ist. Bzw. es wird im Kennblatt (TCDS) eine Mindestbesatzung festgelegt. Teilweise mit bestimmten Bedingungen an die Ausstattung des Flugzeugs (z.B. dass man an alle Schalter kommt, Automatisierungen zur Unterstützung hat, ...).
Auf welcher rechtlichen Grundlage das basiert weiß ich nicht, bezweifle aber, dass Airbus oder Boeing eine "single pilot" Zertifizierung anstreben.

Im Betrieb hängt es dann von vielerlei Regeln ab, ob man im konkreten Fall alleine fliegen darf. (Lizenz, Medical, gewerblich oder nicht). Hier könnten sich die europäischen Regeln von anderen Ländern unterscheiden, ja.
 
Grundsätzlich ist es nötig, dass das Flugzeug "Single Pilot" zugelassen ist. Bzw. es wird im Kennblatt (TCDS) eine Mindestbesatzung festgelegt. Teilweise mit bestimmten Bedingungen an die Ausstattung des Flugzeugs (z.B. dass man an alle Schalter kommt, Automatisierungen zur Unterstützung hat, ...).
Naja, das man an alle Schalter ran kommt, sollte bei jeden Airliner gegeben sein - schließlich ist ja gerade einer der Gründe, warum man (zu Beginn) zu zweit muss eben der, daß im Notfall einer alleine ausreicht, um den Flug ordentlich beenden zu können. Von da her sollte auch zB ein A380 oder B747 prinzipiell, von der Schalteranordnung etc her ebenfalls von nur einem Piloten geflogen werden können.
Auf welcher rechtlichen Grundlage das basiert weiß ich nicht, bezweifle aber, dass Airbus oder Boeing eine "single pilot" Zertifizierung anstreben.
Beim ACJ Two Twenty könnte ich es mir unter Umständen vorstellen.
Im Betrieb hängt es dann von vielerlei Regeln ab, ob man im konkreten Fall alleine fliegen darf. (Lizenz, Medical, gewerblich oder nicht). Hier könnten sich die europäischen Regeln von anderen Ländern unterscheiden, ja.
Aber da kommt man nicht so einfach an die entsprechenden Unterlagen, in denen das geregelt ist, ran?
 
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