[SIZE=-1]dpa-afx[/SIZE]
[SIZE=+1]ROUNDUP:_Regeln für Bodenabfertigung auf deutschen Flughäfen unrechtmäßig[/SIZE]
[SIZE=-1]Donnerstag 14. Juli 2005, 18:36 Uhr [/SIZE]
LUXEMBURG/FRANKFURT/HANNOVER (dpa-AFX) - Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes seine Vorschriften zur Bodenabfertigung auf heimischen Flughäfen wettbewerbsfreundlicher machen. Die bisher geltende Verordnung zur Öffnung dieses Marktes sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Deutsche Vorschriften, wonach neue Betreiber das bereits vorhandene Personal der Flughafengesellschaften übernehmen müssen und auch finanziell für Personalkosten der Flughäfen zur Kasse gebeten werden, seien rechtswidrig.
[SIZE=+1]ROUNDUP:_Regeln für Bodenabfertigung auf deutschen Flughäfen unrechtmäßig[/SIZE]
[SIZE=-1]Donnerstag 14. Juli 2005, 18:36 Uhr [/SIZE]
LUXEMBURG/FRANKFURT/HANNOVER (dpa-AFX) - Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes seine Vorschriften zur Bodenabfertigung auf heimischen Flughäfen wettbewerbsfreundlicher machen. Die bisher geltende Verordnung zur Öffnung dieses Marktes sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Deutsche Vorschriften, wonach neue Betreiber das bereits vorhandene Personal der Flughafengesellschaften übernehmen müssen und auch finanziell für Personalkosten der Flughäfen zur Kasse gebeten werden, seien rechtswidrig.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: