LuftSiG

imglashaus

Mitglied
Wie eineige von euch ja wahrscheinlich auch bereits wissen, werden ja inzwischen fast alle Flughafenmitarbeiter einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen.

Jetzt wollte ich fragen, wie "streng" die denn beim Aussortieren sind.
wenn man eine Eintragung hat, hat man ja die möglichkeit, sich dazu zu äussern und somit das Ergebnis zu beeinflussen.

Ferner wuerde mich interessieren, ob es denn stimmt, dass man Straftaten für die man nicht verurteilt und bestraft wird aus dem Strafregister Löschen lassen kann.

Vielleicht hat ja der eine oder andere eine ahnung...:confused:


danke
 
Hallo,

soweit mir bekannt kann man bei einer Ablehnung den Grund erfahren und danach auch Einspruch einlegen. Kann Erfolg haben oder auch nicht. Vielleicht bei einer erstmaligen Zuverlässigkeitsüberprüfung zuerst mal Selbstauskunft einholen. Die gesetzliche Schiene der exkutiven ist ziemlich unnachgiebig. Mit entscheidend sind natürlich die Schwere der Vergehen. Ein Verkehrsunfall mit sagen mal Toten zählt in diesem Fall ev. nicht so sehr wie Drogenkosum oder unerlaubter Waffenbesitz - aber ist ja eh klar denk ich.
 
imglashaus hat gesagt.:
Ferner wuerde mich interessieren, ob es denn stimmt, dass man Straftaten für die man nicht verurteilt und bestraft wird aus dem Strafregister Löschen lassen kann.

Vielleicht hat ja der eine oder andere eine ahnung...:confused:


danke

bin zwar kein jurist, aber eine straftat, für die man nicht verurteilt wird, ist simpel keine. also sollte sie auch nicht im 'strafregister' sein. im zweifel forder doch einfach ein polizeiliches führungszeugnis an (denke so heißt das) und schau nach ;)

Saigor
 
Im polizeilichen Führungszeugnis steht allerdings weniger drin als im Strafregisterauszug!
 
Also ich hab zwar einen Zettel, auf dem steht, ich dürfe mich Jurist nennen, hab aber trotzdem keine Ahnung ;)

Spaß beiseite:
Solange man nicht verurteilt wurde und das Urteil rechtskräftig ist, steht natürlich in keinem Register etwas, das wäre ja lustig. Damit braucht man auch nix löschen lassen.

Eine Straftat ist bei uns glücklicherweise erst dann eine Straftat, wenn ein Gericht dies rechtskräftig festgestellt hat.

Grundsätzlich werden Eintragungen im Bundeszentralregister auch, je nach Straftat, nach ein paar Jahren automatisch gelöscht.

Davon zu unterscheiden sind die verschiedenen Arten von Auskünften aus dem Zentralregister und was dort jeweils drin steht. Einmal das Fürhrungszeugnis, da steht relativ wenig drin, und Straftaten verschwinden daraus recht schnell, dann die Auskunft an Behörden, und letztendlich noch die unbeschränkte Auskunft, die nur gesetzlich vorgesehene Stellen erhalten. Darunter auch die Luftverkehrsbehörden für Zwecke der Zuverlässigkeitsprüfung nach §29d des Luftverkehrsgesetzes (§41 I Nr. 13 BZRG).

Wenn Du Dich noch näher für das Thema interessierst, dann lese das Bundeszentralregistergesetz, da steht das alles drinnen. Wobei man darauf hinweisen muß, daß da schon ein paar Fallstricke drin sind, die einem Laien beim Lesen nicht unbedingt auffallen. Was nicht heißt, daß man nix versteht.

Und im Zweifelsfall nochmal nachfragen.

Und wenn Du nicht verurteilt wurdest, oder einen Strafbefehl bekommen hast o.ä., dann steht sowieso nix drin.

Und im konkreten Fall würde wohl die Anforderung eines Führungszeugnisses nur etwas bringen, wenn da was drin steht, wenn es leer ist, heißt das nicht, daß im Bundesztentralregister wirklich nichts steht was zur Zuverlässigkeitsprüfung herangezogen wird.

Whoops
 
Ich habe heute nochmal mit der SA MUC gesprochen und es ist so, dass das Verfahren bei mir eingestellt wurde.

Der Eintrag bleibt allerdings in einem Internen Register erhalten und ist auch nur für solche Zwecke einsehbar.
Hab blöderweise vergessen zu fragen ob man die Löschung beantragen kann aber ich denke wohl eher nicht....

:mad:
 
wie gesagt, ist ein Internes Register der Staatsanwaltschaft.

Trotzdem finde ich es ein wenig seltsam, dass die mich anschreiben, obwihl sie doch genau sehen, dass das Verfahren eingestellt wurde.... :dead:

naja....:rolleyes:
 
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