Kann das sein???

flymunich

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20.01.2006 11:50 Uhr Jan Brill

Infrastruktur: EDDN


Der Flugplan mit Gesinnungscheck

Sie wollen nach Nürnberg? Nun gut – aber sagen Sie uns bitte erst warum! Kein Witz. Der öffentliche, internationale Verkehrsflughafen von Nürnberg darf angeflogen werden. Aus manchen Gründen jedenfalls – aus anderen allerdings nicht. Seit Jahren kaum bemerkt schlummert in der deutschen AIP, AD-2,EDDN 1-9 der Gesinnungsparagraph. Eine Gruppe hochrangiger deutscher Geschäftsleute musste dies kürzlich auf die harte Tour erfahren.

b1900.jpg

Dank deutscher Regelungswut ein Stündchen länger in der Luft: Beech 1900©avantiair.comDeutschland, irgendwann im Dezember 2005. Die Beech 1900 eines großen deutschen Bedarfsflugunternehmens fliegt eine Gruppe von Firmenangestellten von Mailand nach München. Der Flug ist Routine. Das Flugzeug operiert als Firmenshuttle immer auf der selben Route mit einem so genannten Dauerflugplan, oder „Repetitive Flight Plan“.

...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tja, da hat der Amtsschimmel mal wieder voll zugeschlagen.

Aber ich würde das jetzt nicht so sehr unter der bayerischen Gesinnung sehen, sondern vielmehr unter der typisch deutschen Klagefreudigkeit und der Verhinderungs- und Bekämpfungstaktik.....:thbdwn:

Ich kann die Nürnberger schon verstehen, die hier als Auffanglager von München dienen sollen.
 
flymunich hat gesagt.:
...was interessiert das den Laptop-und-Lederhosen-Flughafen im Erdinger Moos....
:thbup: :thbup: :thbup: :thbup: :thbup:

Das hab ich tatsächlich auch schon bei Germania gehört. Aufgrund verspäteter Ankunft durch Slot am Abflughafen, ging eine Fokker schon mal nach LEJ und eine nach ERF!
 
Die Regelung in Nürnberg wurde zu Riemer Zeiten eingeführt.Der Grund war das Verhalten vor allem englischer Fluggesellschaften, aber auch deutsche Charter tricksten hier: Zur (intern) geplanten Zeit wäre man sowohl in MUC als auch in NUE in die Nachtflugbeschränkung gerutscht. Also wurde außerhalb dieser Zeit für MUC geplant, dann kam man verspätet an und durfte in MUC nicht landen, deshalb diverten zum Alternate NUE. Dem hat man einen Riegel vorgeschoben, in dem man nachts nur noch die für NUE geplanten Flieger dort rein läßt.

Übrigens: Ein für MUC geplanter Flug im gewerblichen Linien- und Bedarfsluftverkehr darf, wenn er verspätet ist, bis 2400 in MUC rein! Danach allerdings braucht es eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium, die zu Recht nicht ohne weiteres gegeben wird.

Nicht jede Luftfahrtpublikationen ist immer so sachlich, wie man es gerne wünscht oder wie sie selbst es von der Gegenseite erwarten!
 
Ich bin ohnehin für die Aufhebung der Nachtflugbeschränkung in München. Besonders wenn es zu Verzögerungen der 3. Bahn kommt.
Der Flughafen Nürnberg liegt ja fast mitten in der Stadt, dort sind eine weitaus höhere Anzahl an Bewohnern vom Fluglärm betroffen als in München. :think:
 
Das ist eigentlich an allen Flughäfen so, dass man z.B. noch ne Stunde länger darf als eigentlich;), aber dann ist Schluß.....auch in HAM, TXL etc....
 
flymunich hat gesagt.:
Ich bin ohnehin für die Aufhebung der Nachtflugbeschränkung in München. Besonders wenn es zu Verzögerungen der 3. Bahn kommt.
Der Flughafen Nürnberg liegt ja fast mitten in der Stadt, dort sind eine weitaus höhere Anzahl an Bewohnern vom Fluglärm betroffen als in München. :think:

Also, wo Du Deine Georafie-Kenntnisse herhast, will ich jetzt auch mal nicht wissen. Der Osten von NUE ist ziemlich frei, nur im Osten halten sich hartnäckig ein paar Vorkäffer.... aber mitten in der Stadt?
 
Chris99 hat gesagt.:
Also, wo Du Deine Georafie-Kenntnisse herhast, will ich jetzt auch mal nicht wissen. Der Osten von NUE ist ziemlich frei, nur im Osten halten sich hartnäckig ein paar Vorkäffer.... aber mitten in der Stadt?
na ja, ich muß flymunich eher beipflichten. Die Stadt liegt nun wirklich dicht dran, auch wenn im Norden erstmal Wald kommt.
Ich habe hier mit unserem 'Slowclimber' A340 im Steigflug auf dem Wege nach Nordamerika über Nürnberg mal ein Bild gemacht, auf dem die Nähe zur City ganz gut zu sehen ist...
 

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Aber in Nürnberg selbst merkst Du nicht wesentlich mehr vom Luftverkehr als in München-Nord. Da kriegen die Fürther mehr ab, und auch die in Erlangen. Nur Nürnberg-Nord ist in einer Situation, die man mit Freising vergleichen könnte.
 
Hallo zusammen,

schön, dass ich heute mal von Insidern die Hintergründe zum Vorfall mit der Beechcraft lese.

Ich arbeite in der Firma, die den Vogel gechartert hat und bin damit vor 2 Wochen nach LIN geflogen.

Was mich hier nervt ist der Umstand, dass man in MUC als Bedarfsflugverkehr wohl nur mit Sondergenehmigung zwischen 22:00 und 24:00 landen darf. Willkommen in Absurdistan.

Wenn nun eine IL62 um 23:50 aus einem besonderen Anlass ( z.B. Sicherheitskonferenz) landen wollte, würde die Landung verwehrt werden ? Wohl nicht.

Wenn eine vergleichsweise leise Beechcraft 1900C bei einem regelmässigen Flug, der normalerweise um ca. 19:50 daheim ankommt, kurz nach 22:00 runter will abgewiesen wird-> siehe Amtsschimmel.

Die Herrschaften die solche Regelungen aushecken mögen sich bitte mal über die Sinnhaftigkeit dieser Gedanken machen. Ihr Gehalt wird nicht zuletzt von den Steuerzahlern entrichtet - und der Kunde dieser Flüge zahlt hierzulande verdammt viel Steuern.

Ich kenne ein paar Kollegen, die dann gegen 3 Uhr morgens von Stuttgart aus endlich daheim waren. Die waren nicht nur reichlich angefressen :mad:, dabei sind nebenbei auch noch ansehnliche Kosten entstanden, z.B. Taxi über 230 km.

Falls die Crew des Fliegers hier mitliest: seid gegrüßt, ihr könnt nichts dafür und ich ich freue auf den nächsten Flug mit euch !:)

Mucfan
 
Mucfan hat gesagt.:
Wenn nun eine IL62 um 23:50 aus einem besonderen Anlass ( z.B. Sicherheitskonferenz) landen wollte, würde die Landung verwehrt werden ? Wohl nicht.

Wenn eine vergleichsweise leise Beechcraft 1900C bei einem regelmässigen Flug, der normalerweise um ca. 19:50 daheim ankommt, kurz nach 22:00 runter will abgewiesen wird-> siehe Amtsschimmel.
Einen Regierungsflug kann man nicht mit einem Taxiflug gleichsetzen!

Im Übrigen:
Nachtflüge sind nur nach folgenden Maßgaben zulässig:
.....
1.1 im gewerblichen Linien- und Bedarfsluftverkehr
1.1.1 bis zu 28 planmäßige Flugbewegungen in der Zeit
- von 22.00 bis 23.30Uhr
.....
1.1.2 verspätete Landungen und Starts in der Zeit
- von 22.00 bis 24.00 Uhr

War der Flug nicht gewerblich oder nicht planmäßig?
Die Regeln macht ja nicht der Flughafen, der muß sie nur überwachen, und das macht er sehr genau, um den Gegnern keinen Angriffspunkt zu geben, die Nachtflugregel noch weiter einschränken zu lassen.
 
Seit wann entscheidet das denn der Flughafen? Das ist doch eher eine Sache der Flugsicherung???

Meines Wissens entscheidet auch die Regierung von Oberbayern, wann z.B. die Bahnen gesperrt werden. Der Flughafen hat da gar nichts zu sagen.......
 
fluhu hat gesagt.:
...
Die Regeln macht ja nicht der Flughafen, der muß sie nur überwachen, und das macht er sehr genau, um den Gegnern keinen Angriffspunkt zu geben, die Nachtflugregel noch weiter einschränken zu lassen.
auch wenn es im Einzelfall vielleicht etwas überzogen gehandhabt wird, ist obiges genau der Grund für das Dilemma. Es gibt in Reihen der Anrainer etliche Leute die penibel die Flugbewegung mit Uhrzeit notieren um sie zur Beschwerde zu bringen...
Vielleicht kann so die restriktive Haltung der FMG Verkehrsleitung/DFS/Regierung von Oberbayern besser verstanden werden.
 
Die Überwachung der Nachtflugregelung ist Aufgabe der Luftaufsicht bzw. der Verkehrsleitung, der Verkehrszentrale, der Flugplankoordination und des Umweltschutzes, abhängig vom Zeitpunkt vor, zum oder nach dem Flugereignis. Die Flugsicherung ist mit der Überwachung der Nachtflugregelung laut Verordnung nicht befaßt (das schließt nicht aus, daß sie die Verkehrsleitung über Flüge informiert). Ausnahmen genehmigt nicht die Regierung von Oberbayern, sondern das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie. Der Flughafen entscheidet gar nichts, auch nicht die Flugsicherung. Ledigliche wenn es sich um eine Sperrung des Flughafens aus Sicherheitsgründen, wegen eines Unfalles oder Tätigkeiten auf den Betriebsflächen (Schneeräumung) handelt, wird der Flughafen/die Luftaufsicht aktiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
fluhu hat gesagt.:
Die Überwachung der Nachtflugregelung ist Aufgabe der Luftaufsicht bzw. der Verkehrsleitung, der Verkehrszentrale, der Flugplankoordination und des Umweltschutzes, abhängig vom Zeitpunkt vor, zum oder nach dem Flugereignis. Die Flugsicherung ist mit der Überwachung der Nachtflugregelung laut Verordnung nicht befaßt (das schließt nicht aus, daß sie die Verkehrsleitung über Flüge informiert). Ausnahmen genehmigt nicht die Regierung von Oberbayern, sondern das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie. Der Flughafen entscheidet gar nichts, auch nicht die Flugsicherung. Ledigliche wenn es sich um eine Sperrung des Flughafens aus Sicherheitsgründen, wegen eines Unfalles oder Tätigkeiten auf den Betriebsflächen (Schneeräumung) handelt, wird der Flughafen/die Luftaufsicht aktiv.

danke für die Infos....jedenfalls "verbietet" nicht der Flughafen anfliegenden Maschinen die Landung......
 
nonstop hat gesagt.:
danke für die Infos....jedenfalls "verbietet" nicht der Flughafen anfliegenden Maschinen die Landung......
Nicht der Flughafen selbst, sondern die Luftaufsicht stellt fest, daß die Voraussetzungen für eine Landung in der Beschränkungszeit nicht gegeben sind und teilt entweder der Airline oder - als letzter Instanz - der DFS mit, daß dieses Flugzeug nicht in MUC landen darf. Die DFS wird sozusagend im Rahmen der Amtshilfe aktiv, wenn sie dann keine Landeerlaubnis erteilt.
Da die Tätigkeit der Luftaufsicht im Bereich der Verkehrsleitung angesiedelt ist, sieht es nach außen oft so aus, als ob "der Flughafen" ein Verbot ausspricht. Das ist aber nicht der Fall.
 
fluhu hat gesagt.:
Nicht der Flughafen selbst, sondern die Luftaufsicht stellt fest, daß die Voraussetzungen für eine Landung in der Beschränkungszeit nicht gegeben sind und teilt entweder der Airline oder - als letzter Instanz - der DFS mit, daß dieses Flugzeug nicht in MUC landen darf. Die DFS wird sozusagend im Rahmen der Amtshilfe aktiv, wenn sie dann keine Landeerlaubnis erteilt.
Da die Tätigkeit der Luftaufsicht im Bereich der Verkehrsleitung angesiedelt ist, sieht es nach außen oft so aus, als ob "der Flughafen" ein Verbot ausspricht. Das ist aber nicht der Fall.

wir hoffen ja immer das der anruf nicht rechtzeitig kommt ;)

Saigor
 
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