Flugfunkscanner

Normalerweise hast Du auf den Dingern einen "Squelch-Regler". Verstell den mal etwas, dann werden schwache Signale und damit natürlich auch das Rauschen ausgeblendet
 
Airporttom hat gesagt.:
Sag mal, spinnst du oder was? Was soll der Scherz, hab ihn bei Ebay ersteigert um 37,80 EUR, also bitte, was soll die Anschuldigung??

Sorry, das war nur als Scherz gemeint, so was würde ich nie jemandem unterstellen...wobei...vielleicht sollte man das mal probieren...
;D;D;D (grinsender Smiley -> Scherz)
 
FloMUC hat gesagt.:
Sorry, das war nur als Scherz gemeint, so was würde ich nie jemandem unterstellen...wobei...vielleicht sollte man das mal probieren...
;D;D;D (grinsender Smiley -> Scherz)


Jo, is schon gut, bin heut grad von der Arbeit heimgekommen, war eh wieder ein ziemlicher stressiger Tag (bin echt schon froh, wenn am Donnerstag die letzten Russen wieder heimfliegen), dann schlag ich die Seite auf und dann dass, möcht mich bei dir entschuldigen, war echt nicht so gemeint!!

Gruss aus SZG

TOM
 
ich habe früher gerne gespottet habe aber nicht mehr die zeit dafür - scanner hatte ich nie einen
jedoch habe ich dieses jahr einen segelflugschein gemacht und dabei natürlich auch ein BZF erworben um Funken zu dürfen - ich denke im moment drüber nach einen scanner zu kaufen da es praktisch ist eine freq. im flieger vom platz zB zu hören und auf dem scanner die plapperfreq. zu haben (eine freq. auf der sich segelflieger einfach so austauschen - bei uns auch unter dem namen überlandfrequenz bekannt...)
sollte ich irgendwann mal wieder auf die idee kommen mich an den flughafen münchen/frankfurt/what ever zu stellen und mitzuhören - wäre das dann legal? einerseits habe ich ein gültiges wenn auch beschränkt gültiges (VFR only) sprechfunkzeugnis...?!?! andererseits habe ich mit dem flugbetrieb als spotter verdammt wenig zu tun und das BZF ist eben beschränkt gültig und in münchen oder frankfurt fliegt eigentlich kaum was nach VFR...
 
aus "Erdinger SZ" vom 14.09.2006

Unerlaubt Flugfunk abgehört

Flughafen - Mithören nicht erlaubt: Einer Streife der Flughafenpolizei fiel am Montag Nachmittag ein Fahrzeug auf, das neben der Südbahn am Flughafenzaun abgestellt war. Auf dem Dach des PKW befanden sich zwei größere Antennen. Wie sich herausstellte, hatte der 42-jährige Fahrer aus dem Landkreis Ebersberg zwei Funkscanner in Betrieb und hörte den Flugfunk ab. Da er keine Berechtigung vorweisen konnte, wird er nun wegen eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz angezeigt. Die Funkscanner wurden sichergestellt.
 
Moin!


Es ist vom Beamten zu Beamten verschieden wie er es nimmt,ob er den Scanner einsackt oder nicht.
Ich habe regelmässig meinen Scanner im OPS laufen obwohl zwei Türen der-die BGS/Kripo ihre Büro's haben.
Das einzige was die nicht wollen,das man ihren Funk offen abhört.

M.
 
In einem Büro am Flughafen - speziell Ops - ist es nicht ausgeschlossen, daß es eine reguläre Flugfunkstelle ist. Draußen am Zaun ist das höchst unwahrscheinlich!:whistle:
 
Kann ja nicht jeder wissen was für seltsame Gesetze wir hier in Deutschland haben... ;)

Typisch sinnlose deutsche Gesetze... wenn einer was abhören will nützt das Verbot eh nicht. :mad:

Ähnelt einem Halteverbot vor einer Bank um zu verhindern, dass Bankräuber ihr Fluchtfahrzeug dort stehen lassen... :dead:


Man sollte es halt nicht zu auffällig mit den Scannern machen und wenn unsere grün-weißen vorbeikommen das Ding halt ausschalten und wegpacken... :whistle:
 
Also wenn die Möglichkeit besteht, daß jemand eine Vorschrift überschreitet, dann ist die Vorschrift unsinnig?:confused: Eine etwas eigenwillige Logik!;D
 
Moin!

Also meinen Sony Pro80 bin ich schon vor gut 15 Jahren losgeworden.
Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem der Bundespolizei,der nur sagte:
"Wir greifen nur ein wenn der Flugfunk,oder ihr eigener Funk lautstark verbreitet wird",sprich das dritte Personen mithören,was die Staatsmacht auf den Plan ruft.
Die meisten BGS'ler wissen ey das einige Spotter ihren Scanner mithaben,anhand erkennbar durch die Ausbeulung der Jackentasche.
Wenn die Jungs sich einen von uns schnappen,dann meist nur weil die Langeweile haben.!!!!!!!!

Gruss M.
 
Also wenn die Möglichkeit besteht, daß jemand eine Vorschrift überschreitet, dann ist die Vorschrift unsinnig?:confused: Eine etwas eigenwillige Logik!;D


Eine Vorschrift die wenn man überschreitet eigentlich keine Auswirkungen hat die ist halt völlig unsinnig. Vor allem wenn die Vorschrift so leicht überschreitbar ist und in 95% der Fälle keinerlei Auswirkungen hat.
Und diejenigen die man vielleicht damit von Straftaten abhalten will denen ist es doch eh egal... :think:

Wobei beim Scanner die Frage ist was man damit so schlimmes anstellen will. Nichtmal in den ansonsten so terrorängstlichen USA ist das verboten...
Das man nicht senden darf ist ja klar, aber zuhören was frei in die Landschaft ausgestrahlt wird...???
Selbst beim Polizeifunk... sollen sie's doch verschlüsseln wenn es niemand hören darf.

Genauso sinnlos wie ein Gesetz in Vermont (USA), dass man von einem Staatsgebäude kein Foto aus irgendwohin machen darf. Ein guter Freund wollte in Montpelier (8000-Einwohner Hauptstadt von Vermont) ein Foto von einer Kirche auf der anderen Straßenseite machen. Sofort ist ein uniformierter aufgetaucht und hat uns das verboten, weil wir auf dem Gehsteig vor einem Postamt (=Staatsgebäude) gestanden haben. Nachdem er dann einen halben Meter vor auf die Straße gegangen ist durften wir das Foto machen...:dead:

Völlig sinnlos so ein Verbot... wenn einer ein Foto machen will macht er es, egal ob erlaubt oder verboten.

Aber Hauptsache die Paragraphenreiter sind glücklich. :help:
 
Moin!
Die meisten BGS'ler wissen ey das einige Spotter ihren Scanner mithaben,anhand erkennbar durch die Ausbeulung der Jackentasche.
Wenn die Jungs sich einen von uns schnappen,dann meist nur weil die Langeweile haben.!!!!!!!!
Gruss M.

Nur allein der Besitz eines Geräts ist nicht strafbar. Du kannst das ausgeschaltete Gerät ja direkt dem BGSler vor die Nase halten. Du kannst es sogar einschalten und irgendeine leere Frequenz "anhören". Das ist keinerlei Vergehen.

Wenn man natürlich lautstark den Flugfunk aus großer Entfernung hören kann, dann muss der BGSler ja das Gerät abnehmen.
 
Das man nicht senden darf ist ja klar,
In den 80er jahre hat z.B. die BFS (heute DFS) im Raum Stuttgart monatelang einen gesucht, der über ein nicht angemeldetes Funkgerät Anweisungen an Piloten gegeben hat! Es scheint also nicht immer klar zu sein, wie es auch einige gab, die sich auf BFS-Frequenzen munter unterhalten haben und Fragen an die Piloten stellten über Registration etc. Außerdem besteht die Möglichkeit der ungewollten Störung von Frequenzen, hat in Riem auch öfters Ärger verursacht. Es ist also nicht so abwegig, daß man zum Betrieb einer Flugfunkstelle - und da gehört das Abhören mit dazu - eine Genehmigung voraussetzt. Daß es (glücklicherweise) wie in vielen anderen Fällen so gehandhabt wird, daß niemand eingreift, solange kein Unfug getrieben wird, steht auf einem anderen Blatt. Wenns allerdings zu offenkundig wird und ein Gesetzeshüter in der Nähe ist, dann muß er eingreifen. Es ist eben immer eine Frage des Fingerspitzengefühls!:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Unfug getrieben wird, steht auf einem anderen Blatt. Wenns allerdings zu offenkundig wird und ein Gesetzeshüter in der Nähe ist, dann muß er eingreifen. Es ist eben immer eine Frage des Fingerspitzengefühls!:)

Klar, man fährt ja auch nicht über ein Stoppschild wenn die Polizei hinter einem ist ;D
 
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