Dritte Startbahn das endgültige Ende naht?

Sollte alles im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Stichwort Stimmrechte und Zustimmungsquoten für bestimmte Sachverhalte (Beispiele sind Einstimmigkeit oder Quoten von z.B. 75% oder 66 2/3 %). Wäre für mich sehr seltsam wenn für eine Zustimmung zu einem Beschluss dann eine andere Quote für die Aufhebung notwendig wäre.
 
Wäre für mich sehr seltsam wenn für eine Zustimmung zu einem Beschluss dann eine andere Quote für die Aufhebung notwendig wäre.
Sehe ich auch so. Vermutlich - da wir den Gesellschaftervertrag nicht kennen - wird die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig sein, insbesondere, weil mit der Umsetzung ja schon begonnen wurde, wie das Gericht nunmehr festgestellt hat.
Vielleicht hat man so einen Fall aber auch nicht bedacht und deswegen nicht in den Vertrag aufgenommen. So nach dem Motto, wenn alle sich einig sind, wird ja auch gebaut werden. Konnte ja keiner ahnen, dass da so ein endloses Drama daraus werden würde.

Was für eine Situation: Die Gesellschafer sagen, wir wollen eine Startbahn bauen, bekunden aber öffentlich, wir bauen sie eigentlich gar nicht. Und vor Gericht heißt es dann, aber wir haben doch schon mit dem Bau begonnen. :rolleyes: So geht Infrastruktur in Deutschland.
 
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