Sollte alles im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Stichwort Stimmrechte und Zustimmungsquoten für bestimmte Sachverhalte (Beispiele sind Einstimmigkeit oder Quoten von z.B. 75% oder 66 2/3 %). Wäre für mich sehr seltsam wenn für eine Zustimmung zu einem Beschluss dann eine andere Quote für die Aufhebung notwendig wäre.