Bundesverwaltungsgericht urteilt am 20.4. über Nachtflugregelung

Sollte die dritte Runway nicht bald kommen, wird das Kontigent zwangsweise bald bis auf's Maximum bei den Nachtflügen ausgeschöpft werden, ...

Das wird nicht passieren weil die Nachtflüge ganz einfach vom Passagier nicht hinreichend angenommen werden. Aber ansonsten ist es gut, dass endlich Ruhe an dieser Streitfront eintritt.
 
@ MCUFlyer

In Nürnberg gehören morgendliche Abflüge und späte Landungen zum Tagesgeschehen.
Entweder Start um 5.00Uhr oder gar nicht wird wohl bald Realität werden hier in München. :D
 
Laß doch mal die Kirche im Dorf.
Warum muß man den alles bis zum letzten ausreizen ?? Meines Wissens sind Starts sowieso erst ab 6.00Uhr erlaubt. Die 5.00Uhr Grenze gilt nur für ankommende Flüge. Und da könnte dann noch was gemacht werden. z.B. neue Langstrecken aus Fernost...:whistle: .
 
das stimmt, für die Fernost Inbounds ist die Zeit ab 05:00 Uhr wichtiger.
Doch, es gab und gibt auch in MUC einige Flüge die bspw. von der Condor ab 05:00 Uhr durchgeführt wurden. Für die Passagiere eine einzige Katastrophe, deswegen glaube kaum das es sich dauerhaft durchsetzen lässt. Das haben auch die Airlines erkannt und erlauben sich den Spaß nur in begrenztem Umfang, also nur bei ein zwei Abflügen um mit diesen Maschinen mehr PMI oder Kanaren Legs am Tag zu fliegen. In MUC weniger ein Problem. Je mehr man nach Norden kommt, umso schwieriger...
 
Pressemitteilung vom 28.09.2006


FMG begrüßt VGH-Urteil:
Nachtflugregelung erneut bestätigt


Mit Befriedigung hat die Flughafen München GmbH (FMG) das heutige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Bestätigung der neuen Nachtflugregelung am Flughafen München zur Kenntnis genommen. "Die erneute Abweisung der Klagen gegen die Regelung, die sich bereits seit fünf Jahren im täglichen Betrieb bewährt, hat unsere Auffassung bestätigt, dass das gültige Nachtflugreglement einen ausgewogenen und fairen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Flughafenanwohner und der Infrastruktur- und Verkehrsfunktion des Airports darstellt", erklärte Walter Vill, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung.

Das Bayerische Verwaltungsgericht war nach eingehender Prüfung mehrerer Prognosegutachten über die Entwicklung des Nachtflugbedarfs am Münchner Airport zur Auffassung gelangt, das "der von der Regierung von Oberbayern der Nachtflugregelung zu Grunde gelegte Bedarf in nicht zu beanstandender Weise ermittelt" wurde.

Mit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sei eine wichtige Voraussetzung für eine Fortsetzung der positiven Entwicklung des internationalen Luftverkehrsdrehkreuzes München gegeben. "Dies liegt im Interesse der bayerischen Bevölkerung und der bayerischen Wirtschaft, da der prosperierende Flughafen mit seinen weltweiten Verkehrsverbindungen ein besonders wichtiger Aktivposten im europaweiten Wettbewerb ist", so Vill.

Flughafen München GmbH
 
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