Pressemitteilung vom 28.09.2006
FMG begrüßt VGH-Urteil:
Nachtflugregelung erneut bestätigt
Mit Befriedigung hat die Flughafen München GmbH (FMG) das heutige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Bestätigung der neuen Nachtflugregelung am Flughafen München zur Kenntnis genommen. "Die erneute Abweisung der Klagen gegen die Regelung, die sich bereits seit fünf Jahren im täglichen Betrieb bewährt, hat unsere Auffassung bestätigt, dass das gültige Nachtflugreglement einen ausgewogenen und fairen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Flughafenanwohner und der Infrastruktur- und Verkehrsfunktion des Airports darstellt", erklärte Walter Vill, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung.
Das Bayerische Verwaltungsgericht war nach eingehender Prüfung mehrerer Prognosegutachten über die Entwicklung des Nachtflugbedarfs am Münchner Airport zur Auffassung gelangt, das "der von der Regierung von Oberbayern der Nachtflugregelung zu Grunde gelegte Bedarf in nicht zu beanstandender Weise ermittelt" wurde.
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sei eine wichtige Voraussetzung für eine Fortsetzung der positiven Entwicklung des internationalen Luftverkehrsdrehkreuzes München gegeben. "Dies liegt im Interesse der bayerischen Bevölkerung und der bayerischen Wirtschaft, da der prosperierende Flughafen mit seinen weltweiten Verkehrsverbindungen ein besonders wichtiger Aktivposten im europaweiten Wettbewerb ist", so Vill.
Flughafen München GmbH