Mal ehrlich: wie soll das denn anders gehen? Bzw. wie soll man sich denn ex ante auf eine ex post-Betrachtung stützen?
Ex ante bleibt einem immer nur eine Prognose (deren Inkorrektheit man systembedingt schon prognostizieren kann - trotzdem das Einzige Mittel, das ex ante zur Verfügung steht).
Nun zur reinen Logik (und eben eigentlich gar keiner verqueren Juristenlogik, einfache Logik genügt): wenn ich beurteilen soll, ob derjenige, der eine Entscheidung getroffen hat, diese damals korrekt getroffen hat (und genau das und nichts anderes passiert ja in einem Verwaltungsgerichtsverfahren gegen einen Planfeststellungsbeschluss), dann muß ich für diese Beurteilung auch dessen damalige Perspektive als Ausgangspunkt nehmen, also beurteilen, ob dieser damals diese Entscheidung so treffen durfte (also aus der ex ante Perspektive). Wenn er das durfte, dann bleibt der Beschluss bestehen, wenn nicht, dann eben nicht (es wird ja nicht darüber gestritten, ob dieser Beschluss heute wieder so getroffen werden dürfte). Oder, wie das BVerwG es so schön gesagt hat: es muß festgestellt werden, "ob die der Planungsentscheidung zugrunde liegende Prognose den an sie gestellten Anforderungen genüg(t)e".
Was soll man denn auch sonst machen? Denjenigen erschießen, der eine in die Zukunft gerichtete Entscheidung aufgrund einer sich nun abzeichnenden falschen Einschätzung der Zukunft getroffen hat?
Whoops