Hi,
ich hab mich als Pilot hier eingeklinkt, weil ich aus Eurer ATCler-Sicht gerne eine Frage beantwortet hätte. Sie betrifft den s.g. tiefen Überflug über einen Flugplatz. Die LuftVo schreibt klar und deutlich, dass die Sicherheitsmindesthöhe nur bei Start und Landung unterschritten werden darf. Andere Gründe zwecks Unterschreitung bedürfen eines Antrages bei und der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Wenn ein Pilot im Flug Euch als Zuständigen z.B. für eine CTR nach einem "low approach" fragt, (Was ja eigentlich nur ein tiefer AN- und kein ÜBERflug ist), genehmigt Ihr ihm dann die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe für seinen Durchflug oder genehmigt Ihr ihm nur den Durchflug und die mögliche Unterschreitung geht "auf seine Kappe"?
Wenn Ihr eine Antwort darauf habt, wäre das schön und ich würde gleich die zweite Frage hinterher schieben:
Im unkontrollierten Laufraum, an unkontrollierten Flugplätzen hat der BFL oder die Luftaufsicht ja für die LUFT keine Weisungs- bzw. Genehmigungskompetenz. Darf dann ein Überflug unterhalb der Sicherheitsmindesthöhe über den Platz kraft eigener Entscheidung des Piloten durchgeführt werden, auch wenn keine Landung beabsichtigt ist?
ich hab mich als Pilot hier eingeklinkt, weil ich aus Eurer ATCler-Sicht gerne eine Frage beantwortet hätte. Sie betrifft den s.g. tiefen Überflug über einen Flugplatz. Die LuftVo schreibt klar und deutlich, dass die Sicherheitsmindesthöhe nur bei Start und Landung unterschritten werden darf. Andere Gründe zwecks Unterschreitung bedürfen eines Antrages bei und der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Wenn ein Pilot im Flug Euch als Zuständigen z.B. für eine CTR nach einem "low approach" fragt, (Was ja eigentlich nur ein tiefer AN- und kein ÜBERflug ist), genehmigt Ihr ihm dann die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe für seinen Durchflug oder genehmigt Ihr ihm nur den Durchflug und die mögliche Unterschreitung geht "auf seine Kappe"?
Wenn Ihr eine Antwort darauf habt, wäre das schön und ich würde gleich die zweite Frage hinterher schieben:
Im unkontrollierten Laufraum, an unkontrollierten Flugplätzen hat der BFL oder die Luftaufsicht ja für die LUFT keine Weisungs- bzw. Genehmigungskompetenz. Darf dann ein Überflug unterhalb der Sicherheitsmindesthöhe über den Platz kraft eigener Entscheidung des Piloten durchgeführt werden, auch wenn keine Landung beabsichtigt ist?