Ultraleichtflugzeug in EDDM??

Vor ein paar Tagen war ein Ultraleichtflugzeug zu Besuch in EDDM (Beitrag #1366):


Sofern ich weiss hat EDDM streng gesehen rechtlich keine Zulassung für UL-Flugzeuge, und PPR's werden nur an Flugzeugen unter 2000 Kg MTOW vergeben wenn sie IFR unterwegs sind...:confused:


Dann weisst du falsch, sorry. PPR-Regelung unter 2to , aber mit IFR würde in meinen Augen auch wenig Sinn ergeben. Vielleicht ne dumme Frage von mir, aber muss ein ULer nicht auch das Luftfahrthandbuch kennen?



Das AIP Deutschland sagt Folgendes:

1. Benutzung des Flughafens München mit Luftfahrzeugen
1.1 Die Benutzung des Flughafens München ist für Luftfahrzeuge bis einschließlich
2000 kg Höchstabflugmasse und für Luftfahrzeuge, die nach
Sichtflugregeln fliegen, nur nach vorheriger Zustimmung durch die Flughafen
München GmbH (FMG) gestattet. Von dieser Regelung sind ausgenommen:
1.1.1 Drehflügler
1.1.2 Flüge von Luftfahrzeugen zur Hilfeleistung in Notfällen und Katastrophen.
1.1.3 Flüge von Luftfahrzeugen im Such,- Rettungs- und Polizeieinsatz.
1.1.4 Landungen von Luftfahrzeugen aus meteorologischen, technischen
oder sonstigen Sicherheitsgründen.
1.2 Übungsanflüge sind am Flughafen München nicht erlaubt.
 
Vielleicht ne dumme Frage von mir, aber muss ein ULer nicht auch das Luftfahrthandbuch kennen?

Kenne ich natürlich, habe jedoch selber nicht nachgeschaut weil ich nicht gerade davor stehe dort landen zu müssen.

1.1 Die Benutzung des Flughafens München ist für Luftfahrzeuge bis einschließlich
2000 kg Höchstabflugmasse und für Luftfahrzeuge, die nach
Sichtflugregeln fliegen, nur nach vorheriger Zustimmung durch die Flughafen
München GmbH (FMG) gestattet. Von dieser Regelung sind ausgenommen:...
Wenn eine von den Ausnahmen nicht greifen, sagt Punkt 1.1 noch lange nicht, dass eine Zustimmung erfolgen muss.

Schon lustig was für teilweise seltsame Kommentare man sowohl in diesem als auch in FF für eine ganz normale Frage ernten muss....
 
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