Runway - Bezeichnung

Deine Ironie kannst du dir sparen...

Erstens lern erstmal lesen und interpretieren!
...denn: ich habe nie behauptet, das ich direkt mit München zu tun habe - sondern das in der Abteilung mehrere Leute arbeiten, die Stellungnahmen gemäß LuftVG 31 Abs. 3 abgeben, es kommen also auch noch andere Kollegen in Betracht für München.
Es werden dort, ich schätze mal 200 - 250 Stellungnahmen jedes Jahr geschrieben. Glaubst du wir wissen von jedem Flugplatz die Abkürzungen und können uns solche Kleinigkeiten merken.
Es geht um das Grundsätzliche....

Zweitens wird in einem funktionierenden Team untereinander gesprochen..

Ich weiß zwar nicht was du beruflich machst, vielleicht gehst du auch noch zur Schule und bist ein Einzelgänger dem man nicht alles erzählt...
dann kann ich deine Interpretationsweise nachvollziehen.....:p

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich habe auch jetzt nicht behauptet, es nicht geschrieben zu haben!!

Gruß
 
@FL:
Es ist zweifellos richtig, dass die Luftfahrtbehörden der Bundesländer ihre Entscheidungen bei einzelnen Themenstellungen gemäß § 31 Abs. 3 LuftVG auf Grund einer gutachtliche Stellungnahme der für die Flugsicherung zuständigen Stelle treffen.
Es ist sicherlich ebenfalls richtig, dass diese gutachtlichen Stellungnahmen der DFS einen sehr bedeutsamen Charakter für die Einzelfallentscheidungen der Landesluftfahrtbehörden haben. Schließlich sind bei diesen wesentlichen Fragestellungen die Einschätzungen bzw. Berechnungen von Fachleuten der DFS von entscheidender Bedeutung.
Allerdings kann ich den Grundsatz nicht erkennen, wonach eine Landesluftfahrtbehörde seine Entscheidungen in jedem Fall vollumfänglich gemäß der gutachtlichen Stellungnahme der DFS zu treffen hat. Vielmehr hat die Landesluftfahrtbehörde hierbei selbstverständlich ihren eigenen Ermessensspielraum. In wieweit sie von diesem Ermessensspielraum Gebrauch macht, ist ein anderes Thema. Ich möchte nur dem vermittelten Eindruck widersprechen, wonach der Landesluftfahrtbehörde aufgrund einer gutachtlichen Stellungnahme der DFS die Hände für eine eigene, ggf. abweichende Entscheidung gebunden wären.
 
zum letzten Mal....
Wir geben eine Stellungnahme gemäß 31 Abs. 3 ab... sind wir uns einig!
In unserer Stellungnahme prüfen wir alles, was die Richtlinien des Bundes sowie der Annexe der ICAO betrifft. Nicht mehr und nicht weniger!
Beispielsweise seinen hier die Markierung und Befeuerung genannt. Oder auch die PAPI Richtlinie oder die Allwetterflugrichtlinie.
Wir prüfen die Planfeststellungsunterlagen auf Richtlinienkonformität!
Sollten Abweichungen von der Richtlinie festgestellt werden, vermerken wir das in der Stellungnahme und informieren den BMVBS. Meistens hält sich die Landesluftfahrtbehörde an unsere Stellungnahme, aber halt nicht immer. In einem solchen Fall gibt es einen Gesprächstermin mit allen Beteiligten und man findet zu einer Lösung. Letztendlich entscheidet dann der BMVBS, das seine Richtlinie einzuhalten ist (bisher ist nie etwas anderes passiert) und überstimmt die Landesluftfahrtbehörde.

Nochmals: die DFS ist Hüter aller deutschen Luftfahrtrichtlinien im Auftrag des BMVBS

Und natürlich hast du recht , das die Landesluftfahrtbehörden die Entscheidung treffen. Es gibt genügend Fälle, wo uns gewisse Sachen "egal" sind. Aber halt nicht alles!
Ein Beispiel. Die Anflugbefeuerung muß in Abständen von 30 m bis hin zu einer Gesamtlänge von 900 m installiert werden. Für die einzelen Balken gibt es Aufstellungstoleranzen von ein paar Metern. Wenn der eine Balken jetzt 35 m nach der anderen und somit nur 25 m vor dem anderen Balken installiert wird... so what! Aber er muß hin!

Gruß

P.S.: was die meisten wahrscheinlich auch nicht wissen. Die DFS gibt zwei Stellungnahmen ab. Die erste als Träger öffentlicher Belange gemäß §8 - 10 LuftVG. Und die zweite gemäß §31 Abs. 3 als Fachbehörde für den BMVBS
 
Zuletzt bearbeitet:
noch was...
Wir geben niemals eine Stellungnahme über die Sinnhaftigkeit oder ähnliches einer dritten Bahn (wie hier jetzt in München) ab.

Wir bewerten nur das komplette Vorhaben unter Beachtung aller Richtlinien.

Gruß

P.S.: etwas grundsätzliches zu den Unterlagen der FMG...
sie sind fast perfekt. Es sind wirklich nur Kleinigkeiten, die nicht den Vorgaben entsprechen... wie die Bezeichnung halt!
Ich sag mal so... München hat die Fehler von es anderen Hub-Flughafens erkannt und dementsprechend gehandelt....
 
Zuletzt bearbeitet:
doch, es ist genau festgelegt wie ein Bahn heißt!

Das einzige was genau festeht ist die geografische Ausrichtung. Hiervon wird in unseren Breteingeraden die Variation abgezogen (wir haben inzwischen überall in der BRD eine VAR von 0,2 E bis ca. 2,8 E, die VAR wandert jedes Jahr um 0,11 Grad weiter Richtung E)

die True-Ausrichtung wird mit zwei Kommastellen berechnet, die Variation wird abgezogen und es ergibt einen magnetischen Wert. Der ist entscheidend für die Bezeichnung. Ab 5 Komma Grad wird aufgerundet und ab 4 Komma 9 Grad wird herungergerundet.

Sprich eine MAG von z.B. 234,9 ergibt eine 23
235,1 ergibt eine 24

wenn ich jetzt aber eine Bahn genehmige und weiß das ich aktuell eine z.B. Ausrichtung von mag 235,05 habe - sprich die Bezeichnung wäre 24
würde ich mit dem Aufbringen des Designators ein Jahr warten, denn dann wäre die mag Ausrichtung 234,94 - was einer 23 entspricht.

Gruß
Auf diese Weise und mit den weiter oben dargestellten ICAO-Regularien läßt sich die Bennenung
der Bahnen in Roissy heute erklären, nicht allerdings ihre Bennenung bis Mitte der
1990er. Zudem gibt es vielfach Bahnen, deren Benennung nicht der wandernden VAR
angepaßt wurde. Last time I checked ist DFS nur für Bahnen innerhalb Deutschlands
zuständig.

Ebenfalls Grüße.
 
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