Mindestflughöhen, Sportflugzeuge, Lärm

Airdinger

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Gerade eben wurde in der tz eine neue Diskussion über Mindestflughöhen, Sportflugzeuge, Fluglärm & Co. über der Stadt München angezettelt.

Interessanter Weise beantwortet dabei ein OB Christian Ude die Fragen der tz-Leser (ich hätte einen Luftfahrtexperten erwartet):
Herr OB Ude, warum ... - am 29.11.09 in der tz

Ich nehme mal an, dass Ude sich irgendwo schlau gemacht hat, bevor er geantwortet hat.

Da ein Leser die Antwort Udes aber ganz anders interpretiert (Ude spricht bei der Mindestflughöhe von "über Grund", der Leser interpretiert scheinbar "über Meereshöhe"), würde mich mal zwei Dinge interessieren:

1. Stimmen die Angaben im Beitrag (ich nehme mal an ja)?

2. Wann werden Angaben in Meter/Feet "über Grund" und wann "über Meereshöhe" gemacht und warum wird die Bezugsgröße nicht immer (hier ja "ausnahmsweise" schon) mit angegeben (ist die für Insider so selbstverständlich)?

Danke,
der Airdinger.
P.S. Gerade habe ich entdeckt dass es ein ähnliches Thema mit Bezug auf München schon gibt... :whistle:
Wie tief darf man über München fliegen? - bei "Fragen an Piloten"
Damit ist nur noch die zweite Teilfrage überhaupt relevant... :blush:
 
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G
Interessanter Weise beantwortet dabei ein OB Christian Ude die Fragen der tz-Leser (ich hätte einen Luftfahrtexperten erwartet):
Herr OB Ude, warum ... - am 29.11.09 in der tz


Weil Politiker immer gern über alles kompetent reden wovon sie eigentlich keine Ahnung haben...


"Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir uns wenigstens dafür einsetzen können, dass keine Ausnahmegenehmigungen erlassen werden und keine Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen im Flughafen München II erfolgt."

Lieber Herr Ude es gibt keinen Flughafen München II. Wo wär denn München I? 17 Jahre nach dem Umzug sollte doch auch im Münchner Rathaus diese Info angekommen sein... :eyeb:


Die Unterscheidung von Höhe über Grund und Meereshöhe hat praktikable Gründe. Bei Abstände über Grund der nicht völlig eben ist kann man schwer die Höhe über Meer angeben, da an jedem Punkt ein anderer Wert wäre. Den kann sich dann auch niemand merken. Höhe über Grund ist da eine wesentlich einfachere Angabe. Der gleiche Wert ist dann gültig für jeden Punkt.

Und für die Flugsicherheit ist der Abstand zum Boden ohne Umrechnungen über die Meereshöhe doch von Vorteil ;)

Und welcher Bezug gilt sollte doch angegeben sein. Meist steht halt irgendein für aussenstehende kryptisches Kürzel (z.B. AGL = above ground level oder MSL = Mean sea level) auf Karten oder Vorschriften.
 
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2. Wann werden Angaben in Meter/Feet "über Grund" und wann "über Meereshöhe" gemacht und warum wird die Bezugsgröße nicht immer (hier ja "ausnahmsweise" schon) mit angegeben (ist die für Insider so selbstverständlich)?
:blush:

Ich kenne das so:
Bis zu einer vorgegebenen Höhe, der Transition Altitude, wird auf dem aktuellen QNH in Höhe (feet oder Meter) über Meeresspiegel geflogen. Darüber nach Standard (1013) in Flightlevel, ebenfalls über Meeresspiegel.
“Über Grund” werden Höhen angegeben/angewiesen/gemessen, wenn es dafür einen sinnvollen Grund gibt:
- Sicherheitsmindesthöhen
- Freigaben (..proceed not above 1000ft sea or ground)
- Ober- und Untergrenzen von unterschiedlichen Lufträumen

Gruß aus 36 feet above GND
 
Fluglärm-Messwagen der FMG in Neufahrn

Bei einer Fahrradtour auf den Feldwegen zwischen Neufahrn und Dietersheim ist mir heute ein oranger Kleintransporter der FMG mit Lärmmessgeräten auf dem Dach aufgefallen.
An der Windschutzscheibe klebte ein dB-Uhrzeit Diagramm des gestrigen Tages (23.04.13),das lauteste Flugzeug wurde markiert, es war eine B77W auf Flug NH209 Richtung Tokio.

Das Fahrzeug steht auf einer Wiese am Rande einer Siedlung in der Nähe vom "Sport in Form"-Fitnesscenter, die Straße heißt Am Sportplatz (direkt an der Dietersheimer Straße), am Straßenende gibt es einen großen Parkplatz.


Ich wollte keinen neuen Thread starten und fand diesen hier eigentlich ganz ok, es geht ja um Lärm über bewohnten Gebiet.
 
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