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Also, ich hab mich vor kurzem mal schlau gemacht und da reicht eine aktuelle Berufsunfähigkeitsversicherung, die aber nicht den Paragraph mit der Verweisbarkeit, glaube so heißt das, beinhalten sollte. Das heißt zum Beispiel, die BU würde nur zahlen, wenn du mit deinem zu der Zeit vorhandenen Wissen keinen anderen Job ausführen könntest, also Bsp. Ein Fließenleger könnte, wenn er nicht mehr Fließen legen kann, z.b. weil Knie kaputt, aber noch in nem Baumarkt an der Fließentheke stehen und Auskünfte erteilen und so. Das wäre diese Verweisbarkeit. Ich habe ne ganz normale BU, und hab extra 4 mal nachgefragt wie das mit Lizenzverlust aussschaut und mir wurde jedesmal gesagt, das die BU zahlt sobald du deinen jetzigen Job nicht mehr ausüben kannst, also du kannst nicht mehr Lotsen, BU zahlt. Aber eben nur wenn die Verweisbarkeit nicht beinhaltet ist.
So sind meine Infos, man möge mich korregieren, aber dann werd ich mich u.U. ärgern, weil ich doch nicht alles mit der BU angedeckt habe.