Konsequenzen / BFU Bulletin

roland81

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Hallo,

im August 2008 Bulleting der BFU sind mindestens zwei Beinahe-Kollisionen im Raum Frankfurt zwischen kleinen Ein-/Zweimots und Linienmaschinen dokumentiert. Darunter auch der Fall eines Piloten der erst wenige Wochen im Besitz seiner PPL war (5X013-1-2/08).

Aber es gibt auch weniger dramatische Fälle: bem Rollen auf dem Vorfeld einen Omnibus "übersehen" und mit einem Triebwerk hängen geblieben.

Nun stellt sich mir dabei immer die Frage nach der Konsequenz - die Bulletins sind neutral verfasst, es gibt also keinen "Schuldigen".


Wie geht es danach weiter?
Verhängt das LBA Sanktionen gegen den Verursacher? Wie schauen diese aus?
PPL Aberkennung + Bußgeld?
Bei ATPL/CPL auch Airline-Interne Sanktionierung? = Abmahnung/Kündigung?
Gibt es noch ein juristisches Verfahren? (keine Personen- und Sachschäden angenommen, nur "beinahe"-Unfall)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Untersuchung von Störugnen, schweren Störungen und Unfällen im Luftverkehr findet nach internationalen Richtlinien (durch die ICAO festgelegt) statt.

Die Highlights dabei sind:

Bei der Untersuchung wird die Schuldfrage absichtlich ausgeklammert, denn es geht ausschließlich darum herauszufinden, WARUM etwas passiert ist und was unternommen werden kann, damit eine Wiederholung möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die Bulletins stellen nur die Zusammenfassung der Fakten dar, nach Abschluss einer Untersuchung erscheint ein Bericht in dem die (wahrscheinliche) Ursache genannt wird und Empfehlungen an Hersteller, Zulassungsbehörden oder Betreiber gegeben werden.

Die Untersuchungsbehörden sind bewußt von den Lizensierungs- und Zulassungbehörden getrennt organisiert. Gemäß den ICAO-Richtlinien dürfen im Rahmen der Unfalluntersuchung gewonnene Erkenntnisse nicht in evtl. Strafverfahren benutzt werden, da ansonsten die Mitwirkung der Beteiligten sofort gegen Null gehen würde.

In letzter Zeit gibt es aber bei der Umsetzung dieses Punktes zunehmend Probleme und ob die Organisation der Untersuchung des Spanair-Unfalles (durch einen Richter) die ICAO-Vorgaben erfüllt wage ich zu bezweilfeln.

Sollte wie in Deinem Beispiel eine Luftraumverletzung 'offiziell' werden (sprich Meldung eines Beteiligten oder Radarbeobachtung) und der 'Kandidat' identifiziert werden, so läuft natürlich parallel zur Ursachenforschung durch die BFU auch ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren an, in welches natürlich auch die lizensierende Behörde involviert ist und ggf. einen Lizenzentzug, ein Bussgeld o.a. ansetzen kann.

Gruß MAX
 
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