Kann das sein???

fluhu hat gesagt.:
Einen Regierungsflug kann man nicht mit einem Taxiflug gleichsetzen!

Im Übrigen:
Nachtflüge sind nur nach folgenden Maßgaben zulässig:
.....
1.1 im gewerblichen Linien- und Bedarfsluftverkehr
1.1.1 bis zu 28 planmäßige Flugbewegungen in der Zeit
- von 22.00 bis 23.30Uhr
.....
1.1.2 verspätete Landungen und Starts in der Zeit
- von 22.00 bis 24.00 Uhr

War der Flug nicht gewerblich oder nicht planmäßig?
Die Regeln macht ja nicht der Flughafen, der muß sie nur überwachen, und das macht er sehr genau, um den Gegnern keinen Angriffspunkt zu geben, die Nachtflugregel noch weiter einschränken zu lassen.

Hallo fluhu,

Der Flug ist werktäglich. Abflug 7:30 MUC-LIN, in der Gegenrichtung LIN MUC Ankunft 19:50. Was ich nicht weiss: ist dies als planmässig anzusehen ?

Der Operator ist ein Anbieter vor Charterflügen. Ich unterstelle mal das das gewerblich ist. In die Beech gehen 19 Pax rein . Wenngleich "Gloaglump", find ich das Taxi dennoch schön.

Wenn das CallSign "StoiberForce 1" wär gäbs sicher auch keine Probleme bei der Landung ( Regierungsflug ;D ;D )

Mucfan
 
Es scheint sich um die Avanti Air zu handeln. Diese Flüge werden aber nur bei Bedarf und als Allgemeine Luftfahrt durchgeführt und sind daher nicht planmäßig! Es handelt sich dabei also nicht um Linienflüge. Wenn eine Gesellschaft die Abfertigung als Linienflüge und die damit verbundenen Gebühren sparen will, kann sie auch nicht erwarten, als solche behandelt zu werden. Das wäre den Vollzahlern (auch den LCC) gegenüber ungerecht.:think:
 
Hallo fluhu,

o.k., habs verstanden. Wenn man als Betroffener in der Mühle sitzt denkt man Abends erstmal ans nach Hause kommen, nicht an Gebühren.

Der Operator heisst im übrigen ProAir.

Mucfan
 
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