Hallo! 
Meine Frage habe ich bereits unter einem anderen Bereich gestellt, allerdings habe ich sie dort wohl falsch platziert
Vielleicht spreche ich ja nun hier die richtigen Leute an und euch fällt etwas dazu ein - jedenfalls bin ich dankbar für jedemn Hinweis! 
Nun aber zur eigentlichen Sache:
Ich bin neu hier im Forum, daher stelle ich mich ersteinmal kurz vor:
Ich bin 24 Jahre alt und derzeit Stundentin des Wirtschaftsingenieurwesens in Wildau, in der Nähe von Berlin. Nun befinde ich mich in der Endphase meines Studiums und schreibe in einem Betrieb im Rahmen eines F&E-Vorhabens meine Diplomarbeit. Thema ist die Gepäck- und Passagierverfolgung an einem Flughafen.
Hier zu meiner Frage....
Es geht darum, auf einem Flughafen ein neues System zu implementieren. Es besteht vorallem aus diversen RFID-Readern, Transpondern sowie der dazugehörigen Software. Wenn es denn soweit sein sollte, dass dieses Sytem zum Einsatz kommt - wer ist dann dafür zuständig, eine Abnhame bzw. Genehmigung durchzuführen???
Ich habe von anderer Seite die Aregung bekommen, dass dies die Bundespolizei tut, konnte bisher in meiner Recherche allerdings keine weiteren Hinweise dazu finden...
Über zahlreiche Antworten und Ideen würde ich mich sehr freuen!!
Ich bedanke mich schonmal dafür

Meine Frage habe ich bereits unter einem anderen Bereich gestellt, allerdings habe ich sie dort wohl falsch platziert


Nun aber zur eigentlichen Sache:
Ich bin neu hier im Forum, daher stelle ich mich ersteinmal kurz vor:
Ich bin 24 Jahre alt und derzeit Stundentin des Wirtschaftsingenieurwesens in Wildau, in der Nähe von Berlin. Nun befinde ich mich in der Endphase meines Studiums und schreibe in einem Betrieb im Rahmen eines F&E-Vorhabens meine Diplomarbeit. Thema ist die Gepäck- und Passagierverfolgung an einem Flughafen.
Hier zu meiner Frage....
Es geht darum, auf einem Flughafen ein neues System zu implementieren. Es besteht vorallem aus diversen RFID-Readern, Transpondern sowie der dazugehörigen Software. Wenn es denn soweit sein sollte, dass dieses Sytem zum Einsatz kommt - wer ist dann dafür zuständig, eine Abnhame bzw. Genehmigung durchzuführen???
Ich habe von anderer Seite die Aregung bekommen, dass dies die Bundespolizei tut, konnte bisher in meiner Recherche allerdings keine weiteren Hinweise dazu finden...
Über zahlreiche Antworten und Ideen würde ich mich sehr freuen!!
Ich bedanke mich schonmal dafür
