Wie üblich... es kommt darauf an, wo sich das Flugzeug genau befindet, d.h. welches Recht anzuwenden ist. Sollte das Flugzeug auf einem deutschen Flughafen stehen, wird es nach deutschem Recht geboren, also bei einer deutschen Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Flugzeuge, die in der Luft sind, gelten als das Staatsgebiet, in welchem sie registriert sind, also bei einem Flugzeug einer US-Airline eben amerikanisches Staatsgebiet.
Ob es noch irgendwelche internationalen Abkommen gibt, die diesen Fall speziell regeln, entzieht sich meiner Kenntnis.