Fragen zum Flugticket und zum erlaubten Gepäck

GIG

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Hallo zusammen,

ich hab mal wieder eine Frage an Leute aus der Reisebranche.
Ich hab für Ende August Flüge mit TAM nach Rio de Janeiro gebucht. Am Telefon habe ich von TAM-Deutschland die Aussage bekommen, sie fliegen nach "piece concept" (, sprich 2 Gepäckstücke a 32 kg), allerdings nur für die Strecke von Paris nach Rio. Der Zubringerflug mit Airfrance würde nach "weight concept" (, sprich maximal 20 kg) durchgeführt werden.
Ich habe dann bei Airfrance an der Hotline angerufen und die gleiche Auskunft erhalten.
Nun habe ich gestern die Tickets erhalten. Und dort ist im Feld Allow das Kürzel PC (also "piece concept") auch für den Flug AF2323 vom MUC nach CDG eingetragen.
Laut Airfrance Homepage sind bei AF 2 x 23 kg im "piece concept" erlaubt.

Nun meine Frage: Ist die Angabe auf dem Flugticket für Airfrance verbindlich? Ich könnte ja auch ein dummer Passagier sein, der sich zuvor nicht erkundigt hat. Und dann muss ich mich doch auf die Angaben auf dem Ticket verlassen können.
Stellt das Ticket nicht sowas wie einen rechtsverbindlichen Vertrag dar?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Viele Grüße, Uwe
 
Wenn im Ticket für den Zubringer PC steht, dann gilt das natürlich auch dort.

Und die 2x32 kg sind alt, jetzt ist es 2x23 kg.

Whoops
 
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