Fluggastrechte

flo007

Mitglied
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage. Ich hatte folgende Flüge gebucht:

MEL - AKL - NAN allesamt mit NZ am 13.12.08

jetzt wurde der MEL-AKL Flug gestrichen und ich auf einen späteren Flug umgebucht. Das Problem ist nur, dass ich jetzt meinen Anschlussflug nicht mehr erreiche. Der nächste Flug nach NAN würde erst am nächsten Tag gehen, weswegen ich eine Übernachtung in AKL bräuchte. Daher wollte ich fragen, was sind jetzt genau meine Rechte?
Könnte ich von NZ beispielsweise auch verlangen, dass sie mich auf einen QF-Flug nach AKL umbucht, damit ich meinen Anschluss bekomme? Ich weiss dass es irgendeine 3 Monats Grenze gibt, allerdings hab ich keinen Plan was die genauen Bestimmungen sind.

Hat jemand ein paar Tipps für mich?

DANKE
 
Erster Tipp:
http://www.skultaim.de/thread.php?threadid=1658&sid=

Hier findest Du alle Infos zusammengetragen.
Zu Fluggastrechten im ozeanischen Raum? Dort gilt kein EU-Recht! Insofern taugt der Tipp mit einer Linksammlung zu den hier geltenden Gesetzen und Verordnungen etc. wohl eher nix.

Ansonsten sind ja Fluggesellschaft und geplante Flugroute samt Datum angegeben. Was fehlt Dir an Infos, die nicht hier im Forum gegeben werden können?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Carsten,

zunächst mal mea culpa, dass es reine Non-EU-Flüge sind, habe ich doch glatt übersehen. Irgendwie hatte ich es als Anschlussflüge gesehen.
Insofern hast Du wohl recht, dass die EU-Fluggastrechte nicht anzuwenden sind.

Es fehlen noch Angaben, was und vor allen Dingen wo die Flüge gebucht wurden. Denkbar sind nämlich noch andere Rechtsgrundlagen - auch welche aus dem deutschen Recht. Ob es dann tatsächlich so ist, bleibt abzuwarten - insofern macht der Link in das Forum allgemein Sinn.

Sicherlich kann man alle Angaben öffentlich in einem Forum machen. Wir hatten - auch hier - schon die Diskussion, dass es aber im Ergebnis eher problematisch ist, weil insbesondere Laien sich oft berufen fühlen zu antworten, was dann ungenau oder schlicht falsch ist. Daneben gibt es auch das Rechtsberatungsgesetz usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ja das mit der EU-Verordnung war auch mein Problem, denn daran hatte ich zunächst gedacht bis mir dann gekommen ist, dass die leider gar nicht greift.
Gebucht sind die Flüge direkt bei Air New Zealand über deren Webseite. Alle Flüge sind innerhalb einer Buchung gebucht. In der Buchung ist auch noch ein Flug NAN - AKL - SYD, aber da hat sich nichts geändert. Gesondert habe ich noch AKL - CHC - AKL gebucht. Von den Buchungsklassen her sind es immer die beiden niedrigsten Economy-Klassen.
Brauchst du sonst noch Infos?
 
Zurück
Oben