eine Frage zur Haftung bei verspäteten Flügen

ETSF

Mitglied
Eine Bekannte ist an mich herangetreten weil sie eine Frage zu einem Erlebnis letzter Woche hatte:

Reise von München über Chicago nach Knoxville.
Online (nicht bei Fluggesellschaft) gebucht wurde folgender Flug (als EIN Flug bebucht, mit nur einer Etix-Nummer):

LH9268 MUC-ORD (operated by United, UA906)

Abflug MUC 12:30
Ankunt ORD 15:17


Weiterflug nach Knoxville:

UA6016 ORD-TYS
Abflug ORD 16:58
Ankunft TYS 19:25

Der Abflug in MUC verspätete sich um 60 Min (ohne ersichtlichen Grund, meine Vermutung: Wetter, jedoch erfolgte keine Ansage an die Paxe).
Ankunft in ORD mit 30min delay, allerdings war das geplante Gate noch besetzt (Aussage FB von UA), weitere Verzögerung um 10min entstand dadurch.

Paxe mit eiligen Connexen erhielten ein "Expresscard" für die Immigration - Nutzwert derer gleich Null (da riesiger Andrang an Immigration).

Fazit: Anschlussflug wurde verpasst, da die 90min Mindestumsteigezeit für ORD nicht gegeben war (ohne delay wären es 100 min gewesen).

Umbuchung von UA auf nächstmöglichen Flug nach TYS wurde zwar erledigt, dieser fand jedoch unglücklicherweise erst am Folgetag statt.
Aussage UA: Pech - Hotelkosten werden nicht erstattet (Sie können ja im Terminal übernachten - ausserdem wäre ja LH "schuld" - da bei LH gebucht .....).

Was haltet ihr von dieser Sache?
Gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Kosten für die Übernachtung erstattet zu bekommen?
Ist es "höherer Gewalt", da es auf Wetterdelay in MUC geschoben werden könnte?

Danke für Eure Meinungen und Hilfe!

Gruss aus ETSF
 
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Ich kann dazu nur meine bisherigen Erfahrungen nennen... und da war es bislang so, dass (anders als bei einem Verschulden der Airline, wie z.B. defekte Maschine) bei "höherer Gewalt" die Airline nicht haftet. Bei LH habe ich allerdings Gutscheine für eine verbilligte Übernachtung in einem Flughafenhotel erhalten... ein Kulanz- bzw. Service-Akt der LH.
 
Danke!
Mich wundert an der Geschichte, daß United die Schuld auf LH schiebt (sie haben unter LH Flugnummer gebucht!), im Gegenzug sagt LH "Sorry, operating carrier war United".
Wäre "höhere Gewalt" nicht erst dann rechtlich wirksam, wenn die Paxe auf eben diese hingewiesen worden wären? Es gab ja keine offizielle Aussage von United woran die 60 Minuten Delay nun lagen...
Kann man vielleicht zufällig noch herausfinden was wirklich der Grund für das Delay war? Abflugdatum war der 06. Januar 2011....
 
Hm. Also ich bin nun ganz sicher nicht der Entschädigungs-Experte, aber ist es nach der einschlägigen EU-Richtlinie nicht vielmehr so, dass es in diesem Fall bzgl. der Übernahme der Hotelkosten überhaupt keine Rolle spielt, was der Grund für die Verspätung war?

Nach meinem Verständnis ist die Airline immer verpflichtet, für eine evtl. fällige Übernachtung und eine Mahlzeit zu sorgen, egal ob es eigenes Verschulden oder höhere Gewalt war. Lediglich die Frage einer potenziellen monetären Entschädigung hängt davon ab, ob es höhere Gewalt war oder nicht. Aus genau diesem Grund waren die Airlines ja während der Aschewelle (= eindeutig höhere Gewalt) ja z.B. verpflichtet, Hotels zu organisieren, nicht aber Entschädigungen zu zahlen.

Darüberhinaus ist es m.E. für den Passagier in diesem Fall auch unerheblich, ob nun LH oder United das Hotel bezahlen muss, denn die Richtlinie gilt grundsätzlich für alle EU-Airlines und für alle Nicht-EU-Airline bei Abflug in der EU. Entscheidend ist dabei m.E. die gesamte Reise bis zum Erreichen des endgültigen Zielortes, hier also TYS.

Insofern hat Deine Bekannte nach meinem Verständnis (lasse mich aber auch gerne korrigieren, wenn ich falsch liege) eindeutig Anspruch auf eine Erstattung der Hotelkosten, die Frage ist lediglich, an wen sie sie wenden muss (LH oder UA). Ich würde es vermutlich zuerst mal bei LH versuchen, denn da das Ticket bei LH gebucht wurde (egal ob auf deren Webseite oder in einem (Online-)Reisebüro, sind sie der Vertragspartner.
 
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