Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft wäre ohne Probleme zu machen. Diese kann "auf Verlangen eines jeden Gesellschafters vorbereitet und innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden", steht in einer Zusatzvereinbarung zum Konsortialvertrag, welche die drei Anteilseigner Freistaat Bayern (51 Prozent), Bundesrepublik Deutschland (26) und Stadt München (23) vor 19 Jahren unterzeichnet haben.
Dann würde nicht mehr der Aufsichtsrat über den Ausbau entscheiden, sondern der Vorstand der Aktiengesellschaft. Dass ein jeder der drei Gesellschafter ohne Zustimmung des anderen die Umwandlung in eine AG beantragen kann, geschah damals auf Wunsch der Stadt. Denkbar wäre auch, dass der Bund so eine Umwandlung beantragt und seine Anteile verkauft, wie es in anderen Fällen bereits geschehen ist.